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Haushaltsplan und Berichte

Für die öffentliche Verwaltung gibt es die gesetzliche Vorgabe, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen finanziellen Mittel in einem jährlich fortzuschreibenden Haushaltsplan festzulegen, vom Rat der Stadt zu beschließen ist.

Praktisch bedeutet dies, dass auf der Basis einer Prognoserechnung in der zweiten Jahreshälfte für das kommende Kalenderjahr die für die Aufgabenerledigung erforderlichen Mittelbedarfe ermittelt werden müssen. Da die mit der Aufgabenwahrnehmung verbundenen Aufwendungen natürlich auch finanziert werden müssen, liefert der Haushaltsplan auch die zu erwartenden Erträge. Der Haushaltsplan bildet den Stand der Ziele und Budgets des laufenden Jahres ab und ist eine wesentliche Steuerungsgrundlage.

Link zum Haushaltsplan, Verwaltungs- und Sponsoringberichte der Stadt Wolfenbüttel.
Bildmotiv: Mit Schriftstücken gefüllte Aktenordner liegen übereinander gestapelt. © Pixabay.com
Haushaltsplan, Verwaltungs-, Sponsoringberichte...

Haushalt

Der Haushalt der Stadt Wolfenbüttel wird seit dem Jahr 2011 nach den Maßgaben des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) beziehungsweise nach den Grundsätzen der Doppik aufgestellt und abgewickelt.Die gesetzlichen Regelungen sind im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sowie in der der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) festgeschrieben.

Interaktiver Haushalt

Ab dem Haushaltsjahr 2018 wird der Haushaltsplan auch in interaktiver Form zur Verfügung gestellt. Hier ist auch der bisher als pdf-Datei hinterlegte Haushaltsplan nebst dem Genehmigungsvermerk und der Bekanntmachung abrufbar.

Haushaltspläne als PDF

Jahresrechnungen

Die Stadt Wolfenbüttel hat seit dem Jahr 2011 nach den Maßgaben des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) beziehungsweise nach den Grundsätzen der Doppik jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen.

Die Jahresrechnung zeigt die tatsächliche Bewirtschaftung der im Haushaltsplan für das abgeschlossene Jahr eingeplanten Mittel. Die gesetzlichen Regelungen sind im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sowie in der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO, bis 2017 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung /GemHKVO) festgeschrieben.


Gesamtabschluss

Gemäß den Vorgaben in der Niedersächsischen Kommunalverfassung (NKomVG) i. V. m. §§ 48 ff. der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) war ein Gesamtabschluss für die Stadt Wolfenbüttel erstmals zum Jahr 2012 aufzustellen.

Der Gesamtabschluss ist ein Instrument zur Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzgesamtlage der Stadt Wolfenbüttel und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche (insbesondere Beteiligungen und Sondervermögen).

Er entspricht keiner reinen Summation aller Einzelbuchwerke, da dies einer Darstellung als „wirtschaftlicher Einheit“ widerspräche (einige Positionen wären uneinheitlich bilanziert / bewertet oder doppelt ausgewiesen und insbesonere interne Leistungsbeziehungen würden das Bild verfälschen), sondern der Abbildung des Konzerns Stadt Wolfenbüttel als rechtliche und wirtschaftliche Einheit unter Eliminierung / Konsolidierung sämtlicher konzerninterner Vermögens- , Schulden-, Kapital- und Ergebnisverflechtungen (Einheitsfiktion).

Ein großer Anteil städtischen Vermögens und Kapitals ist in Unternehmen und Sondervermögen ausgegliedert. Erst die zusammengefasste Darstellung in einem Konzernabschluss (laut NKomVG „Konsolidierter Gesamtabschluss“) spiegelt die „echte“ Leistungsfähigkeit des Konzerns Stadt Wolfenbüttel (nach einheitlichen Regeln des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR)) wider.

Weiterhin zeigt der Gesamtabschluss die „echte“ Leistungsfähigkeit der kommunalen Beteiligungen und Sondervermögen am externen Markt und schließt somit die Lücke zwischen dem städtischen Kernhaushalt und dem Beteiligungsbericht. Der Gesamtabschluss erfüllt somit ein zentrales Ziel der Reform im öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens und kann die Grundlage für eine strategische Beteiligungssteuerung und ein umfassendes Risikomanagement bieten.

Verwaltungsberichte

Der Verwaltungsbericht liefert in umfassender Weise einen Überblick über die Arbeit von Rat und Verwaltung. Die vorliegenden Gesamtschauen der Ergebnisse der Jahre seit 2011 richten sich deshalb an Menschen mit einem speziellen Interesse für die verschiedenen kommunalen Aufgabengebiete. Für diese Zielgruppe ist der diesjährige Verwaltungsbericht wieder eine umfassende und verständlich aufbereitete Informationsquelle.

Der Verwaltungsbericht umfasst die Daten ab dem 1. November des Vorjahres bis zum 31. Oktober des aktuellen Jahres.

  1. Verwaltungsbericht 2019

    Verwaltungsbericht 2019

    © Stadt Wolfenbüttel

  2. Verwaltungsbericht 2018

    Verwaltungsbericht 2018

    © Stadt Wolfenbüttel

Kontakt

Stadtverwaltung Wolfenbüttel

Sponsoringberichte

Der Rat der Stadt Wolfenbüttel hat am 26. März 2014 die Allgemeinen Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadt Wolfenbüttel (Sponsoringrichtlinie) beschlossen. Auf dieser Grundlage kann die Stadt Wolfenbüttel Sponsoringverträge abschließen, sofern der Verwaltungsausschuss bzw. der Rat der Stadt Wolfenbüttel dem Vertragsabschluss im Einzelfall zustimmt.

Der Sponsoring­bericht fasst die in einem Jahr geschlossenen Sponsoring­verträge zusammen und weist unter anderem die Sponsoren, den Anlass sowie die Leistungen und Gegenleistungen aus.

Unter Sponsoring ist die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und / oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen zu verstehen, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.

Wesensmerkmal des Sponsorings ist eine zielbezogene Zusammenarbeit zwischen Sponsor und Gesponsertem. Sponsoring basiert auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung und unterscheidet sich insofern von Spenden.

Städtische Gebäudewirtschaft

Daten und Statistik