Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Leistungsnummer: 99085003014001
Leistungsbeschreibung
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.