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Lärmaktionsplan für die Stadt Wolfenbüttel

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Stadt Wolfenbüttel in der Sitzung des Stadtrates vom 30. März 2022 den Lärmaktionsplan (LAP) beschlossen. Der Beschluss wurde am 2. Mai 2022 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.

zum elektronisches Amtsblatt Nr. 11/2022 vom 2. Mai 2022


Zu den Zielen und Inhalten des LAP wurde zu Beginn des Verfahrens ein kurzes Video erstellt, das nach wie vor alle wesentlichen allgemeinen Informationen der Planung enthält.

© Stadt Wolfenbüttel

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Kern des kommunalen LAP ist demnach das Straßenverkehrsnetz, wobei gemäß den rechtlichen Grundlagen das Hauptverkehrsnetz ab einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen (DTV) von rund 8000 Fahrzeugen betrachtet wird.

Ziel ist es, das Lärmaufkommen durch den Straßenverkehr Schritt für Schritt auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Als Orientierung dienen hierbei die in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz festgelegten Prüfwerte. Diese basieren auf der Lärmwirkungsforschung und liegen bei 55 dB(A) für den nächtlichen Lärmindex (Lnight) beziehungsweise 65 dB(A) für den Gesamttages-Lärmindex (Lden). Ab diesen Werten öffnet die Lärmaktionsplanung Möglichkeiten für Reduzierungsmaßnahmen. Bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen bewegt sich der LAP aber notgedrungen im Spannungsfeld zwischen Lärmschutz und der allgemeinen Verkehrsfunktion der Hauptverkehrsstraßen.

Die Stadt kann aber nicht jede Lärmquelle beeinflussen. Für Lärmquellen wie Schienenverkehr oder Gewerbe werden LAPs vom Eisenbahnbundesamt zentral erstellt oder das Thema allgemein durch die Gewerbeaufsichtsämter bearbeitet. Diese Stellen sind dann auch für Maßnahmen zuständig. Alle Aussagen zu diesen Quellen werden daher in den städtischen LAP nur nachrichtlich übernommen.

Karte Untersuchungsnetz © Stadt Wolfenbüttel
Karte Untersuchungsnetz

Grundlage für den LAP der Stadt Wolfenbüttel bildet eine Lärmkarte für das Straßennetz, die das Land Niedersachsen nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren im Jahr 2019 errechnete. Haupt­parameter für das Lärm­auf­kommen waren dabei das Verkehrsaufkommen und die Bebauungsstruktur. Für die Betrachtung des gesamten Stadtgebietes von Wolfenbüttel wurden allerdings erhebliche Nacherhebungen der Stadt und Nachberechnungen erforderlich. Das so nun aufgenommene Hauptstraßennetz von Wolfenbüttel wurde in der Karte des Untersuchungsnetzes dargestellt. Für diese Straßen wurden im Rahmen des LAP mögliche Maßnahmen zur Verkehrslärmreduzierung untersucht.

Um neben den Lärmberechnungen eine Einschätzung der Vor-Ort-Situation durch die Betroffenen zu erhalten, wurden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in die Erstellung des LAP einbezogen. Die dazu durchgeführte Fragebogenaktion endete am 26. April 2021.

Die Erstellung des LAP erfolgte durch das Fachbüro SVU aus Dresden, das die Lärmkarte und die Fragebögen ausgewertet und auf dieser Grundlage mögliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung entwickelte. Diese flossen in den Entwurf des LAP ein, der vom 1. November bis zum 3. Dezember 2021 in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren zur Diskussion gestellt wurde. Während dieser Zeit konnten Anregungen und Bedenken zum Entwurf vorgebracht werden. Alle Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger, aber auch von externen Fachbehörden, betroffenen Institutionen und Verbänden, wurden durch die städtischen Gremien im März 2022 behandelt und abgewogen.

Der auf dieser Grundlage überarbeitete Lärmaktionsplan wurde abschließend vom Stadtrat am 30. März 2022 als städtische Rahmenplanung beschlossen und bildet somit künftig eine wichtige rechtliche Grundlage für kommunale Maßnahmen zur Lärmreduzierung.

Für die konkrete Umsetzung wird im Kapitel 7.2 des LAP ein Handlungsrahmen formuliert, der auch Teil der Beschlussfassung des Rates ist. Die Maßnahmen des LAP werden entsprechend sukzessive von der Stadt in eigener Zuständigkeit oder in Abstimmung mit überörtlichen Entscheidungsträgern umgesetzt. Hierüber wird im zweijährigen Turnus in den Ratsgremien informiert. Die Aktualisierung des Lärmaktionsplans erfolgt gemäß den Vorgaben der EU im fünfjährigen Turnus. Die nächste Aktualisierung wird aktuell mit der Erstellung neuer Lärmkarten vom Land Niedersachsen vorbereitet und soll 2024 erfolgen.

Weitere Informationen

  1. Lärmaktionsplan Wolfenbüttel - Abschlussbericht

    © Stadt Wolfenbüttel


Ansprechpartner für den Lärmaktionsplan

Herr Frank Niemeyer

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Stadtentwicklung und Umwelt

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel