Kanalbaubeiträge
Leistungsbeschreibung
Kanalbaubeiträge werden zur Deckung des Aufwandes für die zentralen öffentlichen Abwasseranlagen einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluss erhoben. Die Berechnung der Beitragshöhe erfolgt aufgrund einer kommunalen Satzung (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung). Für zusätzliche Grundstücksanschlüsse sind die Aufwendungen in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.
Rechtsgrundlage
§§ 6 a und 8 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Satzung über die Erhebung der Abgabe für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Wolfenbüttel