Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Vollstreckung

Leistungsbeschreibung

Die Stadtkasse ist als Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung offener Forderungen zuständig. Hierbei handelt es sich sowohl um öffentlich-rechtliche (beispielsweise Steuern, Verwaltungs- oder Benutzungsgebühren) als auch um privatrechtliche (z.B. Schadenersatz, Kostenerstattungen) Forderungen.

Zu vollstrecken sind nicht nur eigene Forderungen, sondern im Rahmen der Amtshilfe unter bestimmten Voraussetzungen auch Forderungen anderer Gläubiger (andere Kommunen, Industrie- und Handelskammer, Beitragsservice, etc.)

Formulare

Rechtsgrundlage

  • Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG)
  • Zivilprozessordnung (ZPO)
  • div. Spezialnormen

Weitere Informationen

  • Amtshilfe: Die Stadt Wolfenbüttel ist verpflichtet, auf Ersuchen anderen Behörden und öffentlichen Stellen Amtshilfe zu leisten und offene Forderungen gegen Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtgebiets zu vollstrecken.
  • Rundfunkbeitrag: Die Kommunen sind per Gesetz verpflichtet, offene Rundfunkbeiträge zu vollstrecken. Die Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeiträge und deren Vollstreckung wird regelmäßig höchstrichterlich bestätigt. Einwendungen gegen deren Rechtmäßigkeit führen somit nicht zum Erfolg.
  • Materiell-rechtliche Einwendungen gegen die zu vollstreckenden Forderungen sind beim Gläubiger zu stellen. Die Vollstreckungsbehörde ist hier nicht entscheidungsbefugt, benötigt jedoch Kenntnis von der Einwendung, um eine mögliche Aussetzung der Vollstreckung prüfen zu können.
  • Die Vollstreckungsstelle ist ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen) zu gewähren. Die Gebühr für eine Ratenzahlung richtet sich nach der Höhe der Geldforderung. Sie beträgt mindestens 10 Euro und höchstens 100 Euro.

Öffnungszeiten auf einen Blick

Die Öffnungszeiten auf einen Blick

Für die Stadtverwaltung Wolfenbüttel gelten zwar allgemeine Öffnungszeiten, viele Ämter, Abteilungen oder Sachgebiete haben davon abweichend aber besondere Öffnungszeiten oder bieten Terminvereinbarungen an.

Wohngeldstelle: Weiterhin Antragsflut, weiterhin nur telefonisch erreichbar

Die Wohngeldstelle ist zur Zeit nur noch Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr telefonisch erreichbar. 

Rückfragen können auch per Mail (wohngeld@wolfenbuettel.de) oder auf dem Postweg gestellt werden.

Weitere Informationen: Wohngeldreform


Online-Terminvergabe

Seit 1. August 2021 bietet die Wolfenbütteler Stadtverwaltung Dienstleistungen mit Terminvergabe an. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das mehr Komfort, weil lästiges Schlangestehen und längere Wartezeiten entfallen. 

Am schnellsten kann ein Termin online unter der Online-Terminvergabe vereinbart werden. Dazu einfach die gewünschte Dienstleistung auswählen, Tag und Uhrzeit auswählen, Kontaktdaten eintragen und schon ist der Termin reserviert. Dieser wird im Anschluss auch per E-Mail mit weiteren Hinweisen bestätigt. Im Rahmen der Buchung kann auch gleich eingesehen werden, welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen. In der Bestätigung findet sich auch ein Link, um den Termin abzusagen, sollte etwas dazwischenkommen. Leider kommt es nämlich immer wieder vor, dass reservierte Termine nicht wahrgenommen beziehungsweise notwendige Unterlagen nicht mitgebracht werden. Dies ist aufgrund der weiterhin  hohen Nachfrage nach Terminen umso ärgerlicher.

Das Vereinbaren von Terminen für die Dienstleistungen des Bürgerservices wird zwar weiterhin ausdrücklich empfohlen, der spontane Besuch des Rathauses ist aber auch wieder möglich. Allerdings muss dann eine eventuell auch längere Wartezeit eingeplant werden. 

Termin im Bürgeramt - hier online buchen


Allgemeine Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
  • Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Davon abweichende Öffnungszeiten

Bürgeramt - Bürgerdienste

    • Montag und Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
    • Dienstag: 7.30 bis 13 Uhr und 14 bis 15 Uhr
    • Mittwoch und Freitag: 7.30 bis 13 Uhr

Bürgeramt - Wohngeld

  • Die Wohngeldstelle ist ab sofort nur noch Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr telefonisch erreichbar. Rückfragen können auch per Mail (wohngeld@wolfenbuettel.de) oder auf dem Postweg gestellt werden.

Bauaufsicht und Denkmalschutz

  • Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

Friedhofsverwaltung

  • Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: zusätzlich 14 bis 15 Uhr
  • Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Stadtkasse und Vollstreckung


Standesamt

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag geschlossen (auch keine telefonische Erreichbarkeit)
  • Donnerstag Nachmittag: 14 bis 17 Uhr
  • Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Theaterkasse

  • Montag bis Freitag: 10 bis 16 Uhr

Tourist-Information

  • Montag bis Freitag: 9 bis 16 Uhr
  • Samstag: 9 bis 13 Uhr
  • Sonntag geschlossen

Seniorenservicebüro

  • Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
  • Freitag: 9 bis 13 Uhr

Stabsstelle Integration

  • Montag, Dienstag und Donnerstag: 9 bis 16 Uhr
  • Mittwoch und Freitag: 9 bis 14 Uhr
  • Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Stadtbücherei

  • Montag: geschlossen
  • Dienstag: 10 bis 18 Uhr
  • Mittwoch: 10 bis 14 Uhr
  • Donnerstag, Freitag: 10 bis 17 Uhr
  • Samstag: geschlossen

Vollstreckung und Stadtkasse

In einer Tabelle sind die Öffnungszeiten von Abteilungen und Ämtern aufgelistet, die von den allgemein gültigen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung abweichen. Gültig für den Winter © Stadt Wolfenbüttel
Öffnungszeiten der Stadt Wolfenbüttel