Steuern und Gebühren
Die Abteilung Steuern und Gebühren ist für die Einziehung der kommunalen Steuern (Hundesteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungssteuer) und der Straßenreinigungsgebühren zuständig.
Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet, das den Ländern eine gesetzliche Grundlage für eine eigene Bewertung von Grundbesitz ermöglicht.
Das Land Niedersachsen hat sich hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens für das Flächen-Lage-Modell entschieden. Hauptfeststellungsstichtag ist der 1. Januar 2022. Ab 2025 wirken sich die neuen Werte für den Grundbesitz auf die Grundsteuer aus.
Das Landesamt für Steuern Niedersachen, das mit der Umsetzung der Grundsteuerreform betraut ist, hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die jeweils aktuellen Regelungen und Aussagen zur Umsetzung der Grundsteuerreform für Steuerpflichtige, Kommunen und Steuerberater übersichtlich zusammengestellt sind:
Grundsteuerreform in Niedersachsen
Weitere Informationen
- Landesamt für Steuern Niedersachsen: Grundsteuerreform in Niedersachsen
- Wissenswertes zur Grundsteuerreform