Lärmaktionsplan Wolfenbüttel
Entstehung
Mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde von der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 2002 eine kontinuierliche Reduzierung der Lärmbelastung im öffentlichen Raum eingeleitet. Nachfolgend wurde diese Richtlinie in die nationalen Gesetzgebungen übernommen, die die jeweilige Umsetzung regelt. In Deutschland wurden dazu im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Paragraphen 47a bis 47f ergänzt. Mit diesen Paragraphen erfolgte auch eine Aufgabenverteilung zwischen den Bundesländern, die für die Erstellung der Grunddaten zuständig sind, und den Kommunen, die die jeweiligen Lärmaktionspläne (LAP) mit Schutzmaßnahmen erstellen. Auf dieser Grundlage wurde der Lärmaktionsplan 2022 der Stadt Wolfenbüttel erstellt und trat vom Rat beschlossen am 2. Mai 2022 in Kraft.
- Lärmaktionsplan Wolfenbüttel - Abschlussbericht 2022(PDF-Datei: PDF, 6.4 MB, barrierearm)
Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2024
Wie in der EU-Verordnung vorgesehen, wurde 2024 eine turnusmäßige Überprüfung und Überarbeitung des LAP eingeleitet. Der Lärmaktionsplan wurde weiterentwickelt und eine Bilanz zu den bisher konzipierten Maßnahmen gezogen. Hauptziel der kommunalen Lärmaktionsplanung ist weiterhin, erhebliche Belästigung und schädliche Auswirkungen durch Verkehrslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern. Grundlage für die Überprüfung und Überarbeitung bildete die aktualisierte Lärmkartierung des Landes Niedersachsen für den Straßenverkehr. Hierbei kam auf Anforderung der EU ein neues Lärmberechnungsverfahren zur Anwendung. Die Kartierungsergebnisse des Landes sind unter folgendem Link abrufbar: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Aktuelle Kartierungsergebnisse 2022.
Ergänzend zu den neuen Lärmkarten wurde im Juni 2024 eine stadtweite Fragebogenaktion zum Lärmempfinden durchgeführt. Diese Ergebnisse gingen in die Fortschreibung des LAP ein. Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 20. Dezember 2024 bis 24. Januar 2025 in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren zur allgemeinen Diskussion gestellt. Alle Rückmeldungen von den Ratsgremien beraten und abgewogen und der neue Lärmaktionsplan 2024 abschließend vom Stadtrat am 19. März 2025 beschlossen. Fortgeschrieben wurde in diesem Zuge auch der Maßnahmenkatalog, der als Anhang zum LAP beigefügt ist. Der LAP bleibt eine wesentliche Grundlage der Stadtentwicklung für die Stadt Wolfenbüttel und ist in alle nachfolgenden Planungen und Bauvorhaben einzubeziehen.
- Lärmaktionsplan Wolfenbüttel - Abschlussbericht 2024(PDF-Datei: PDF, 6.1 MB, barrierearm)
Umsetzung
Teil des Lärmaktionsplans ist ein Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr. Dieser bildet einen großen Pool von Vorhaben, die einzeln oder in Kombination dazu beitragen, die Auswirkungen von Verkehrslärm vor allem in besonders betroffenen Teilen des Stadtgebietes zu vermindern. Ihre Wirksamkeit, der Umsetzungsaufwand und damit auch der zeitliche Vorlauf werden in einer Matrix bewertet. Die Umsetzung erfolgt nach und nach und ist bei baulichen Vorhaben an Bau- und Erhaltungsmaßnahmen im jeweiligen Straßenraum geknüpft, da der Stadt leider keine gesonderten Gelder zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie zur Verfügung stehen.
Einen ersten Sachstandsbericht zur Umsetzung hat die Verwaltung im Februar 2024 veröffentlicht: Lärmaktionsplan für die Stadt Wolfenbüttel (LAP 2022) - Stand der Umsetzung
Bis Ende 2024 wurden folgende verkehrsrechtlichen und baulichen Maßnahmen umgesetzt:
- Geschwindigkeitsbeschränkungen an vielen wichtigen innerörtlichen Straßen, vor allem in den Nachtstunden (Besserer Lärmschutz an Hauptverkehrsstraßen)
- Grundsanierung der Mascheroder Straße mit Einbau von Fahrbahnteilern als Querungshilfen und zur Reduktion der Fahrgeschwindigkeit
- Oberflächensanierung des Ahlumer Weges in Wendessen
- Bau des Radwegs zwischen Wendessen und Wolfenbüttel an der B 79 mit Anlage von Querungshilfen im Bereich der Kleingartenanlage am Schöppenstädter Stieg
Ausblick
Parallel zur laufenden Umsetzung der Maßnahmen erfolgt gemäß EU-Verordnung alle fünf Jahre eine Überprüfung und Fortschreibung des LAP. Der nächste Turnus ist für das Jahr 2029 angesetzt. Als Vorbereitung hierfür wurde vom Land Niedersachsen die Aktualisierung der Lärmkarten eingeleitet. Diese Daten werden voraussichtlich 2028 an die Kommunen weitergegeben zur nächsten Fortschreibung des LAP.