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Datum: 08.07.2026

Neues Bestell- und Abrechnungssystem für das Mittagessen in Wolfenbütteler Kindertagesstätten

Zum Beginn des Kitajahres 2026/2027 wird für einen Großteil der städtischen Kindertagesstätten in Wolfenbüttel ein neues Bestell- und Abrechnungssystem für das Mittagessen eingeführt. Ziel ist es, die Organisation der Mittagsverpflegung für Familien flexibler und zeitgemäßer zu gestalten. Künftig können Eltern das Mittagessen ihrer Kinder beispielsweise bei Krankheit oder Urlaub online abbestellen und zahlen nur die tatsächlich bestellten Mahlzeiten.

Kinder sitzen gemeinsam an einem Tisch und essen Mittagessen in einem hellen Gruppenraum einer Kindertagesstätte. Made with Google AI, KI-generiert
Symbolbild: Mittagessen im Kindergarten

Neues Verfahren für extern belieferte Einrichtungen

Derzeit werden die rund 1.300 täglich benötigten Mahlzeiten in den 15 städtischen Kindertagesstätten über verschiedene Versorgungswege bereitgestellt. Ein Teil der Einrichtungen wird durch Konzerne der Stadt Wolfenbüttel versorgt. Acht Kindertagesstätten erhalten ihre Mahlzeiten von externen Caterern. Für diese rund 720 täglich gelieferten Essen wird zum 1. August 2026 ein neues Bestell- und Abrechnungssystem eingeführt.

Zu Beginn eines jeden Monats buchen die Sorgeberechtigten zunächst die Verpflegung für den gesamten Monat. Über das neue Online-System können sie das Mittagessen ihres Kindes jedoch bei Krankheit oder Urlaub fristgerecht abbestellen. Nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten werden entsprechend gutgeschrieben beziehungsweise nicht berechnet. Gleichzeitig erfolgt die Abrechnung künftig direkt zwischen den Sorgeberechtigten und dem jeweiligen Caterer.

Bislang war eine Abbestellung des Mittagessens und damit eine Reduzierung der monatlichen Pauschale nicht möglich. Mit dem neuen Verfahren ändert sich dies grundlegend. Familien zahlen künftig nur noch die Mahlzeiten, die tatsächlich in Anspruch genommen werden. Zu den betroffenen Einrichtungen gehören die Kindertagesstätten Entdeckerhafen, Kleine Breite, Salzdahlum I–III, Fümmelse I und II, Geibelstraße, Halchter, Leinde sowie Wilhelm-Raabe.

Bewährte Versorgung bleibt bestehen

Für die Kindertagesstätten und Krippengruppen, die weiterhin durch die Konzerne der Stadt Wolfenbüttel versorgt werden, ergeben sich keine Änderungen. In den Kindertagesstätten Alter Weg, Am Hopfengarten, Groß Stöckheim, Karlstraße, Kerschensteinerweg, Linden, Varietà sowie in den Krippengruppen Halchter und Salzdahlum bleibt das bisherige pauschalierte Abrechnungsverfahren über die städtische Abteilung Kindertagesstätten bestehen.

Einführung wird begleitet und ausgewertet

Die Einführung des neuen Systems bedeutet eine grundlegende organisatorische Veränderung. Deshalb werden die Verwaltung und die Einrichtungsleitungen die Umsetzung nach dem Start eng begleiten und regelmäßig auswerten. Die nachfolgende Übersicht beantwortet die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der Umstellung an die Stadtverwaltung herangetragen wurden.

FAQ zur Umstellung der Mittagessenversorgung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Wolfenbüttel

Diese FAQ dient der Information von Sorgeberechtigten sowie Mitarbeitenden der städtischen Kindertageseinrichtungen. Sie erläutert die Hintergründe der Umstellung der Mittagessenversorgung sowie die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

der FAQ-Text in Leichter Sprache


1. Warum wird die Mittagessenversorgung umgestellt?

Die Umstellung der Mittagessenversorgung zum 1. August 2026 ist das Ergebnis eines mehrstufigen Beratungs- und Entscheidungsprozesses. Ausgangspunkt war ein politischer Antrag aus einer Gruppe im Rat der Stadt Wolfenbüttel mit dem Ziel, die Organisation der Mittagsverpflegung neu auszurichten und die Abrechnung künftig unmittelbar zwischen den Sorgeberechtigten und dem jeweiligen Caterer vorzunehmen. Darüber hinaus wurde durch den Stadtelternrat wiederholt der Wunsch nach einer transparenteren und stärker an der tatsächlichen Inanspruchnahme orientierten Abrechnung geäußert. Nach Beratung in der Kita-Rats-AG wurde ein öffentliches Vergabeverfahren durchgeführt.

