Neugestaltung der Radverkehrsführung: Fahrradzone Schützenstraße als Alternative zum Schutzstreifen Dr.-Heinrich-Jasper-Straße
In der Dr.-Heinrich-Jasper-Straße wurde die Entfernung des bestehenden Schutzstreifens für Radfahrende begonnen. Der Grund: Die bisherige Markierung entsprach nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und konnte daher nicht dauerhaft beibehalten werden.
Als Alternative wurde bereits im Sommer 2025 die Fahrradzone Schützenstraße fertiggestellt. Damit bietet die Stadt Wolfenbüttel Radfahrenden nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch mehr Komfort im Alltagsverkehr.
Regeln in der Fahrradzone Schützenstraße
Eine Fahrradzone unterscheidet sich deutlich von einem einfachen Radweg. Sie ist nach StVO besonders auf die Bedürfnisse des Radverkehrs ausgerichtet:
- Radfahrende haben Vorrang: In einer Fahrradzone bestimmt der Radverkehr das Tempo.
- Maximal 30 Stundenkilometer: Für alle Fahrzeuge gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde
- Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
- Autofahrende müssen ihre Geschwindigkeit anpassen und besondere Rücksicht nehmen.
- In der Schützenstraße gilt die Fahrradzone nicht als Durchgangsstraße für den motorisierten Verkehr. Kraftfahrzeuge dürfen die Zone als Anlieger nutzen, wenn sie ein direktes Ziel innerhalb des Bereichs ansteuern – beispielsweise für Anwohner, Lieferdienste oder Besucher.
Schon seit mehreren Jahren stand der Schutzstreifen in der Dr.-Heinrich-Jasper-Straße in der öffentlichen Kritik. Für die Stadtverwaltung war es jedoch von Anfang an wichtig, die bestehende Radverkehrsführung nicht ersatzlos aufzugeben. Deshalb wurde der Schutzstreifen erst nach der Fertigstellung der neuen Fahrradzone in der Schützenstraße entfernt. So konnte ein qualitativ hochwertiger Ersatz geschaffen werden, der den heutigen Anforderungen an Sicherheit und Komfort für Radfahrende entspricht.
Auch wenn die Fahrradzone jetzt eine sichere Alternative darstellt, können Radfahrende die Dr.-Heinrich-Jasper-Straße weiterhin nutzen. Im Mischverkehr gilt gegenseitige Rücksichtnahme als oberstes Gebot: Autofahrende müssen einen Seitenabstand von 1,5 Metern halten und ihre Geschwindigkeit anpassen, während Radfahrende mit vorausschauendem und eindeutigem Verhalten zur Sicherheit beitragen.
Gefördert wurde die Fahrradzone Schützenstraße aus dem Förderprogramm Stadt und Land des Bundes in Höhe von 105.000 Euro. Das Förderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes unterstützt Kommunen bei der Verbesserung der Radinfrastruktur, um den Radverkehr zu fördern und somit zur Reduzierung von CO2-Emissionen und einer besseren Lebensqualität beizutragen.