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Datum: 04.07.2025

Harald Mikat wird neue Schiedsperson - Dank an Stefan Puhle

Am 8. August 2025 endet für Stefan Puhle seine ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk I der Stadt Wolfenbüttel. Zwei Amtsperioden – also zehn Jahre – hat er dann kleine Rechtsstreitigkeiten geschlichtet.

Porträt eines Mannes © Stadt Wolfenbüttel
Harald Mikat, Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk I

Da Stefan Puhle für eine weitere Periode nicht mehr zur Verfügung stand, konnten sich Interessenten auf das Amt bewerben. Einziger Bewerber war Harald Mikat. Am Mittwoch, 18. Juni, stimmte der Rat für ihn. Im Vorfeld der Nachbesetzung wurden die Ortsräte der im Schiedsamtsbezirk I gelegenen Ortsteile (Ahlum, Atzum, Linden, Salzdahlum und Wendessen) sowie die einzelnen im Rat der Stadt Wolfenbüttel vertretenen Fraktionen um Vorschläge gebeten.

Seine Amtszeit beginnt mit der Bestätigung und förmlichen Verpflichtung durch die Direktorin des Amtsgerichtes Wolfenbüttel. Bürgermeister Ivica Lukanic nutzte die Gelegenheit, dem Noch-Schiedsmann Stefan Puhle für seine geleistete Arbeit herzlich zu danken und Werbung für das Schiedsverfahren zu machen. Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder in alltäglichen Bagatellfällen muss nicht unbedingt ein Gericht in Anspruch genommen werden. Eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten nämlich die Schiedsämter.

Diese haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher, zum Beispiel Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen ausgerichtet. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten (wie überhängende Wurzeln und Zweige von einem Nachbargrundstück, Früchte von Bäumen und Sträuchern, die auf ein Nachbargrundstück hinüber fallen und weiteren Ansprüchen der im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz geregelten Ansprüche) ist die obligatorische Streitschlichtung vorgesehen; eine Klage in diesen Streitigkeiten ist erst zulässig, wenn vorher versucht worden ist, die Streitigkeiten einvernehmlich vor einem Schiedsamt beizulegen. Bei kleineren Straftaten, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung, besteht ebenfalls die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen, sollte die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen. Erst wenn der Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage erhoben werden.

Die ehrenamtlichen, vom zuständigen Amtsgericht förmlich verpflichteten Schiedspersonen leben und wohnen in der Gemeinde des Schiedsamts und kennen oft die menschlichen Hintergründe eines Streits. Daher haben sie nicht selten bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.

Mit Harald Mikat konnte ein Nachfolger gefunden werden. Er ist studierter Vermessungsingenieur und war im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit beim Landkreis Wolfenbüttel im Bereich Tiefbau für Vermessungen, Planung, Grundstücksankauf und Grundstücksverwaltung sowie Breitbandplanung tätig. Während seiner beruflichen Tätigkeit hat Mikat außerdem 24 Jahre als Vollzugsbeamter im sozialpsychatrischen Dienst nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke gearbeitet. Dadurch ist ihm der Umgang mit zwischenmenschlichen Unwägbarkeiten vertraut. Darüber hinaus engagiert er sich ehrenamtlich als Bürgermitglied im Bauausschuss der Stadt, ist Mitglied im Freundeskreis der Partnerstadt Satu Mare und übernimmt ebenso ehrenamtlich Fahrten des Wünschewagens beim ASB.

Kontakt

Justitiariat

Stadtverwaltung Wolfenbüttel

Stadtmarkt 7
38300 Wolfenbüttel