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"Mehr Mut zur Baulücke haben" - Baulückenbörse

Die Sicherung und qualifizierte Weiterentwicklung des Siedlungsbestandes ist ein ausdrückliches Ziel der Stadt Wolfenbüttel. Dabei ist der stetigen Nachfrage nach Baugrundstücken ein entsprechendes Angebot gegenüberzustellen.

Abseits der auf quantitatives Wachstum ausgerichteten Siedlungsentwicklung durch Ausweisung von Neubaugebieten „auf der grünen Wiese“ beziehungsweise den hier überwiegend wertvollen Ackerböden sollen auch alternative Lösungswege beschritten werden.

Als Beitrag zur flächensparenden Siedlungsentwicklung nach dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, erweitert die Stadt Wolfenbüttel unter dem Motto „Mehr Mut zur Baulücke haben“ den Servicebereich im Themengebiet „Planen, Bauen und Wohnen“ um den Baustein einer Baulückenbörse. Die Baulückenbörse bietet Informationen zu einzelnen Wohnbaugrundstücken, die innerhalb des Stadtgebietes zum Verkauf bereitstehen und nach geltendem Recht bebaubar sind. Hierbei handelt es sich um Baulücken in privatem Eigentum, die unbebaut beziehungsweise minder genutzt sind. Es werden nur jene dargestellt, deren jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer ein Verkaufsinteresse bekundet und der Veröffentlichung in diesem Rahmen zugestimmt haben.

Bislang wurden die Ortsteile Adersheim, Ahlum, Atzum, Groß Stöckheim, Leinde und Wendessen untersucht. Nach und nach soll die Fortschreibung des Katasters durch Untersuchung der übrigen Ortsteile und der Kernstadt erfolgen.

Über Grundstücke innerhalb der städtischen Neubaugebiete können Sie sich in der Rubrik Neubaugebiete informieren.

Folgendes ist im Zuge der Baulückenbörse zu beachten:

  • Das Kataster enthält ausschließlich grundstücksbezogene Daten. Personenbezogene Daten der Eigentümerinnen und Eigentümer werden aus Datenschutzgründen nicht aufgeführt.
  • Aus der Darstellung in der Baulückenbörse entsteht weder ein Verkaufszwang noch ein Rechtsanspruch auf Kauf eines Grundstücks
  • Die Stadt Wolfenbüttel wirkt bei den Kauf- und Preisverhandlungen zwischen Eigentümern und Interessenten nicht mit.
  • Maklertätigkeiten werden nicht unterstützt.
  • Information zum ortsüblichen Bodenrichtwert erhalten Sie im auf der Internetseite zum Bodenrichtwertinformationssystem Niedersachsen (BORIS.NI), in dem die Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen flächendeckend für das gesamte Land Niedersachsen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
  • Aus den Darstellungen kann kein Genehmigungsanspruch für Bauvorhaben abgeleitet werden. Nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag kann die Bebaubarkeit verbindlich geklärt werden.
  • Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer

Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung möchte die Stadtverwaltung Wolfenbüttel Eigentümerinnen und Eigentümer dabei unterstützen, auf potentielle Baugrundstücke im Innenbereich aufmerksam zu machen.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die ein unbebautes oder mindergenutztes Grundstück in die Baulückenbörse aufnehmen lassen wollen, können sich an das Amt für Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Abteilung Verbindliche Bauleitplanung wenden. Bitte verwenden Sie hierfür die Einverständniserklärung zur Aufnahme einer Baulücke in das Baulückenkataster.


Sofern die baurechtliche Einschätzung eine potenzielle Bebaubarkeit ergibt, wird die Fläche in die Baulückenbörse aufgenommen. Bitte beachten Sie aber, dass daraus keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche, insbesondere auf Genehmigung eines Bauvorhabens, abgeleitet werden können. Die Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich nach den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften, über die das Bauordnungsamt der Stadt Wolfenbüttel auf der Grundlage einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages entscheidet.

Sie können Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung in der Baulückenbörse jeder Zeit schriftlich widerrufen. Das Grundstück wird dann aus dem öffentlichen Kataster der Baulückenbörse entfernt. Aus der Darstellung in der Baulückenbörse entstehen für Eigentümerinnen und Eigentümer keinerlei Verpflichtungen und kein Verkaufszwang.

Kontakt

Frau Stefanie Brüder

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Stadtplanung

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel

Informationen für Interessentinnen und Interessenten

Aus der Darstellung eines Grundstückes im Baulückenkataster können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche, insbesondere auf Genehmigung eines Bauvorhabens, abgeleitet werden.

Die Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich nach den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften, über die das Bauordnungsamt der Stadt Wolfenbüttel auf der Grundlage einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages entscheiden wird.

Die weiteren Informationen zum Grundstück und zur Bebauungsmöglichkeit sowie die sonstigen Rahmenbedingungen müssen von Interessenten eigenständig ermittelt werden.

Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage zu einem oder mehreren Grundstücken den Kontaktbogen für Interessenten. Ihre Interessensbekundung wird an die Eigentümer weitergeleitet, die anschließend Kontakt zu Ihnen aufnehmen werden. Bitte beachten Sie, dass die Stadt Wolfenbüttel keinen Einfluss darauf hat, ob und wann Eigentümer regieren.

Derzeitig enthält die Baulückenbörse folgende Grundstücke:

Zur Zeit sind keine Angebote vorhanden.

Die Steckbriefe zu den einzelnen Baulücken enthalten ausschließlich grundstücksbezogene Daten wie zum Beispiel Lage, Größe und planungsrechtliche Angaben.

Weitere Informationen

Kontakt

Klärung von Fragen zur Baulückenbörse, Aufnahme oder Löschung von Baulücken, Übersendung Kontaktbogen:

  1. Frau Stefanie Brüder

    Stadtverwaltung Wolfenbüttel
    Stadtplanung

    Stadtmarkt 3–6
    38300 Wolfenbüttel

Klärung planungsrechtlicher Fragen:

  1. Frau Eva Jelena Remke

    Stadtverwaltung Wolfenbüttel
    Bauaufsicht und Denkmalschutz

    Stadtmarkt 3–6
    38300 Wolfenbüttel

06.05.2021