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Datum: 05.09.2022

Herzlich willkommen auf der Internet·seite von der Stadt Wolfenbüttel

Alle Menschen sollen unsere Texte gut verstehen können.

Darum haben wir auch Informationen in Leichter Sprache.

Bei der Leichten Sprache erklären wir zum Beispiel

schwierige Wörter.

Und wir trennen lange Wörter.

Zum Beispiel schreiben wir Internet·seite.

Dann können viele Menschen den Text leichter lesen.

Die Texte in Leichter Sprache sind für alle Menschen.

Aber besonders gut sind sie für:

  • Menschen mit Lern·schwierigkeit

  • Menschen, die nicht gut Deutsch können

  • Menschen, die nicht gut lesen können.


Wichtig:

Bei Leichter Sprache schreiben wir immer nur

die männliche Form von Wörtern.

Dann können viele Menschen den Text leichter lesen.

Wir schreiben: Bürger.

Wir schreiben nicht: Bürgerin und Bürger.

Wir meinen aber immer alle Menschen.


Die Stadt Wolfenbüttel

Wolfenbüttel gibt es schon seit etwa 900 Jahren.

Das bedeutet: Wolfenbüttel hat schon eine lange Geschichte.

Zum Beispiel ist die Herzog August Bibliothek schon über 400 Jahre alt.

Viele bekannte Menschen haben hier gearbeitet und studiert.

Zum Beispiel der Dichter Gotthold Ephraim Lessing.

In Wolfenbüttel gibt es auch ein großes Residenz·schloss.

Es ist das zweit·größte Schloss in Niedersachsen.

Hier haben früher die Herzöge von Braunschweig gewohnt.


Aber Wolfenbüttel ist auch eine moderne Stadt.

Zum Beispiel kommt der bekannte Schnaps Jägermeister von hier.

Heute leben über 50.000 Menschen in Wolfenbüttel.


Seit dem Jahr 1974 gehören diese 10 Ortschaften

auch zur Stadt Wolfenbüttel:

  • Adersheim

  • Ahlum

  • Atzum

  • Fümmelse

  • Groß Stöckheim

  • Halchter

  • Leinde

  • Linden

  • Salzdahlum

  • Wendessen

Bürger·service und Dienstleistungen der Stadt Wolfenbüttel

Die Stadt·verwaltung ist für alle Menschen in der Stadt Wolfenbüttel da.

Es gibt Ansprech·personen und Dienstleistungen

für verschiedenen Themen.

Zum Beispiel für diese Themen:

  • Arbeit und Beruf

  • Ausweis und Pass

  • Behinderung

  • Familie und Kinder

  • Wohnen


Klicken Sie auf den Link:

Dienstleistungen von A bis Z

Dann kommen Sie zu einer Liste mit den Themen.

Dort können Sie auf das passende Thema klicken.

Oder Sie können in dem Such·feld ein Wort eingeben.

Dann bekommen Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

Zum Beispiel auch Formulare.

Und die Kontakt·daten für die Ansprech·person.

Hinweis:

Diese Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Informationen zu Corona

Die Stadt Wolfenbüttel und der Landkreis Wolfenbüttel

haben Informationen über Corona.

Diese Informationen finden Sie hier:

Corona: Stadt und Landkreis informieren

Hinweis:

Diese Informationen sind nicht in Leichter Sprache.


Das Robert-Koch-Institut hat eine Internet·seite mit

allgemeinen Informationen zu Corona in Leichter Sprache.

Klicken Sie auf den Link:

Ratgeber zum Corona-Virus in Leichter Sprache

Dann kommen Sie zu der Seite vom Robert-Koch-Institut.


Liste mit allen Seiten in Leichter Sprache

Es gibt noch mehr Texte in Leichter Sprache auf unserer Internet·seite.

Wir haben hier eine Liste mit den Texten aufgeschrieben.

Die Liste ist nach Buchstaben vom Alphabet geordnet.

Erklärung zur Barriere·freiheit

Das ist die Erklärung zur Barriere·freiheit von der
Stadt Wolfenbüttel in Leichter Sprache.

