Lärmaktionsplan Wolfenbüttel
Entstehung
Mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde von der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 2002 eine kontinuierliche Reduzierung der Lärmbelastung im öffentlichen Raum eingeleitet. Nachfolgend wurde diese Richtlinie in die nationalen Gesetzgebungen übernommen, die die jeweilige Umsetzung regelt. In Deutschland wurden dazu im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Paragraphen 47a bis 47f ergänzt. Mit diesen Paragraphen erfolgte auch eine Aufgabenverteilung zwischen den Bundesländern, die für die Erstellung der Grunddaten zuständig sind, und den Kommunen, die die jeweiligen Lärmaktionspläne (LAP) mit Schutzmaßnahmen erstellen. Der Lärmaktionsplan für die Stadt Wolfenbüttel wurde von 2019 bis 2022 erarbeitet, vom Rat der Stadt beschlossen und nachfolgend am 2. Mai 2022 öffentlich bekannt gemacht.
Detaillierte Informationen zum Lärmaktionsplan und der Erstellung des LAP 2022
Umsetzung
Teil des Lärmaktionsplans ist ein Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr.Dieser Katalog ist im Beschluss durch den Rat enthalten (Maßnahmenkatalog im Ratsinformationssystem). Die darin verzeichneten Maßnahmen bilden einen großen Pool von Einzelvorhaben, die einzeln oder in Kombination dazu beitragen, die Auswirkungen von Verkehrslärm vor allem in besonders betroffenen Teilen des Stadtgebietes zu vermindern. Ihre Wirksamkeit, der Umsetzungsaufwand und damit auch der zeitliche Vorlauf werden in einer Matrix bewertet. Die Umsetzung erfolgt nach und nach und ist bei baulichen Vorhaben an Baumaßnahmen im jeweiligen Straßenraum geknüpft, da der Stadt keine gesonderten Gelder zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie zur Verfügung stehen.
Einen ersten Sachstandsbericht zur Umsetzung hat die Verwaltung im Februar 2024 veröffentlicht: Lärmaktionsplan für die Stadt Wolfenbüttel (LAP 2022) - Stand der Umsetzung
Aktuelles
Bislang wurden gerade folgende verkehrsrechtlichen und baulichen Maßnahmen umgesetzt:
- Geschwindigkeitsbeschränkungen vor allem in den Nachtstunden (Besserer Lärmschutz an Hauptverkehrsstraßen)
- Grundsanierung der Mascheroder Straße mit Einbau von Fahrbahnteilern zur Reduktion der Fahrgeschwindigkeit und als Querungshilfen
Fortschreibung des LAP - Frühzeitige Beteiligung
Gemäß der in der EU-Verordnung vorgesehenen regelmäßigen Fortschreibung des LAP erfolgt 2024 eine turnusmäßige Überprüfung und Überarbeitung des Plans. Im Rahmen des neuen LAP soll eine Bilanz zu den bisher konzipierten Maßnahmen und Ihrer Umsetzung gezogen werden. Das Handlungskonzept wird auf dieser Grundlage weiterentwickelt. Hauptziel der kommunalen Lärmaktionsplanung bleibt weiterhin, erhebliche Belästigung und schädliche Auswirkungen durch Verkehrslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern.
Grundlage für die Wirkungsanalyse bildet die aktualisierte Lärmkartierung des Landes Niedersachsen für den Straßenverkehr. Die Kartierungsergebnisse sind unter folgendem Link abrufbar: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Aktuelle Kartierungsergebnisse 2022
Ergänzend zur Auswertung dieser neuen Datengrundlage wurde im Juni 2024 durch das von der Stadt beauftragte Fachplanungsbüro SVU aus Dresden eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer Fragebogenaktion durchgeführt.
Auf diesen Grundlagen wird der aktuelle LAP überprüft und ergänzt. Der Entwurf wird im Herbst vorliegen und öffentlich ausgelegt. Die Ergebnisse werden danach in den Ratsgremien behandelt und beschlossen. Der neue LAP 2024 bildet eine wichtige Grundlage für alle nachfolgenden Planungen und Bauvorhaben der Stadt Wolfenbüttel. .