Öffentlicher Raum
Zu den Aufgaben des Fachbereiches Öffentlicher Raum der Stadtverwaltung Wolfenbüttel gehören die Straßenreinigung und der Winterdienst, die Straßenbauunterhaltung, das Friedhofswesen sowie die Unterhaltung aller städtischen Grünanlagen.
Mit dem Ziel, einen Beitrag zur Lebensqualität Wolfenbüttels zu leisten, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestrebt, eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu erbringen.
Straßenreinigung
Der Abteilung Straßenmeisterei obliegt nach Maßgabe der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel und der Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel die Wahrnehmung der Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Plätze und Radwege sowie die Entleerung der Abfallbehälter.
Neben diesen Hauptaufgaben werden Sonderreinigungen zu den unterschiedlichsten Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes durchgeführt.
- 70-01 Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungssatzung)(PDF-Datei: PDF, 90 kB, 01.01.2018, nicht barrierefrei)
- 32-02 Verordnung über Art, Maß und räumlichen Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungsverordnung)(PDF-Datei: PDF, 274 kB, 04.04.2019, nicht barrierefrei)
Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer
Für die Reinigung der Gehwege ist gemäß § 3 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungssatzung) der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig.
Für die Reinigung der Straßen durch die Stadt wird eine Straßenreinigungsgebühr erhoben, die für alle zu reinigenden Straßen ermittelt wird. Die Zahlung der Gebühr entbindet nicht von der beschriebenen Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer.
Darüber hinaus sind die Grundstückseigentümer in den nicht im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen für die Reinigung der Fahrbahn bis zu ihrer Mitte verantwortlich.
Kontakt
Winterdienst
In der kalten und winterlichen Jahreszeit ist die Abteilung Straßenmeisterei auch für den Winterdienst auf den Fahrbahnen und Radwegen der Straßen im Stadtgebiet zuständig. Die Einsätze und die Verwendung der Streustoffe erfolgen im Rahmen des differenzierten Winterdienstes nach der Verkehrsbedeutung der Straßen und deren Trassierung.
Da nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt beziehungsweise abgestreut werden können, sind die Straßen nach Dringlichkeitsstufen (wie zum Beispiel Hauptverkehrsstraßen, Wohnsammelstraßen und Nebenstraßen) eingeteilt.
Die Stadt erhebt für den Winterdienst eine Gebühr, die für das gesamte Stadtgebiet ermittelt wird. Die Gebühr wird je nach Intensität des Winters in jedem Jahr angepasst. Die Zahlung der Gebühr entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer.
Allgemeine Informationen zum Winterdienst
Innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht auf den Fahrbahnen lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Außerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht grundsätzlich nur für besonders gefährliche Fahrbahnstellen.
Gefährlich ist eine Straßenstelle immer dann, wenn infolge der Anlage oder Beschaffenheit der Straße auch für den sorgfältigen Kraftfahrer nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren gegeben sind.
Eine Streupflicht besteht insbesondere für die Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie für unerwartete und steile Gefällstrecken, unübersichtliche Kurven, wichtige Straßenkreuzungen und Plätze sowie stark befahrene Straßen, Bahnübergänge und Brücken.
Die Streupflicht für Straßen erstreckt sich dabei auch auf die gekennzeichneten Fußgängerüberwege und die belebten und unerlässlichen Straßenübergänge für Fußgänger.
Räumpflichten des Grundstückseigentümers
Für die Gehwege und Gossen ist gemäß § 3 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungssatzung) der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig. Er hat zudem die Flächen, die zu Straßenübergängen, Kreuzungen und Haltestellen führen, freizuhalten. Dies gilt im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile. Darüber hinaus sind die Grundstückseigentümer der Straßen, die nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind, verpflichtet, die Fahrbahn bis zu ihrer Mitte von Schnee und Eis zu befreien bezeihungsweise diese abzustreuen. Weitere Detailinformation sind der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel und der Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel zu entnehmen.
Eiszapfen und Schneelawinen
Die Stadt warnt vor herabfallenden Eiszapfen und Schneelawinen von Dächern und Gebäuden. Fußgänger sollten in der Nähe von Gebäuden immer auch nach oben schauen und Eiszapfen sowie drohenden Schneelawinen aus dem Weg gehen.
Für die Beseitigung möglicher Gefahrensituationen sind die Hauseigentümer und nicht etwa die Feuerwehr verantwortlich. Hauseigentümer sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Zapfen entfernt werden, bevor sie Passanten verletzen. Das betrifft auch drohende Schneelawinen bei Häusern ohne Schneefangitter auf dem Dach. Eiszapfen sollten entfernt werden, so lange sie noch klein sind, zum Beispiel indem man sie vom Fenster aus mit einem Besenstiel abschlägt. Wo das nicht gefahrlos möglich ist, kann auch auf die Hilfe von Handwerkern (zum Beispiel Dachdecker-Unternehmen), zurückgegriffen werden.
Größere Eiszapfen können zur Gefahr für Fußgänger werden. Sie lassen sich häufig nur unter erheblichem Aufwand entfernen, weil zum Beispiel vor dem Haus geparkte Autos entfernt werden müssen, um Beschädigungen zu vermeiden. Wer das vermeiden will, verhindert am besten von vornherein, dass sich große Eiszapfen bilden können.
Kontakt
Straßenbauunterhaltung
Die Abteilung 662 - Straßenmeisterei ist im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht der Stadt Wolfenbüttel für die Ausführung von kleineren Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des gesamten städtischen Straßennetzes verantwortlich.
Kontakt
Friedhofswesen
Für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Abteilung Grünflächenamt zuständig.
Unter anderem zählt zu ihren Aufgaben die Vergabe von Bestattungsterminen, das Führen und Ergänzen der Grabbücher, der EDV-unterstützten Friedhofsdatei und Friedhofspläne sowie die Betreuung und Beratung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere wenn es um die Auswahl von Grabstellen und Bestattungsmöglichkeiten geht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung sind darüber hinaus die Ansprechpartner für:
- Informationen und Beratung zur Grabgestaltung und Pflege
- Angebote zur Grabgestaltung und –pflege
- Abschluss von Dauergrab-Pflegeverträgen.
Weitere Informationen
- 67-01 Friedhofssatzung für die Stadt Wolfenbüttel(PDF-Datei: PDF, 87 kB, 01.01.2016, nicht barrierefrei)
- 67-02 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Wolfenbüttel (Friedhofsgebührensatzung)(PDF-Datei: PDF, 526 kB, 01.01.2023, nicht barrierefrei)
- Anmeldung einer Bestattung(PDF-Datei: PDF, 122 kB, 05.02.2020, nicht barrierefrei)
Online-Broschüre: Trauerfall-Ratgeber der Stadt Wolfenbüttel
Kontakt
Grünflächenunterhaltung
Aufgabe der Abteilung 661 - Grünflächenamt ist die Pflege und Unterhaltung der von den Bürgerinnen und Bürgern genutzten städtischen Grünanlagen.
Dazu zählen neben den Park- und Wallanlagen auch Straßenbegleitgrünflächen sowie die sonstigen städtischen Grünflächen einschließlich Schulen, Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und Sportanlagen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird durch diese Abteilung auch die Baumkontrolle wahrgenommen.
Schäden auf Spielplätzen melden
Sie haben auf einem der städtischen Spielplätze Mängel entdeckt? Teilen Sie uns den Schaden bitte mit diesem Kontaktformular mit.