Gewerbesteuer bezahlen
Leistungsnummer: 99102010002000
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Hebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet. Gewerbebetriebe sind daher bei der Gemeinde an-, um- oder abzumelden.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.
Sie sind verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Dieses setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest, gibt ihn per Bescheid bekannt und informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Den Gewerbesteuerbescheid erhalten Sie von dieser Gemeinde.
Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.
Rechtsgrundlage
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- 37-2016 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wolfenbüttel (Hebesatzsatzung) vom 19. Oktober 2016
- Haushaltssatzung unter Haushalt
Formulare
Die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Papierformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder auf den Internetseiten des Landesamtes für Steuern in Niedersachsen.
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
Formular Gewerbesteuererklärung GewSt 1A auf der Internetseite ELSTERHinweise (Besonderheiten)
Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.
- Formular Gewerbesteuererklärung GewSt 1A auf der Internetseite ELSTER
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/gewst
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
- Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch ab.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde.
- Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.
Voraussetzungen
Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedlich - je nach Arbeitslage.
Rechtsbehelf
Gewerbesteuermessbescheid (als Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde):
- Einspruch beim Finanzamt (Wolfenbüttel)
Gewerbesteuerbescheid (als Folgebescheid für den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes):
- Klage vor dem Verwaltungsgericht (Braunschweig)
Formulare
- Formular: Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1A
- Onlineverfahren: www.Elster.de
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein