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Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

Leistungsnummer: 99108001020000

Volltext

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

Geltungsbereich Bewohnerparkausweis

  1. Karte Geltungsbereich Bewohnerparkausweis

    © Stadt Wolfenbüttel

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder dem Landkreis, in deren Bereich sich Ihr Wohnsitz befindet.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) oder
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bisherige Bewohnerparkausweis
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Formulare

Welche Gebühren fallen an?

30,70 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Beantragung ist innerhalb von 4 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit möglich. Bitte buchen Sie sich frühzeitig einen Termin in unserem Online-Terminkalender.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.10.2013
Fachlich freigegeben durch:

AG Kommunenredaktion

Urheber

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Formulare

Nicht angegeben

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

Nicht angegeben