Grünland-Biotopkartierung im Rahmen des Niedersächsischen Weges
Die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Wolfenbüttel informiert über Maßnahmen des Niedersächsischen Weges im Landkreis: Politik, Landwirtschaft und Umweltverbände haben ein Maßnahmenpaket beschlossen, um mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz zu entwickeln – den sogenannten Niedersächsischen Weg.
Mehr zu dem Thema finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Als eine der zahlreichen Maßnahmen werden im Landkreis Wolfenbüttel in den Jahren 2023 und 2024 sogenannte Grünland-Biotopkartierungen durchgeführt. Das heißt, es werden Biotope und ihre zugehörigen Pflanzenarten auf ausgewählten Grünlandflächen zahlenmäßig erfasst sowie die Schutzwürdigkeit der Flächen ermittelt. Diese Kartierungen finden jeweils von April bis Oktober im gesamten Landkreis statt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Aufgabenbereich Biotopschutz.
Beauftragte des NLWKN dürfen Grünlandflächen betreten
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den kartierenden Fachkräften als Beauftragte des NLWKN erlaubt, Grundstücke außerhalb von Wohngebäuden und Betriebsräumen sowie des unmittelbar angrenzenden befriedeten Besitztums zu betreten (§ 39 NNatSchG). Das Betreten der Grünlandflächen wird auch auf der Website des NLWKN angekündigt (mehr dazu unter der Ankündigung: Betreten von Grundstücken - dem Naturschutz zuliebe!). Fragen dazu können an den NLWKN oder die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Wolfenbüttel gestellt werden.
Ansprechpartnerin seitens des NLWKN ist Marisa Wolf (Telefonnummer: +49 511 30343162; E-Mail-Adresse: marisa.wolf@nlwkn.niedersachsen.de). Für die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel dient Michelle Abstein (Telefonnummer: +49 5331 84721; E-Mail-Adresse: m.abstein@lk-wf.de) als Ansprechpartnerin.