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Adress- und Personendaten ändern lassen

Leistungsnummer: 99102036011008

Volltext

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Es gab Änderungen von Adress- oder Personendaten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Persönliche Änderungen wie Umzug oder Heirat müssen Sie der zuständigen Gemeinde (Standesamt / Meldebehörde) mitteilen.

Diese leitet die Daten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter.

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben