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Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

Leistungsnummer: 99108001020000

Volltext

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

Geltungsbereich Bewohnerparkausweis

  1. Karte Geltungsbereich Bewohnerparkausweis

    © Stadt Wolfenbüttel

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder dem Landkreis, in deren Bereich sich Ihr Wohnsitz befindet.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) oder
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bisherige Bewohnerparkausweis
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Formulare

Welche Gebühren fallen an?

30,70 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Beantragung ist innerhalb von 4 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit möglich. Bitte buchen Sie sich frühzeitig einen Termin in unserem Online-Terminkalender.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

AG Kommunenredaktion

Urheber

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