Einleitung

Die Stadt Wolfenbüttel möchte erreichen:

Unsere Internet·seite ist barriere·frei.

Barriere·freie Internet·seite bedeutet:

Auch Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen

können die Internet·seite gut benutzen.

Es gibt verschiedene Gesetze über Barriere·freiheit im Internet.


Wir richten uns nach den Regeln in diesen Gesetzen:

  • Behinderten·gleichstellungs-Gesetz

  • Barriere·freie Informations·technik-Verordnung

  • Richtlinie 2016/2102 vom Europäischen Parlament

Dieser Text ist die Erklärung zur Barriere·freiheit

von der Stadt Wolfenbüttel.

Die Erklärung gilt für diese Internet-Seite: www.wolfenbuettel.de.

1. Erfüllen wir die Regeln zur Barriere-Freiheit?

Wir haben diese Erklärung zur Barriere·freiheit

am 31. Januar 2022 geschrieben.

Dafür haben wir unsere Internet·seite selbst genau geprüft.

Die Überprüfung haben wir am 31. Januar 2022 gemacht.

Wir haben geprüft:

Welche Barrieren gibt es auf unserer Internet·seite?

Das Ergebnis von der Prüfung war:

Unsere Internet·seite ist noch nicht ganz barriere·frei.

Einige Regeln zur Barriere·freiheit erfüllen wir schon.

Einige Regeln erfüllen wir noch nicht.

Wir arbeiten daran:

Unsere Internet·seite wird ganz barriere·frei.

2. Was ist nicht barriere·frei auf unserer Internet·seite?

Hier haben wir die Barrieren auf unserer Internet·seite aufgeschrieben:

Dateien in verschiedenen Formaten

Es geht um Dateien in diesen Formaten:

  • PDF

  • XLS und XLSX
    Das sind Excel-Dokumente.

  • DOC und DOCX
    Das sind Word-Dokumente.

  • PPT und PPTX
    Das sind PowerPoint-Dokumente.

Wir haben noch nicht alle Dateien auf Barriere·freiheit geprüft.

Und wir haben noch nicht alle Dateien überarbeitet.

Deshalb denken wir:

Die Dateien sind noch nicht alle ganz barriere·frei.

Wir haben sehr viele Dateien.

Deshalb ist es auch sehr viel Arbeit.

Alternativ·texte

Ein Alternativ·text ist eine Bild·beschreibung.

Menschen mit einer Seh·beeinträchtigung

können die Bilder nicht sehen.

Aber viele von diesen Menschen benutzen

spezielle Vorlese·programme auf dem Computer.

Die Vorlese·programme erkennen die Alternativ·texte.

Und die Vorlese·programme lesen die Alternativ·texte dann vor.

So können auch Menschen mit einer Seh·beeinträchtigung

die Bilder verstehen.


Noch nicht alle Bilder haben auch einen Alternativ·text.

Daran arbeiten wir noch.

Videos

Noch nicht alle von unsere Videos haben Unter·titel.

Bei Unter·titeln ist das Gesagte aus dem Video aufgeschrieben.

Noch nicht alle von unseren Videos haben Audio·deskription.

Bei Audio·deskription beschreibt eine Stimme:

Das ist in dem Video zu sehen.

Leichte Sprache

Wir haben noch keine Texte in Leichter Sprache.

Wir möchten für alle unsere Online·angebote

auch Texte in Leichter Sprache haben.

Verlinkungen

Mit einer Verlinkung kommt man zu einer anderen Internet·seite.

Es kann sein:

Die Verlinkungen führen zu nicht barriere·freien Inhalten.

Kontraste

Der Kontrast ist der Unterschied in der Farben.

Zum Beispiel vom Hintergrund und vom Text.

Der Kontrast ist manchmal nicht gut genug.

Das kann schwierig für Menschen mit Seh·beeinträchtigung sein.

Karten·material und Luft·bilder

Wir haben an einigen Stellen auf unserer Internet·seiten Land·karten.

Und aus der Luft aufgenommene Bilder.

