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Antrag auf Einrichtung eines personengebundenen Behindertenparkplatzes

Leistungsbeschreibung

Inhaber eines blauen EU-Parkausweises für Schwerbehinderte können einen Antrag auf Einrichtung eines personengebundenen Behindertenparkplatzes in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland stellen. Der Antrag kann auch für einen personenbezogenen Behindertenparkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle gestellt werden.

Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamtes (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des blauen EU-einheitlichen Parkausweises für Behinderte (Vorder- und Rückseite)
  • Aussage bzw. den Nachweis darüber, warum die Nutzung oder Anmietung eines Parkplatzes auf Privatgrund trotz Bemühungen nicht möglich ist (z.B. Bestätigung des Vermieters, bzw. Nachweis weiterer Bemühungen)

Formulare

Gebühren

Die Einrichtung eines personengebundenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage