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Leichte Sprache

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Stadt Wolfenbüttel bemüht, ihre Internetseite www.wolfenbuettel.de im Einklang mit den Bestimmungen des Be­hinderten­gleich­stellungs­gesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 31. Januar 2022 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Internetseite nur teilweise damit vereinbar.

Leichte Sprache

Um die Verständlichkeit unserer Inhalte zu verbessern und sie einem breiten Publikum zugänglich zu machen, nutzen wir SUMM AI, ein KI-gestütztes Tool zur Übersetzung von Texten in Leichte und Einfache Sprache.

Damit stellen wir sicher, dass unsere Informationen für alle zugänglich sind, insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten oder eingeschränkten Deutschkenntnissen.

Weitere Informationen zum Tool und zur Leichten und Einfachen Sprache finden Sie unter SUMM AI: Leichte Sprache. Leicht gemacht.

Darüber hinaus werden einzelne Texte, die einen langfristigen und informativen oder erklärenden Charakter haben, übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache. Diese Texte sind mit dem Copyrightzeichen kenntlich gemacht: © Lebenshilfe Braunschweig.

Welche Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei?

Die Internetseite ist in Teilen barrierefrei. Eine Verbesserung wird kontinuierlich erfolgen.

Nicht oder nur teilweise barrierefrei sind folgende Inhalte:

  • Dateien in verschiedenen Formaten (PDF, XLS(X), DOC(X), PPT(X)) sind bisher nicht vollständig auf Barrierefreiheit geprüft oder überarbeitet, daher wird momentan davon ausgegangen, dass diese nicht vollständig barrierefrei sind. Aufgrund der großen Anzahl von Dateien ist der Aufwand, diese in barrierefreie Dateien umzuwandeln, unverhältnismäßig groß.
  • Alternativtexte für Bilder: Vereinzelnd gibt es noch Bilddateien ohne Alternativtext, diese werden fortlaufend überarbeitet und nachgepflegt.
  • Video-Dateien: Diese enthalten zumeist keine Audiodeskriptionen oder Untertitel.
  • Leichte Sprache: Bisher gibt es keine Inhalte in leichter Sprache. Langfristig ist für alle Onlineangebote eine Übersetzung geplant.
  • Verlinkungen: Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Kontraste: Die Farbe von Darstellungen und deren Hintergrundfarbe haben systembedingt teilweise nicht ausreichend Kontrast zueinander.
  • Geodaten und Luftbilder: Es gibt keine Möglichkeit, diese Inhalte barrierefrei zu gestalten. Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • Die Seiten sind weitgehend so optimiert, dass sie von handelsüblichen Screenreadern gelesen werden können. Zusätzlich wird eine Vorlesefunktion angeboten. Bei eingebundenen i-frames funktioniert dieses Angebot noch nicht.
  • Das teilweise angewendete Captcha-Tool, das eingesetzt wird, um Formulare gegen den automatisierten Missbrauch zu schützen, ist nicht barrierefrei.

Feedback und Kontaktangaben

Wir bemühen uns, die Internetseite der Stadt Wolfenbüttel fehler- und barrierefrei zu machen und zu halten.

Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, können Sie unser Hinweisformular nutzen, um die Redaktion zu kontaktieren.

Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.

Hinweisformular für Barrieren und Fehler

Schlichtungsverfahren

Sie können bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, auch einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen, sollten Sie der Meinung sein, auf Ihren Hinweis hin wurde nicht oder nur unzureichend Abhilfe geleistet.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Diese Erklärung wurde am 31. Januar 2022 erstellt.

Überarbeitet am 30.09.2024

30.03.2022