Wir können diese Inhalte nicht barriere·frei machen.

Das Karten·material ist nur eine Ergänzung zu den schriftlichen Texten.

Vorlese·funktion

Einige Menschen benutzen spezielle Vorlese·programme.

Diese Programme heißen auch Screen·reader.

Wir bieten auch eine eigene Vorlese·funktion auf unserer Internet·seite.

Die Vorlese·programme können die Inhalte von unserer Internet·seite gut vorlesen.

Nur bei i-frames geht es noch nicht.

i-frames sind spezielle Teile von einer Internet·seite.

Mit i-frames kann man zum Beispiel Videos oder Werbung auf der Internet·seite einbauen.

Captcha-Test

Mit einem Captcha-Test kann ein Nutzer bestätigen:

Ich bin ein Mensch.

Ich bin kein Roboter.

Dafür muss der Nutzer eine kleine Aufgabe machen.

Zum Beispiel eine Reihenfolge von Buchstaben und Zahlen eingeben.

Die Zahlen und Buchstaben sind dabei etwas verzerrt.

Mit dem Captcha-Test sorgen wir dafür:

Unsere Online·formulare werden nicht von Maschinen genutzt.

Der Captcha-Test ist nicht barriere·frei.

3. So können Sie Barrieren melden

Sie haben Probleme mit unserer Internet·seite?

Sie wollen eine Barriere melden?

Dann können Sie sich bei uns melden.

Nutzen Sie dafür unser Hinweis·formular.

Klicken Sie auf: “Hinweis·formular für Barrieren und Fehler“

Dann kommen Sie zu unserem Hinweis·formular.


Wir überprüfen dann die Seite.

Und wir korrigieren den Fehler.

Oder wir prüfen: Wie können wir die Barriere beseitigen?

4. So können Sie sich beschweren

Sie haben uns eine Barriere gemeldet.

Aber Sie glauben:

Wir haben das Problem nicht gelöst.

Oder wir haben das Problem nicht gut genug gelöst.

Dann können Sie sich beschweren.

Das machen Sie bei der Schlichtungs·stelle.

Die Schlichtungs·stelle gehört zu der Landes·beauftragten

für Menschen mit Behinderung in Niedersachsen.

Die Schlichtungs·stelle klärt Streits zum Thema

Barriere·freiheit im Internet.

Die Schlichtungs·stelle klärt Streits zwischen

Menschen mit Beeinträchtigung und öffentlichen Stellen.

Sie müssen kein Geld für die Arbeit von der Schlichtungs·stelle bezahlen.

Und Sie brauchen keinen Anwalt.


Kontakt-Daten für die Schlichtungs·stelle

Die E-Mail-Adresse ist:: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Die Telefon-Nummer ist: 05 11 12 04 01 0


Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache

© Lebenshilfe Braunschweig

So funktioniert unsere Internet·seite

Die Internet·seite von der Stadt Wolfenbüttel hat viele unterschiedliche Seiten.

In diesem Text erklären wir in Leichter Sprache den Aufbau von unserer Internet·seite.

Wir erklären:

1. Die Kopfzeile und verschiedene Symbole

2. Die Startseite

3. Die Fußzeile

4. Kontakt·daten finden

5. Das Online-Rathaus

So können Sie sich besser auf unserer Internet·seite zurecht·finden. Und Sie wissen dann:

  • Wo stehen welche Informationen?

  • Wie kann ich nach bestimmten Informationen suchen?

Achtung: Die vorgestellten Links führen aus unserem Leichte-Sprache-Angebot heraus. Die Texte sind dann nicht mehr in Leichter Sprache.

Hinweis: Wir erklären den Aufbau von der Desktop-Ansicht. Sie gehen über einen Computer auf unsere Internet·seite? Oder Sie gehen über einen Laptop auf unsere Internet·seite? Dann sehen Sie die Desktop-Ansicht.

Sie gehen über ein Handy auf unsere Internet·seite? Dann sehen Sie die mobile Version unserer Internet·seite. Die mobile Ansicht kann anders aussehen.

