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Datum: 14.11.2025

Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels

Die Stadt Wolfenbüttel hat den qualifizierten Mietspiegel turnusgemäß fortgeschrieben. Der neue Mietspiegel soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten und den bisherigen Mietspiegel aus dem Jahr 2024 ersetzen. Bürgermeister Ivica Lukanic hat die Fortschreibung nun in den Beratungslauf der städtischen Gremien gegeben, die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2025.

Der neue Mietspiegel für Wolfenbüttel soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten © Pixabay.com
Der neue Mietspiegel für Wolfenbüttel soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten

Ziel des Mietspiegels ist es, einen transparenten und rechtssicheren Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete in Wolfenbüttel zu gewährleisten. „Ein qualifizierter Mietspiegel schafft Verlässlichkeit und Fairness auf dem Wohnungsmarkt – sowohl für Mieterinnen und Mieter, als auch für Vermieterinnen und Vermieter“, betont Lukanic. „Mit der Fortschreibung zum 1. Januar 2026 stellen wir sicher, dass die Mietentwicklung in Wolfenbüttel auf einer aktuellen und nachvollziehbaren Datengrundlage abgebildet wird.“

Der qualifizierte Mietspiegel dient als anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß der Paragrafen 558 folgende im Bürgerlichen Gesetzbuch. Vermieterinnen und Vermieter können ihn zur Begründung von Mieterhöhungen heranziehen; Mieterinnen und Mieter erhalten eine verlässliche Orientierung über angemessene Mietpreise.

Die Fortschreibung des Mietspiegels soll nach dem entsprechenden Ratsbeschluss am 1. Januar 2026 in Kraft treten und für die nächsten zwei Jahre gültig sein. Sie wird dann auf der Internetseite der Stadt Wolfenbüttel unter wolfenbuettel.de/mietspiegel abrufbar sein. Dort wird außerdem als weiteres Serviceangebot ein aktualisierter kostenfreier Onlinerechner angeboten, über den schnell und unkompliziert die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung berechnet werden kann.

„Ich hoffe, dass durch die Bereitstellung der Fortschreibung des Mietspiegels alle Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter in Wolfenbüttel dabei unterstützt werden, miteinander in einem positiven und fairen Mietverhältnis zu stehen“, betont Lukanic.

Kontakt

Herr Sascha Mohr

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Sachgebiet Wohngeld
Sachgebietsleitung

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel