Acht weitere Stolpersteine gegen das Vergessen
Acht neue Stolpersteine erinnern seit vergangenem Mittwoch, 4. Februar 2026, an Wolfenbütteler Bürgerinnen und Bürger, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt, entrechtet oder ermordet wurden. Künstler Gunter Demnig verlegte die Steine, die fortan an Henry und Alwine Pinkepank, Hermann und Betty Frankenberg sowie Emil, Marianne, Otto und Kurt Kramer erinnern.
Stolpersteinverlegungen sind weit mehr als stilles Gedenken. Sie sind Zeichen für Erinnerungskultur, Verantwortung und gegen jede Form von Ausgrenzung und Antisemitismus – damals wie heute – betonte Bürgermeister Ivica Lukanic an der ersten Station vor dem Haus Grundstraße 16. Hier lebten Alwine und Henry Pinkepank. Er dankte besonders den Schülerinnen und Schülern der Klasse 9.2 der Henriette-Breymann-Gesamtschule sowie drei zehnten Klassen des Gymnasiums im Schloss, die sich mit den komplexen Familien- und Lebensgeschichten der ehemaligen Mitbürgerinnen und Mitbürger beschäftigten und mit eigenen Texten vor den Häusern für einen würdigen Rahmen sorgten.
Henry Pinkepank (1893–1965) war Schriftsetzer. 1919 heiratete er Alwine Schäfer. Die beiden bekamen vier Kinder, und die Familie lebte in der Grundstraße 16 in Wolfenbüttel. 1933 wurde Henry wegen regimekritischer Äußerungen am Arbeitsplatz verhaftet. Ein Lehrling hatte ihn denunziert. Es folgten vier Monate Schutzhaft, zwei Jahre Strafgefängnis. Es gab für ihn weder Haftverkürzung noch Hafturlaub. Nach der Entlassung erhielt er Berufsverbot und musste Zwangsarbeit in einem Steinbruch verrichten. Nach Kriegsende arbeitete er wieder als Schriftsetzer, betrieb eine Mietwäscherei und bewirtschafte ein Grabeland. Die erste Erdbeere der Ernte brachte er stets seiner Frau mit nach Hause. Zudem war er für die SPD als Abgeordneter im Braunschweiger Landtag tätig. Die Hutmacherin Alwine Pinkepank, geboren 1897 als Alwine Schäfer, war seit 1919 mit Henry Pinkepank verheiratet. Nach der Verhaftung von ihrem Mann im Jahr 1933 wurde Alwine Pinkepank sozial ausgegrenzt und gemieden. Die beiden jüngeren Kinder kamen in staatliche Obhut. Sie musste in einer Konservenfabrik arbeiten, um die Familie durchzubringen. Das gelang ihr nur mit Unterstützung ihrer Schwiegermutter Ottilie Pinkepank, die ebenfalls in der Grundstraße 16 lebte. Alwine Pinkepank wurde fast 100 Jahre alt.