1. Die Kopfzeile und verschiedene Symbole

Sie gehen auf unsere Internet·seite?

Dann sehen Sie ganz oben ein großes Foto.

Das Foto ändert sich etwa alle 5 Sekunden.

Sie können auch selbst zum nächsten Foto weiter·blättern.

Dafür klicken Sie an der rechten Seite vom Foto auf den Pfeil.

Sie wollen wieder ein Foto zurück?

Dann klicken Sie an der linken Seite vom Foto auf den Pfeil.

An anderen Stellen auf unserer Internet·seite können Sie mit diesen Pfeilen auch zum nächsten Beitrag kommen.

Oben links sehen Sie einen grünen Kasten:

Sie sind irgendwo auf unserer Internet·seite?

Und Sie wollen wieder zurück zur Startseite?

Dann klicken Sie einfach auf den grünen Kasten.

Dann kommen Sie immer zur Startseite zurück.

Oben rechts sehen Sie diese 3 Symbole:


Lupe

Hier finden Sie die Such·funktion.

Sie wollen mehr über ein bestimmtes Thema wissen?

Dann klicken Sie auf die Lupe.

In das Text·feld können Sie dann einen Begriff schreiben.

Drücken Sie dann auf die Enter-Taste.

Dann sucht Ihr Computer auf unserer ganzen

Internet·seite nach dem Such·begriff.

Und dann bekommen Sie eine Liste mit den Ergebnissen von der Suche.



Häufig gesucht

Klicken Sie auf das Feld „HÄUFIG GESUCHT“.

Hier finden Sie die Links zu Themen,

die besonders häufig auf unserer Internet·seite gesucht werden.



Menü

Mit diesem Symbol öffnen Sie das Menü mit der Übersicht

über die Themen auf unserer Internet·seite.



Weitere Symbole

Unten auf dem Foto ist ein Pfeil,

der nach unten zeigt.

Klicken Sie auf den Pfeil?

Dann kommen Sie zu dem nächsten Inhalt auf der Startseite.

Ansonsten können Sie mit dem Pfeil ein neues Menü oder einen Text

nach unten aufklappen.

Das Fachwort dafür ist: Dropdown-Menü.


Es gibt auch 2 Pfeile, die nach rechts zeigen.

Dieses Symbol finden Sie zum Beispiel bei Überschriften.

Die Pfeile sind ein Link zu dem Thema.

Klicken Sie auf die den Link?

Dann kommen Sie zu dem ganzen Inhalt.


Mit dem Kreuz schließen Sie ein Menü oder eine Übersicht.



Vorlese·funktion

Wir haben auf unserer Internet·seite eine Vorlese·funktion.

Sie haben einen Text auf unserer Internet·seite geöffnet?

Dann ist über dem Text das Feld „Vorlesen“.

Klicken Sie auf das Feld?

Dann liest das Programm den Text vor.

Dafür müssen Sie nichts auf Ihrem Computer installieren.

Durch diese Vorlese·funktion können mehr Menschen

die Inhalte auf unserer Internet·seite verstehen.



Schriftgröße verändern

Sie möchten die Schriftgröße vom Text verändern.

Der Text soll größer werden?

Dann drücken Sie auf Ihrer Tastatur die Tasten:

STRG und +

Der Text soll kleiner werden?

Dann drücken Sie auf Ihrer Tastatur die Tasten:

STRG und –



Leichte Sprache

Sie wollen einen Text in Leichter Sprache sehen?

Dann klicken Sie auf das Feld „Leichte Sprache“.

Das Feld ist immer rechts oben über dem Text.

Ist das Feld nicht da?

Dann gibt es diesen Text noch nicht in Leichter Sprache.

2. Die Startseite

Die Startseite hat 3 Abschnitte.


Neues aus Wolfenbüttel

Hier sehen Sie mehrere Kästen mit Fotos.

Das sind aktuelle Nachrichten aus der Stadt Wolfenbüttel.

Sie können auf das Foto klicken.

Dann kommen Sie zu der Nachricht.


Auf der rechten Seite sehen Sie einen blauen Kasten.

Hier finden Sie Links zu beliebten Themen.

Hier finden Sie auch den Link zum Online-Rathaus.

Mehr zum Online-Rathaus erklären wir im Punkt 5 in diesem Text.


Veranstaltungs·tipps

Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Veranstaltungen in Wolfenbüttel.


Andere Informationen

Hier finden Sie 3 Kästen mit weiteren Informationen zu verschiedenen Themen.

3. Fußzeile

Ganz unten auf unserer Internet-Seite finden Sie immer die Fußzeile:



Auf der linken Seite finden Sie 5 verschiedene Bereiche:


1. Presse

Hier finden Sie die Kontakt·adresse einer Ansprech-Person

für den Bereich Presse und Bilder.


2. Impressum

Im Impressum steht genau:

Wem gehört die Internet·seite?

Wer hat die Texte und Bilder gemacht?

Wer ist für die Internet·seite verantwortlich?


3. Datenschutz

Hier steht genau:

Welche persönlichen Informationen speichern wir

von den Besuchern auf unserer Internet·seite?

Und was machen wir mit den Informationen?


4. Erklärung zur Barriere·freiheit

Hier steht genau:

Welche Barrieren gibt es auf unserer Internet·seite?

Unsere Erklärung zur Barriere·freiheit gibt es

auch in Leichter Sprache.

Sie wollen die Erklärung zur Barriere·freiheit

in Leichter Sprache lesen?

Dann klicken Sie hier auf Erklärung zur Barriere·freiheit in Leichter Sprache.


5. Fehler melden

Auf unserer Internet·seite ist ein Fehler?

Oder es gibt eine Barriere?

Dann können Sie uns das hier mit dem Kontakt·formular melden.



Auf der rechten Seite von der Fußzeile finden Sie 5 Symbole.


Symbol als Hinweis für das Drucken.

1. Drucken

Hier können Sie Teile von der Internet·seite ausdrucken.

Button mit Link zur städtischen Facebook-Seite

2. Facebook

Hier kommen Sie zu unserer Facebook-Seite.

Hinweislogo für den sogenannten "Really-Simple-Syndication"-Feed zum Verbreiten von Daten.

3. RSS-Feed

Hier können Sie sich für Neuigkeiten über unsere Internet·seite anmelden.

Button mit Link zur städtischen Youtube-Seite

4. YouTube

Hier kommen Sie zu unseren YouTube-Kanal.

Button mit Link zur städtischen Flickr-Seite

5. Flickr

Hier kommen Sie zu unserer Seite bei Flickr.

Hier veröffentlichen wir Fotos von verschiedenen Veranstaltungen.

4. Kontakt·daten finden

Auf der Startseite finden Sie unter der Fußzeile

wichtige Kontakt·daten für die Stadt Wolfenbüttel.

Und ein Link zum Kontakt·formular.

Und ein Link zu den Öffnungs·zeiten.

Und Sie finden eine Karte.

Auf der Karte ist das Rathaus eingezeichnet.

Die Stadt Wolfenbüttel veröffentlicht auf der Internet·seite

auch viele Informationen von anderen Behörden oder Vereinen.

Am Ende von diesem Inhalt schreiben wir auch die Kontakt·daten

für die Ansprech·person für das Thema.

5. Das Online-Rathaus

Auf der Startseite gibt es einen Link zu unserem Online-Rathaus.


Im Online-Rathaus können Sie über das Internet einen Termin

für das Bürger·amt machen.

Und hier finden Sie eine Liste mit unseren Dienstleistungen.

Die Liste ist nach dem Alphabet von A bis Z sortiert.

Im Online-Rathaus gibt es auch das Service-Portal.

In diesem Bereich können Sie viele Dienstleistungen

direkt über das Internet erledigen.

Zum Beispiel können Sie hier Anträge für bestimmte Sachen einreichen.

Oder Ihre Geburts·urkunde bestellen.



Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache

© Lebenshilfe Braunschweig

So funktioniert das Online-Rathaus

In diesem Text erklären wir in Leichter Sprache:

So können Sie das Online-Rathaus nutzen.