2. Was wurde ausgeschrieben?

Gegenstand der Ausschreibung war die Mittagsverpflegung der städtischen Kindertageseinrichtungen, soweit diese durch externe Caterer versorgt werden. Bestandteil der Neuorganisation ist insbesondere die Direktabrechnung zwischen Sorgeberechtigten und Caterer.

3. Warum wurde genau dieser Anbieter beziehungsweise Preis ausgewählt?

Die Auswahl erfolgte ausschließlich nach den Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts. Die Stadt hatte keinen Einfluss darauf, zu welchem Preis die Anbieter die ausgeschriebene Leistung anbieten.

Die Stadt konnte den Preis nicht selbst festlegen. Maßgeblich war das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der festgelegten Zuschlagskriterien. Der vereinbarte Preis beträgt 5,35 Euro brutto je Mittagessen.

4. Wird das Mittagessen dauerhaft rund 40 Euro pro Monat teurer?

Nein. Einzelne Monate mit vielen Betreuungstagen können zwar zu höheren Rechnungsbeträgen führen als die bisherige Pauschale. Für eine sachgerechte Bewertung ist jedoch das gesamte Kita-Jahr zu betrachten. Schließzeiten, Studientage, Feiertage sowie individuelle Abwesenheiten führen dazu, dass die durchschnittliche monatliche Mehrbelastung deutlich geringer ausfällt.

Beispiel:

Fall Rechnung Betrag
bisherige Pauschale monatlich 85,60  Euro
neues Modell bei 20 Essenstagen 20 x 5,35 Euro 107 Euro
Differenz in diesem Monat 107 Euro - 85,60 Euro +21,40 Euro
neues Modell bei 23 Essenstagen 23 x 5,35 Euro 123,05 Euro
Differenz in diesem Monat 123,05 - 85,60 Euro +37,45 Euro

Solche Monate bilden jedoch den Jahresverlauf nicht realistisch ab. Im Laufe eines Jahres gibt es Schließzeiten (vier Wochen), Studientage (vier Tage), Feiertage sowie individuelle Abwesenheiten der Kinder, die bei einer Jahresbetrachtung berücksichtigt werden müssen.

5. Wie sieht die Jahresbetrachtung aus?

Im bisherigen System wurde unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme eine monatliche Pauschale erhoben. Im neuen Modell werden ausschließlich die tatsächlich in Anspruch genommenen Mittagessen berechnet. Die jährlichen Kosten hängen daher unmittelbar von der Anzahl der Betreuungstage und den individuellen Fehlzeiten des Kindes ab.

Die bisherige Pauschale beträgt ab dem Kita-Jahr 2026/2027:

85,60 Euro × 12 Monate = 1.027,20 Euro jährlich

Im neuen System beträgt der Preis:

5,35 Euro je Mittagessen

Für eine überschlägige Jahresbetrachtung kann man von folgender Rechengrundlage ausgehen:

Berechnungsschnitt Tage
Wochentage Montag bis Freitag im Jahr circa 260
abzüglich vier Wochen Schließzeit - 20
abzüglich mindestens vier Studientage - 4
abzüglich gesetzlicher Feiertage auf Betreuungstagen, soweit nicht bereits in Schließzeiten enthalten circa -6
mögliche Betreuungstage vor individuellen Abwesenheiten circa 230

Daraus ergeben sich folgende Modellrechnungen:

Variante Essen­tage Jahres­betrag Monats­durch­schnitt Differenz zur Pauschale
ohne individuelle Abwesenheiten 230 1.230,50 Euro 102,54 Euro + 16,94 Euro/Monat
mit 15 individuellen Abwesenheitstagen 215 1.150,25 Euro 95,85 Euro + 10,25 Euro/Monat
mit 20 individuellen Abwesenheitstagen 210 1.123,50 Euro 93,63 Euro + 8,03 Euro/Monat
mit 25 individuellen Abwesenheitstagen 205 1.096,75 Euro 91,40 Euro + 5,80 Euro/Monat

Die tatsächlichen Kosten hängen damit nicht allein vom Preis pro Mittagessen ab, sondern davon, an wie vielen Tagen das Kind tatsächlich in der Einrichtung ist und am Mittagessen teilnimmt.