Vor dem Haus Leibnizstraße 4 wird nun auch an Hermann und Betty Frankenberg erinnert. Hermann Frankenberg wurde am 28. Oktober 1862 in Marisfelde in Thüringen geboren. Betty Künstler wurde am 28. September 1864 in Zeckendorf geboren. Wie und wann sich ihr Weg mit dem von Hermann Frankenberg kreuzte, ist unbekannt. Beide lebten später in Plauen und betrieben dort einen Viehhandel. Da ihm die Erlaubnis zum weiteren Betrieb des Handels entzogen wurde und seine Frau schwer krank war, zogen sie am 1. September 1938 nach Wolfenbüttel zur Familie ihrer Tochter Rita Pohly. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde er zunehmend entrechtet: Er musste den diskriminierenden Zweitnamen „Israel“ tragen Betty musste den Zweitnamen „Sara“ annehmen, sämtliche seiner Konten wurden eingefroren und ihm und seiner Frau wurden nur noch 700 Reichsmark zum Leben ausgezahlt. Weitere Zahlungen mussten erst behördlich genehmigt werden. Beim Lesen der Akten zeigt sich deutlich, wie systematisch die Frankenbergs ihres Vermögens beraubt und schikaniert wurden. Hermann schrieb unzählige Briefe mit der Bitte um Erhöhung der monatlichen Auszahlungssumme, der Freigabe von Geldern für offene Rechnungen oder den Sparkonten für seine Enkel. Im November 1940 verließen Hermann Frankenberg und seine Frau Wolfenbüttel und zogen in die Ellernstraße 16 nach Hannover. Das dortige israelitische Krankenhaus und Altersheim war einer der wenigen Orten an denen jüdische Menschen noch medizinische Behandlung bekamen. Betty lebte dort noch wenige Monate bis zu ihrem Tod am 6. November 1941. Im September 1941 wurde das Altenheim zu einem sogenannten „Judenhaus“ umfunktioniert. Jüdische Menschen mussten ihre Wohnungen verlassen und in die beengten und heruntergekommenen Wohnungen der Judenhäuser zu ziehen, um von dort deportiert zu werden. Auch Hermann Frankenberg musste sein restliches Mobiliar stehenlassen und den Wohnungsschlüssel abgeben. Sein letztes Mobiliar wurde für 265 Reichsmark zu Gunsten des Deutschen Reichs verwertet. Hermann musste sich jetzt ein Zimmer mit zwei weiteren Männern teilen. Im Juli 1942 wurde Hermann mit vielen anderen nach Theresienstadt deportiert. Von dort aus führt seine Spur weiter ins Konzentrationslager Treblinka, wo er ermordet wurde. In einem behördlichen Schreiben wird nach seiner Deportation bekannt gegeben: „Das Vermögen des Juden Hermann Israel Frankenberg {…] ist auf Grund der Verfügung des Regierungspräsidenten von Hannover vom 1. Juli 1942 eingezogen worden.“
Vor dem Haus Breite Herzogstraße 27 wurden Stolpersteine für Emil, Marianne, Otto und Kurt Kramer verlegt. Emil Heinrich Alfred Kramer wurde am 16. April 1878 in Wolfenbüttel geboren. Er heiratete Marianne Kramer (geborene Cohn) in Kirchdorf (Mariannes Geburtsort). Sie war jüdischen Glaubens und hatte gemeinsam mit Emil zwei Söhne und drei Töchter. Emil Kramer erlernte den Beruf des Friseurmeisters als seine letzte berufliche Tätigkeit und übte diesen in seinem Wohnort, der Breiten Herzogstraße 27, aus. Aufgrund der Ehe zwischen Emil und Marianne Kramer wurde die Familie zunehmend diskriminiert, weshalb auch Emils Friseursalon Schaden nahm. Emils Frau wurde von den Nationalsozialisten als „Volljüdin“ bezeichnet, weil die Nationalsozialisten Menschen jüdischen Glaubens nicht als Religionsgemeinschaft, sondern als „Rasse“ mit angeblich negativen Eigenschaften betrachteten. Marianne selbst war lange vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten zum protestantischen Glauben übergetreten. Da Marianne aber weiterhin als „Volljüdin“ betrachtet wurde, wurden sie und ihre Familie ausgegrenzt, diskriminiert und verfolgt. Marianne selbst durfte das Geschäft nach der Pogromnacht 1938 gar nicht mehr betreten. Der Salon galt als „jüdisches Geschäft“ und wurde deshalb boykottiert. Das Geschäft wurde mit Aufklebern wie „Kein arisches Geschäft“ beklebt und beschädigt. Aufgrund des „Gesetzes zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ wurde die Ehe zwischen Emil und Marianne für nichtig erklärt. Emil, seine Frau und seine Kinder wurden ausgegrenzt und diskriminiert. Emil Heinrich Kramer starb am 7. Mai 1948 in Bad Harzburg gegen 19 Uhr. Als Todesursache wurde ein Lungenriss vermutlich in Folge einer vorherigen Verletzung angegeben. Marianne Kramer war Diabetikerin und sie litt laut Todesurkunde an einer Herzschwäche. Am 4. November 1941 starb sie um 4:45 Uhr, nachdem sie erfahren hatte, dass sie „interniert“ werden sollte.
