Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
Alltagssprache

Neue Regeln beim Wohn∙geld ab 2023

Die Stadt Wolfenbüttel und der Landkreis Wolfenbüttel empfehlen:

Stellen Sie ab Januar einen neuen Wohn∙geld∙antrag.

Der Grund dafür ist:

Die Gesetze zum Wohn∙geld haben sich geändert.

Seit 2023 haben nun viel mehr Menschen

die Möglichkeit Wohn∙geld zu bekommen.

Wir empfehlen:

Geben Sie den Antrag auf Wohn∙geld so früh wie möglich ab.



Was ist Wohn∙geld?

Beim Wohn∙geld bekommen Menschen einen Miet∙zuschuss.

Das bedeutet:

Sie bekommen etwas Geld für ihre Miete.

Aber sie bekommen nicht das Geld für die ganze Miete.

Das Wohn∙geld ist eine Hilfe für Menschen mit wenig Geld.

Das Wohn∙geld ist für Personen,

die Miete bezahlen.

Aber das Wohn∙geld ist auch für Personen,

die in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus wohnen.

In dem Fall heißt das Wohn∙geld Lasten∙zuschuss.



Ich bekomme schon Wohn∙geld.

Muss ich einen neuen Antrag stellen?

Sie bekommen schon Wohn∙geld?

Dann müssen Sie nichts tun.

Die Umstellung passiert automatisch.



Wer kann Wohn∙geld bekommen?

Sie wollen Wohn∙geld beantragen.

Sie wissen aber nicht:

Kann ich überhaupt Wohn∙geld bekommen?

Und wie viel Wohn∙geld kann ich bekommen?

Dafür sind diese Punkte wichtig:

  • Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt?

  • Wie hoch ist das Einkommen von allen Personen

    in Ihrem Haushalt?

  • Wie hoch ist die Miete?

Diese Punkte entscheiden über die Höhe vom Wohn∙geld.

Denn das Einkommen von allen Personen im Haushalt

darf nicht höher sein als ein bestimmter Wert.

Und die Miete darf nicht höher sein als ein bestimmter Wert.



Welche Unterlagen brauchen Sie?

Sie müssen diese Unterlagen abgeben:

  • den ausgefüllten Antrag
  • seinen Nachweis über die Miete.

Das kann zum Beispiel der Miet∙vertrag sein.

  • Nachweise über das Einkommen von allen Personen im Haushalt.
  • Zum Einkommen gehört zum Beispiel:

    • das Gehalt von der Arbeit

    • Geld von Unterhalts∙zahlungen

    • Kranken∙geld


Wie viel Wohn∙geld kann ich bekommen?

Seit dem Jahr 2023 gibt es mehr Wohn∙geld.

Vorher gab es im Durchschnitt etwa 180 Euro im Monat.

Seit 2023 sind es etwa 370 Euro im Monat.

Aber nicht alle Menschen

bekommen den gleichen Betrag als Wohn∙geld.

Die Höhe vom Wohn∙geld hängt von der Miete und dem Einkommen ab.



Wo mache ich den Antrag?

Das hängt davon ab:

Wo wohnen Sie?


Stadt Wolfenbüttel

Wohnen Sie in der Stadt Wolfenbüttel?

Dann machen Sie den Antrag beim Bürger∙amt.

Die Abteilung heißt „Bürger∙dienste und Wohn∙geld“.

Sie können den Antrag auch von der Internet∙seite

der Stadt Wolfenbüttel herunterladen:

Antrag Wohn∙geld Stadt Wolfenbüttel


Landkreis Wolfenbüttel

Wohnen Sie im Landkreis Wolfenbüttel?

Dann können Sie den Antrag bei der Kreisverwaltung

oder bei Ihrer Gemeinde machen.

Sie können den Antrag auch von der Internet∙seite

vom Landkreis Wolfenbüttel herunterladen:

Antrag Wohn∙geld Landkreis Wolfenbüttel



Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können das Wohn∙geld frühestens ab dem Monat bekommen,

in dem Sie den Antrag abgeben.

Sie bekommen das Wohn∙geld normalerweise für 12 Monate.

Manchmal können Sie auch länger Wohn∙geld bekommen.

Und manchmal können Sie auch kürzer Wohn∙geld bekommen.

Wollen Sie nach den 12 Monaten weiter Wohn∙geld bekommen?

Dann müssen Sie wieder einen neuen Antrag stellen.

Machen Sie den Antrag 2 Monate vor dem Ende von Ihrem Wohn∙geld.

Dann bekommen Sie das Wohn∙geld wahrscheinlich ohne Pause weiter.



Wann bekomme ich über meinen Antrag Bescheid?

Durch die neuen Regeln können nun

viel mehr Menschen Wohn∙geld bekommen.

Das bedeutet auch:

Wir müssen sehr viele Anträge bearbeiten.

Darum kann es aktuell länger dauern

bis Sie eine Antwort von uns bekommen.

Wichtig ist:

Sie bekommen das Wohn∙geld immer ab dem Monat,

in dem Sie den Antrag abgeben haben.

Sie bekommen den Bescheid erst später?

Dann bekommen Sie eine Nach∙zahlung.



Was sollte ich noch wissen?

Sie bekommen Wohn∙geld.

Aber Sie haben jetzt vielleicht mehr Geld?

Zum Beispiel weil Sie mehr Geld bei der Arbeit verdienen.

Das müssen Sie immer sofort der Wohn∙geld∙stelle sagen.

Denn Sie brauchen dann weniger Hilfe.

Dann kann es sein:

Sie bekommen weniger Wohn∙geld.

Die Wohn∙geld∙stelle muss regelmäßig prüfen:

Stimmen Ihre Angaben?

Haben Sie die Wahrheit im Antrag gesagt?

Hat sich etwas geändert?

So wollen wir verhindern:

Eine Person bekommt Wohn∙geld.

Aber diese Person braucht die Hilfe eigentlich gar nicht.



Gesetze

Die Regeln zum Wohn∙geld stehen in diesem Gesetz:

Wohn∙geld∙gesetz

Die Abkürzung ist WoGG.

Paragraf 22 und Paragraf 25 sind die Grundlage für das Wohn∙geld.



Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache

© Lebenshilfe Braunschweig