Ausrückzeiten haben sich nicht verschlechtert
Eine vom Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Wolfenbüttel losgetretene Diskussion auf einem privaten Account in den sozialen Medien sorgt seit einigen Tagen für Spekulationen über die Erreichbarkeit des Feuerwehrhauses. Die Stadtverwaltung kann die Behauptungen so nicht stehen lassen.
Die Verwaltung nimmt jede Sorge um Einsatzfähigkeit und Erreichbarkeit sehr ernst. Genau deshalb haben Verwaltung und Feuerwehrführung das Thema der geänderten Verkehrsführung im Bereich der Feuerwache vor der politischen Beratung mit der zuständigen Ortswehr besprochen und eine konkrete Vorgehensweise vereinbart, wie mögliche Hindernisse im Einsatz- oder Übungsbetrieb gemeldet und kurzfristig abgearbeitet werden. Unabhängig davon prüfen wir gemeinsam mit der Stadtwehrführung fortlaufend, wo Nachbesserungen an der Ausgestaltung sinnvoll sind – und setzen diese im Rahmen der Zuständigkeiten um.
Behauptungen über „schlechte“ oder durch die Fahrradzone verursachte Verschlechterungen lassen sich in dieser Pauschalität nicht belegen. Die Ausrückzeiten zeigen tatsächlich eine Verbesserung. Somit hat sich die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr nicht verschlechtert. Alarmierung und Ausrückeordnung richten sich nach Einsatzstichwort, Verfügbarkeit, Ausstattung und Entfernung; deshalb übernehmen je nach Lage auch andere Ortswehren Einsätze im Stadtgebiet. In Niedersachsen gibt es für Feuerwehren keine landesweit einheitlich gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist. Brandschutz und Hilfeleistung sind eine Aufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Die Stadt Wolfenbüttel legt im Rahmen der örtlichen Bedarfs- und Schutzplanung fest, welche Schutzziele sie mit ihrer Feuerwehr erreichen will und bemisst daran Organisation, Standorte und Abläufe. Das Land stellt dazu bewusst keine starren Fristen auf. Wenn auf Facebook von „Normbereich“ die Rede ist, geht es in der Regel nicht um eine gesetzliche Norm, sondern um fachliche Richtwerte aus dem Feuerwehrwesen (zum Beispiel Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren). Für Wolfenbüttel gilt: Wir orientieren uns an der etablierten Empfehlung, dass das erste Fahrzeug in der Regel innerhalb von zehn Minuten nach Alarmierung an der Einsatzstelle eintrifft. Das wurde im konkreten Einsatz eingehalten.
Öffentliche Zuspitzungen ohne belegte Fakten verunsichern Menschen unnötig. Sie ersetzen weder die fachliche Bewertung noch die abgestimmten Meldewege. Von allen Beteiligten, erwarten wir Verantwortungsbewusstsein, Sachlichkeit und die Einhaltung vereinbarter Kommunikations- und Meldewege, wenn es um sicherheitsrelevante Themen geht. Der Brandschutz und die Hilfeleistung in Wolfenbüttel sind sichergestellt. Verkehrsplanerische Änderungen werden, wo es fachlich geboten ist, so auch hier – im engen Austausch mit der Feuerwehrführung und mit dem klaren Ziel, Sicherheit, Erreichbarkeit und eine gute Verkehrsorganisation zusammenzubringen.
Die Bedenken wurden im Vorfeld der Umsetzung angesprochen und in den Planungen gemeinsam mit der Feuerwehr diskutiert. Am Ende stand eine einvernehmliche Lösung: Für den Fall, dass es im Einsatzalltag zu konkreten Problemen kommt, werden diese auf dem abgestimmten Weg an die Verwaltung gemeldet, damit wir engmaschig, pragmatisch und lösungsorientiert nachsteuern. Von diesem Meldeweg wurde erstmals am Tag nach dem Verkehrsunfall (um 10.47 Uhr) per E-Mail Gebrauch gemacht. Die Verwaltung hat am selben Tag (um 17.25 Uhr) reagiert, eine priorisierte Prüfung zugesichert und diese umgehend eingeleitet – noch bevor der Beitrag in den sozialen Medien veröffentlicht wurde. Hierbei soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Maßnahmen konkret vereinbart sind und erste Anpassungen bereits vorgenommen wurden. Darüber hinaus sind auch weitere Optionen besprochen worden, die geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden können. Dennoch, und das zeigt dieser Fall deutlich, kann nicht vom Unfall auf ein generelles Problem der Verkehrsführung in diesem Bereich geschlossen werden. Das ist zu kurz gesprungen. Beispiel: Ein Unfall zwischen Dr.-Kirchheimer-Straße und Schützenstraße hätte den gleichen Engpass und Rückstau verursacht, wenn er sich vor der ehemaligen Fahrspuraufweitung ereignet hätte.
Verwaltung und Feuerwehrführung haben die Auswirkungen auf Einsatz- und Anfahrtswege frühzeitig. besprochen und im Rahmen der Planung eine Vorgehensweise abgestimmt, wie mögliche Probleme gemeldet werden und wie die Stadt dann kurzfristig nachsteuert. Wichtig ist die Rollenklärung: Die Verantwortung für Brandschutz und Hilfeleistung liegt bei der Kommune, und die Stadt hat dafür eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Feuerwehr ist dabei Teil der städtischen Aufgabenerfüllung – sie wird fachlich eingebunden und ihre Expertise fließt in Abwägungen ein, sie entscheidet aber nicht als eigenes Beschlussorgan neben dem Rat. Die Beschlüsse fasst der Rat als Organ der Kommune; die Feuerwehr hat dort kein eigenes Stimmrecht. Der geänderten Verkehrsführung in diesem Bereich liegt eine Ratsentscheidung zu Grunde und Lärmminderungsmaßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.