Sohn Otto Heinrich Emil Kramer wurde am 4. Januar 1904 in Wolfenbüttel geboren. Otto war mit Luise Henriette Frieda Kramer (geb. Heinecke) verheiratet und hatte mit ihr einen Sohn und zwei Töchter. Otto Kramer wurde von den Nationalsozialisten als „Halbjude“ und „Mischling ersten Grades“ bezeichnet. Am 24. Januar 1921 entschied sich Otto Kramer, über den sich ehemalige Vorgesetzte nur positiv äußerten und ihm Zuverlässigkeit, große Selbstständigkeit, verantwortungsvolles Handeln und ein sicheres und bescheidenes Auftreten attestierten, dazu, Berufssoldat beim sechsten Preußischen Artillerie-Regiment zu werden. Dort arbeitete er sich bis zum Stabsgefreiten hoch, jedoch wurde er nach zwölf Jahren Militärzeit als Versorgungsanwärter am 23. Januar 1933 entlassen. Schon 1933 hatten die Nationalsozialisten mithilfe des sogenannten „Gesetztes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ jüdische Beamte aus dem Staatsdienst entlassen. Otto Kramer arbeitete noch eine Weile als Angestellter beim Finanzamt Wolfenbüttel, wurde aber auch hier wegen des Gesetzes entlassen. Später begann er beim Kreisgemeindeverband Blankenburg als Angestellter zu arbeiten, bis er auch hier entlassen werden sollte. Inzwischen hatte aber das Finanzamt Wolfenbüttel erklärt, dass er als Angestellter weiter im öffentlichen Dienst arbeiten durfte, sodass er bis zum März 1937 weiterhin beim Kreisgemeindeverband Blankenburg angestellt blieb. Am 31. März1937 wurde er wegen „nichtarischer Abstammung“ entlassen. Die vermeintliche Basis für diese Entscheidung war das „Reichsbürgergesetz“ aus dem Jahr 1935, das die Diskriminierung und Entrechtung jüdischer Menschen weiter vorantrieb. Ottos Anrecht auf ein Ruhegeld bei Entlassung wurde nicht berücksichtigt. Durch Maßnahmen der NSDAP-Kreisleitung und des Kreisleiters war es Otto nicht möglich, in Blankenburg eine andere Anstellung zu finden, sodass er wieder nach Wolfenbüttel ziehen musste und hier bei der Firma Gebrüder Welger eine neue Arbeitsstelle fand. In dieser Zeit wurde Otto Kramer mehrfach durch die Gestapo vorgeladen und verhört, bis er am 15. November 1944 verhaftet und ins Arbeitslager Blankenburg und später nach Hedersleben deportiert wurde. Otto erlitt hier große gesundheitliche Schäden: Er verlor viele Zähne und erlitt einen Bruch der Halswirbelsäule, der zu einer erheblichen Beweglichkeitseinschränkung führte. Am 11. April 1945 wurde das Arbeitslager und damit auch Otto durch amerikanische Truppen befreit. Otto Kramer arbeitete nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes seit dem 15. Juni 1945 bei der Kreisverwaltung Wolfenbüttel. Er erhielt eine Kapitalentschädigung im Zusammenhang mit dem Haftentschädigungsgesetz. Otto Kramer starb am 10. Mai 1969 in Wolfenbüttel.