Hinweis:

Wir erklären den Aufbau von der Desktop-Ansicht.

Sie gehen über einen Computer auf unsere Internet·seite?

Oder Sie gehen über einen Laptop auf unsere Internet·seite?

Dann sehen Sie die Desktop-Ansicht.


Sie gehen über ein Handy auf unsere Internet·seite?

Dann sehen Sie die mobile Version unserer Internet·seite.

Die mobile Ansicht kann anders aussehen.


Was können Sie beim Online-Rathaus machen?

1. Termin·vergabe

2. Service-Portal

3. Liste mit Dienstleistungen

1. So geht die Termin·vergabe im Online-Rathaus

Sie brauchen einen Termin beim Bürger·amt?

Dann können Sie diesen Termin über das Internet buchen.

Die Termine sind aber nur für die Dienstleistungen

in den Bürger·diensten.

Und Sie können keine Termine zu dem Thema Wohn·geld

über das Online-Rathaus buchen.


Erster Schritt – Post·leit·zahl

Sie möchten einen Termin buchen?

Dann klicken Sie auf dieses Feld:

Dann öffnet sich eine neue Seite.

Im ersten Feld tragen Sie Ihre Post·leit·zahl ein.

Die Post·leit·zahl muss zur Stadt Wolfenbüttel gehören.

Dann klicken Sie auf unten rechts auf weiter.

Zum Beispiel:


Zweiter Schritt – Dienstleistung und Personen·zahl

Als nächstes müssen Sie anklicken:

Für diese Dienstleistung möchte ich den Termin haben.

Dafür können Sie die passende Dienstleistung aus der Liste auswählen.

Sie haben eine Dienstleistung angeklickt?

Dann öffnet sich ein Textfeld mit weiteren Informationen

zu dieser Dienstleistung.

Unter diesen Informationen sehen Sie: - 0 +

Hier geben Sie an:

Für so viele Personen möchte ich den Termin machen.

Sie wollen eine Person hinzufügen.

Dann klicken Sie auf das +

Dann wird aus der 0 eine 1.  

Zum Beispiel:

Klicken Sie nochmal auf das + ?

Dann fügen Sie eine weitere Person hinzu und Sie sind bei 2.

Wollen Sie wieder eine Person wegnehmen?

Dann klicken Sie auf das - .

Für die Termin·vergabe ist die Personen·zahl wichtig.

Denn bei mehreren Personen dauert der Termin länger.

Sie haben die Dienstleistung und die Personen·zahl ausgewählt?

Dann klicken Sie unten rechts auf weiter.


Dritter Schritt – Datum und Uhrzeit

Im nächsten Schritt zeigt das System Ihnen:

An diesen Tagen sind noch Termine frei.

Zum Beispiel:

Wählen Sie einen passenden Termin aus und klicken Sie auf das Datum.

Dann werden Ihnen die möglichen Uhrzeiten angezeigt.

Wählen Sie die passende Uhrzeit aus und klicken Sie darauf.

Zum Beispiel:


Vierter Schritt – Kontakt·daten

Im letzten Schritt müssen Sie Ihre Kontakt·daten eintragen.

An einigen Feldern ist ein Sternchen *

Diese Felder müssen Sie ausfüllen!

Sie müssen auch Ihre E-Mail-Adresse zweimal eintragen.

Unten können Sie noch eine Nachricht für das Bürger·amt schreiben.

Das müssen Sie aber nicht.


Unter dem Feld für die Nachricht

ist eine kurze Information zum Datenschutz.

Dort steht:

Wir geben Ihre Kontakt·daten nicht an andere weiter.

Und wir löschen Ihre Daten einen Tag nach Ihrem Termin.

Sie müssen das kleine Kästchen vor der Information anklicken.

Dann erscheint in dem Kästchen ein Haken.

Sie haben alles richtig eingetragen?

Dann klicken Sie rechts unten auf „Termin buchen“.


Zusammenfassung

Auf der rechten Seite sehen Sie immer einer Zusammenfassung.

