Wohngeldreform 2023 – ab 1. Januar 2023
Die Bundesregierung hat eine umfangreiche Reform des Wohngeldes beschlossen, die größte Wohngeldreform seit über 50 Jahren in der Geschichte Deutschlands.
Ab 2023 bekommen zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld - heute sind es 600.000. Das neue „Wohngeld Plus“ wird deutlich höher sein: Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.
Weitere Informationen zur Wohngeldreform
vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
- FAQs zur “Wohngeld Plus“ - Reform
- WohngeldPlus-Rechner (gültig ab 1. Januar 2023)
- Wohngeld Plus für zwei Millionen Haushalte
Dienstleistungen zum Wohngeld
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Weitere Informationen
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Ansprechpartner
ausgehend vom Nachnamen der Antragstellerin oder des Antragstellers, sind:
- Buchstabe A bis D:
Herr Korfmacher, Telefon 05331 86-449 - Buchstabe E bis He:
Frau Belova, Telefon 05331 86-265 - Buchstabe Hf bis K:
Frau Krenz, Telefon 05331 86-229 - Buchstabe L bis M:
Frau Friedrichs, Telefon 05331 86-371 - Buchstabe N bis Rj:
Frau Kirsch, Telefon 05331 86-232 - Buchstabe Rk bis T:
Frau Vincent, Telefon 05331 86-228 - Buchstabe U bis Z:
Frau Deckert, Telefon 05331 86-264