Reisepass Ausstellung vorläufig
Leistungsnummer: 99085001012005
Volltext
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspass es (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Informationen zum Antrag auf einen vorläufigen Reisepass(PDF-Datei: PDF, 429 kB, nicht barrierefrei)
Zur Online Terminvergabe
Anträge/Formulare
- Einverständniserklärung zur Ausstellung von Dokumenten(PDF-Datei: PDF, 367 kB, 09.01.2024, barrierearm)
Frist
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Es ist nicht zulässig im vorläufigen Reisepass nachträglich Änderungen an den persönlichen Daten vorzunehmen.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden. Der vorläufige Reisepass wird nicht in allen Ländern anerkannt.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Urheber
Bearbeitungsdauer
- 0 Tag(e)
- die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Gebühr: 26,00 EUR (Vorkasse: nein)