Ein weiterer Sohn von Emil und Marianne Kramer war Kurt Kramer Er wurde am 9. November 1905 geboren. Er besaß die deutsche Staatsangehörigkeit und lebte dauerhaft in seiner Geburtsstadt Wolfenbüttel. Sein Wohnsitz befand sich zuletzt in der Breiten Herzogstraße 27. Von 1932 bis 1935 arbeitete er als Geselle im Friseursalon seiner Eltern. Dort hat er am 26. April.1935 seine Meisterprüfung erfolgreich bestanden. Im Anschluss an seine bestandene Meisterprüfung wollte er einen eigenen Friseursalon eröffnen, allerdings wurde ihm dieses Vorhaben vom Kreishandwerksmeister noch im selben Jahr untersagt. Am 1. Oktober 1938 wurde sein Vorhaben, den Friseursalon seines Vaters zu übernehmen, aus „rassepolitischen Gründen“ erneut vom Kreishandwerksmeister untersagt. Er wurde als „Halbjude” bzw. „Mischling ersten Grades” eingestuft. Im April 1937 wurde behauptet, Kurt sei homosexuell und er wurde aufgrund des §175 zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt, welche er im Februar 1938 verbüßt hatte. Nach seiner Entlassung blieb seine berufliche Situation schwierig und Kurt arbeitete für sehr geringen Lohn in verschiedenen Friseursalons. Die Diskriminierung und Verfolgung Kurts zeigt sich auch eindrücklich daran, dass ihm die Ehe mit Margarete Kuckuck (geb. Muhs) 1939 verboten wurde. Kurt und Margarete wollten heiraten, die Nationalsozialisten verboten diese Ehe jedoch. Begründet wurden solche Verbote meist mit dem „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“. Anfang September 1943 wurde Kurt zur Zwangsarbeit bei den Niedersächsischen Flug- und Motorenwerken gezwungen. Er arbeitete dort unter härtesten Bedingungen bis zum Herbst 1944. Aus einer Aussage seines Abteilungsleiters geht hervor, dass die Gestapo ihn angewiesen hatte, Kurt nur mit den „niedrigsten Arbeiten“ zu beschäftigen. Von dort wurde er am 15. November 1944 ins Konzentrationslager Blankenburg deportiert, wo er ebenfalls Zwangsarbeit leisten musste. Am 10. Februar 1945 wurde er aufgrund einer Schulterverletzung und eines Kieferbruchs ins Lager Derenburg verlegt, wenig später wurde er aber in das Langer Blankenburg zurückgebracht, wo er bis zum April 1945 blieb. Kurt überlebte das Arbeitslager und kehrte nach Wolfenbüttel zurück. Die Ehe zwischen Kurt und Margarete wurde nun endlich am 21. April 1945 in Wolfenbüttel geschlossen. Da die Eheleute bereits 1939 heiraten wollten, wurde die Ehe 1956 auf dieses Jahr rückdatiert. Schon 1947 hatte Kurt Margretes Söhne aus erster Ehe an Kindes statt angenommen und offiziell adoptiert. Kurt versuchte in den Jahren nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes eine Entschädigung für erlittenes Leid und finanzielle Einbußen zu erhalten. Das gestaltete sich schwierig: Akten aus den Jahren 1958 zeigen, dass es zwar eindrückliche Zeugenaussagen gibt, die Kurts Darstellungen belegen, allerdings gibt es auch Aussagen von Sachbearbeitern und Entscheidungsträgern, die angaben, sich nicht mehr erinnern zu können. Kurts Antrag auf Entschädigung für erlittenes körperliches Leid wurde abgelehnt. Man begründete dies damit, dass „Verfolgungsmaßnahmen […] hierfür nicht ursächlich“ seien. Kurt erhielt eine finanzielle Entschädigung, die aber nicht der von ihm geforderten Höhe entsprach.
Stolpersteine sind das größte dezentrale Mahnmal der Welt. Aktuell sind etwa 120.000 Stück im öffentlichen Raum zu finden. Nach Angaben des Künstlers Gunter Demnig, der das Projekt initiiert hat, liegen Stolpersteine in rund 1.900 Kommunen in Deutschland sowie in nahezu 30 europäischen Ländern. Die Stolpersteine erinnern an jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger ebenso wie an Sinti und Roma, politisch Verfolgte, Homosexuelle, Euthanasieopfer und Zeugen Jehovas. Sie markieren die letzten frei gewählten Wohnorte der Opfer und machen sichtbar, welche Lücken jedes einzelne Schicksal in Nachbarschaften und Gesellschaft gerissen hat.
Bilder der Verlegung
Flickr-Album: Stolpersteinverlegung