Eine dauerhaft monatliche Mehrbelastung von rund 40 Euro würde rechnerisch einer jährlichen Mehrbelastung von rund 480 Euro entsprechen. Dafür müssten im neuen System Kosten von rund 1.507,20 Euro jährlich entstehen. Bei einem Preis von 5,35 Euro je Mittagessen entspräche dies rund 282 Essenstagen im Jahr. Diese Zahl liegt deutlich über den realistischen Betreuungstagen einer Kindertagesstätte mit Schließzeiten, Studientagen und Feiertagen.

6. Was ist der Kern der Umstellung?

Der wesentliche Unterschied besteht im Wechsel von einer pauschalen Abrechnung zu einer verursachungsgerechteren Direktabrechnung. Künftig erfolgt die Abrechnung unmittelbar zwischen den Sorgeberechtigten und dem Caterer. Dadurch werden individuelle Fehlzeiten stärker berücksichtigt.

7. Wird die Umstellung begleitet?

Ja. Die Einführung wird durch die Stadt Wolfenbüttel gemeinsam mit den Kindertageseinrichtungen und den beauftragten Caterern begleitet. Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung werden ausgewertet und bei Bedarf in die Weiterentwicklung der Abläufe einbezogen.

8. Wenn das Mittagessen nicht frühzeitig abgemeldet wurde, darf es dann mit nach Hause genommen beziehungsweise mitgegeben werden?

Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die die Mitgabe zubereiteter Speisen aus Kindertageseinrichtungen untersagt, besteht nicht. Einrichtungen und Träger sind jedoch verpflichtet, die lebensmittelrechtlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Hygiene und Lebensmittelsicherheit, einzuhalten. Sobald eine Speise die Einrichtung verlässt, kann die Einhaltung der Temperaturführung, insbesondere der erforderlichen Kühl- oder Warmhaltetemperatur, sowie eine hygienisch einwandfreie Lagerung und Beförderung nicht mehr gewährleistet werden. Hieraus können gesundheitliche und haftungsrechtliche Risiken entstehen. Vor diesem Hintergrund werden zubereitete Speisen grundsätzlich nicht zur Mitnahme ausgegeben. Dies gilt auch dann, wenn ein Mittagessen nicht rechtzeitig abbestellt wurde oder vom Kind nicht verzehrt worden ist.

9. Wie wird mit Anträgen mit den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) verfahren?

Der Antrag ist vollständig auszufüllen und durch die Sorgeberechtigten bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen. Die Einrichtung kann auf Wunsch beim Ausfüllen unterstützen, entscheidet jedoch nicht über den Leistungsanspruch.

10. Welche Bankverbindung ist auf dem BuT-Antrag einzutragen?

Es ist die Bankverbindung des jeweiligen Caterers einzutragen. Diese ist dem Elternanschreiben zu entnehmen, das den Sorgeberechtigten zur Verfügung gestellt wird.

11. Darf während der Eingewöhnung Essen mit nach Hause gegeben werden, wenn das Kind die Mahlzeit ablehnt?

Auch während der Eingewöhnung gelten die lebensmittelrechtlichen Anforderungen uneingeschränkt. Aus Gründen der Produktsicherheit und Haftungsvermeidung werden zubereitete Speisen grundsätzlich nicht zur Mitnahme ausgegeben. Die Eingewöhnung in neue Speisen ist Bestandteil des pädagogischen Alltags und wird durch die Fachkräfte begleitet.

12. Können Eltern das Essen an einzelnen Tagen wegen der Menüauswahl abbestellen?

Die Mittagsverpflegung ist ein integraler Bestandteil des pädagogischen Konzepts der städtischen Kindertageseinrichtungen. Gemeinsame Mahlzeiten schaffen einen verlässlichen sozialen Rahmen, in dem Kinder Gemeinschaft erleben, Regeln des Zusammenlebens einüben und ihre Selbstständigkeit weiterentwickeln können.

