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Wohngeldreform 2023 – ab 1. Januar 2023

Die Bundesregierung hat eine umfangreiche Reform des Wohngeldes beschlossen, die größte Wohngeldreform seit über 50 Jahren in der Geschichte Deutschlands. 

Auf einem Taschenrechner steht ein Haus aus Holzbausteinen © Pixabay.com
Wohngeldreform 2023


Ab 2023 bekommen zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld - heute sind es 600.000. Das neue „Wohngeld Plus“ wird deutlich höher sein: Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.

Weitere Informationen zur Wohngeldreform

vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Dienstleistungen zum Wohngeld

Weitere Informationen

Ansprechpartner

ausgehend vom Nachnamen der Antragstellerin oder des Antragstellers, sind:

  • Buchstabe A bis D:
    Herr Korfmacher, Telefon 05331 86-449

  • Buchstabe E bis He:
    Frau Belova, Telefon 05331 86-265

  • Buchstabe Hf bis K:
    Frau Krenz, Telefon 05331 86-229

  • Buchstabe L bis M:
    Frau Friedrichs, Telefon 05331 86-371

  • Buchstabe N bis Rj:
    Frau Kirsch, Telefon 05331 86-232

  • Buchstabe Rk bis T:
    Frau Vincent, Telefon 05331 86-228

  • Buchstabe U bis Z:
    Frau Deckert, Telefon 05331 86-264