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Reisepass Ausstellung vorläufig

Leistungsnummer: 99085001012005

Volltext

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspass es (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Online Terminvergabe

Anträge/Formulare

Frist

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Es ist nicht zulässig im vorläufigen Reisepass nachträglich Änderungen an den persönlichen Daten vorzunehmen.

Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden. Der vorläufige Reisepass wird nicht in allen Ländern anerkannt.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bearbeitungsdauer

  • 0 Tag(e)
    • die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Gebühr: 26,00 EUR (Vorkasse: nein)