Gleichzeitig stellen Mahlzeiten wichtige Bildungsgelegenheiten im Bereich der Gesundheits- und Ernährungsbildung dar. In der Gemeinschaft orientieren sich Kinder häufig am Essverhalten anderer Kinder und entwickeln Offenheit gegenüber neuen Lebensmitteln. Dadurch werden Speisen oftmals probiert und akzeptiert, die im häuslichen Umfeld bislang abgelehnt wurden. Das gemeinsame Mittagessen trägt somit dazu bei, Essgewohnheiten zu erweitern, Neugier auf unterschiedliche Lebensmittel zu fördern und langfristig ein gesundheitsbewusstes Ernährungsverhalten zu unterstützen. Eine tageweise Abbestellung aufgrund persönlicher Essensvorlieben ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

13. Wie erfolgt die Abrechnung, wenn Gruppen kurzfristig wegen Personalmangels geschlossen werden?

Kann eine Betreuung aus organisatorischen Gründen, die durch den Träger zu vertreten sind, nicht stattfinden, werden die hierdurch entstehenden Kosten den Sorgeberechtigten nicht auferlegt. Das Abrechnungsverfahren wird in diesen Fällen zwischen Träger und Caterer gesondert geregelt.

14. Eltern möchten stattdessen regelmäßig eine Brotdose mitgeben. Wie ist damit umzugehen?

Die Mittagsverpflegung ist Bestandteil des pädagogischen Alltags der Einrichtungen. Daher ist die Betreuung grundsätzlich auf die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ausgerichtet. Ob und in welchen begründeten Einzelfällen hiervon abgewichen werden kann, richtet sich nach den Regelungen des Trägers und der jeweiligen Einrichtung.

15. Wie hoch ist die Bezuschussung bei den anderen Caterern?

Die Höhe der jeweiligen Bezuschussungen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Wolfenbüttel und den einzelnen Caterern. Da sich diese hinsichtlich Leistungsumfang, Vertragsgestaltung und Kalkulationsgrundlagen unterscheiden, fällt auch die Bezuschussung unterschiedlich aus.

So beträgt das Verpflegungsentgelt bei den jetzt erfolgten Vergaben an externe Caterer 5,35 Euro je Mittagessen. Die anfallenden Küchenleistungen werden hierbei vollständig von der Stadt Wolfenbüttel übernommen. Bei den anderen Verpflegungsvarianten über beziehungsweise durch den Konzern Stadt Wolfenbüttel sind die Küchenleistungen hingegen anteilig im Verpflegungsentgelt enthalten.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass keine der angebotenen Verpflegungsvarianten vollständig von den Sorgeberechtigten finanziert wird. Die Stadt Wolfenbüttel beteiligt sich in allen Fällen an den Kosten der Mittagsverpflegung, wobei Art und Umfang der Bezuschussung je nach Verpflegungsmodell variieren.

16. Welche Einrichtungen werden von welchem Caterer beliefert?

DRK-Solferino:

  • Entdeckerhafen,
  • Kleine Breite,
  • Salzdahlum I–III.

Vomfeinsten Catering:

  • Fümmelse I und II,
  • Geibelstraße,
  • Halchter,
  • Leinde,
  • Wilhelm-Raabe.

Städtisches Klinikum Wolfenbüttel:

  • Alter Weg,
  • Am Hofengarten,
  • Groß Stöckheim,
  • Karlstraße,
  • Kerschensteinerweg,
  • Linden.

Küche Kita Varietà:

  • Halchter (Krippe),
  • Salzdahlum (Krippe),
  • Varietà.

17. Warum beliefert nicht ein Caterer alle Kindertageseinrichtungen?

Die Vergabe der Mittagsverpflegung erfolgte im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens. Zur Sicherstellung eines funktionierenden Wettbewerbs und einer zuverlässigen Versorgung wurde die Leistung in mehrere Lose aufgeteilt. Den Zuschlag erhielten diejenigen Unternehmen, deren Angebote unter Berücksichtigung der festgelegten Vergabekriterien als wirtschaftlich bewertet wurden.

Kontakt

Frau Sarah Linder

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Kindertagesstätten
Pädagogische Fachberatung

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel

Weitere Informationen

  1. FAQ zur Umstellung der Mittagessenversorgung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Wolfenbüttel

    © Stadt Wolfenbüttel

Kontakt

Frau Sarah Linder

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Kindertagesstätten
Pädagogische Fachberatung

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel