Nutzungsrechte laufen ab
Die Stadt Wolfenbüttel informiert über den Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstellen auf den Friedhöfen an der Lindener Straße sowie in Salzdahlum und Linden.
Die Nutzungsrechte der in Anspruch genommenen und der unbelegten Wahlgrabstellen und Urnenwahlgrabstellen, entsprechend den ausgestellten Urkunden, laufen nach 30 Jahren, 25 Jahren oder 20 Jahren ab. Nach diesem Zeitpunkt wird über die Grabstätten anderweitig verfügt. Ein Rechtsanspruch auf den Schmuck der Gräber besteht dann nicht mehr. Eine Benachrichtigung der Verfügungsberechtigten über den Zeitpunkt des Ablaufs der Nutzungsrechte erfolgt einmalig, sofern der Friedhofsverwaltung eine aktuelle Anschrift der jeweiligen Nutzungsberechtigten vorliegt. Wenn die Ablauffristen der Gräber nicht bekannt sind oder bei Rückfragen wird empfohlen, bei der Stadt Wolfenbüttel – Grünflächenamt - Auskunft einzuholen. Wird eine Verlängerung des Nutzungsrechts gewünscht, so ist die Stadt Wolfenbüttel, -Grünflächenamt -, Stadtmarkt 3-6, 38300 Wolfenbüttel (Büroadresse: Lindener Straße 10, 38300 Wolfenbüttel), Telefon: 05331 86-168 oder 05331 86-169, möglichst frühzeitig, spätestens aber bis zum Tage der Ablauffrist zu benachrichtigen.
Das Nutzungsrecht für im Jahr 2000 belegte Reihengrabstellen und im Jahr 2005 belegte Urnenreihenstellen endete im Jahr 2025. Das Abräumen der betreffenden Grabstellen erfolgt ab Juli 2026. Ein Rechtsanspruch auf dann noch vorhandenen Grabschmuck besteht nicht. Eine besondere Benachrichtigung der Verfügungsberechtigten über den Zeitpunkt des Ablaufs der Nutzungsrechte erfolgt nicht.
Unterhaltung von Grabstellen
Für Gräber, deren Unterhaltung vernachlässigt ist, werden die Verfügungsberechtigten aufgefordert, diese umgehend, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2026, in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.