Dort können Sie Ihre Angaben noch einmal kontrollieren.

Die Zusammenfassung sieht zum Beispiel so aus:

Screenshot eines Buttons mit der Zusammenfassung der Daten eines online gebuchten Termines

Wann können die Termine sein?

Die Termine können zu diesen Zeiten sein:

  • Montag:
    8 Uhr bis 13 Uhr und
    14 Uhr bis 18 Uhr

  • Dienstag:
    7.30 Uhr bis 13 Uhr und
    14 Uhr bis 15 Uhr

  • Mittwoch:
    7.30 Uhr bis 13 Uhr

  • Donnerstag:
    8 Uhr bis 13 Uhr und
    14 Uhr bis 18 Uhr

  • Freitag:
    7.30 Uhr bis 13 Uhr

Hinweis:

Sie können auch ohne Termin ins Rathaus kommen.

Aber dann müssen Sie vielleicht sehr lange warten.

Darum empfehlen wir Ihnen:

Machen Sie vorher einen Termin.

2. So geht das Service-Portal

Im Service-Portal können Sie viele Dienstleistungen

direkt über das Internet erledigen.

Zum Beispiel können Sie hier Anträge für bestimmte Sachen einreichen.

Oder Ihre Geburts·urkunde bestellen.


Startseite vom Service-Portal

Oben auf der Startseite vom Service-Portal

sehen Sie diese Menü-Punkte:

Start

Hier kommen Sie immer wieder auf die Startseite vom Service-Portal


Online
-Dienstleistungen

Hier finden Sie eine Liste mit allen Dienstleistungen,

die Sie im Service-Portal nutzen können.


Online
-Terminvergabe

Hier können Sie einen Termin für das Bürger·amt buchen.


Kontakt

Hier finden Sie unser Kontakt·formular.

Mit dem Kontakt·formular können Sie uns eine Nachricht schicken.

Suche

Hier finden Sie die Such·funktion.

Anmelden

Haben Sie sich beim Service-Portal registriert?

Das bedeutet:

Sie haben ein Konto für das Service-Portal gemacht.

Dann können Sie sich hier bei Ihrem Konto anmelden.


Auf der Startseite vom Service-Portal stehen auch

3 kurze Informationen:

Welche Funktionen bietet das Service-Portal?

Sie können über das Service-Portal zum Beispiel Anträge stellen.

Muss ich mich beim Service-Portal registrieren?

Sie müssen sich nicht beim Service-Portal registrieren.

Sie können das Service-Portal auch als Gast nutzen.

Dann können Sie aber nicht alle Dienstleistungen nutzen.

Wie kann ich meine Dienstleistungen bezahlen?

Für einige Dienstleistungen müssen Sie eine Gebühr bezahlen.

Hier steht:

So können Sie die Gebühr bezahlen.

Zum Beispiel mit Kredit·karte.

Weiter unten auf der Startseite sehen Sie:

Diese Dienstleistungen nutzen die Bürger am häufigsten.

Screenshot mehrer Button für Dienstleistungen, die online oft ausgewählt worden sind
Button: Meistgenutze Onine-Dienstleistungen im Service-Portal

3. Liste mit Dienstleistungen

Im Online-Rathaus finden Sie eine

Liste mit unseren Dienstleistungen.

Die Liste ist nach dem Alphabet von A bis Z sortiert.


Sie suchen Informationen zu einer bestimmten Dienstleistung?

Dann können Sie die Such·funktion nutzen.

Sie können oben in das Suchfeld ein Suchwort eintragen.

Klicken Sie dann auf das Feld mit der Lupe und dem Wort „suchen“.

Oder Sie können auf einen Buchstaben klicken.

Dann öffnet sich eine Liste mit allen Dienstleistungen,

die mit diesem Buchstaben anfangen.


Sie können die Dienstleistung auch nach Themen suchen.

Dafür sind unter den Buchstaben 29 Kästen.

Jeder Kasten steht für ein Thema.

Zum Beispiel gibt es diese Themen-Kästen:

  • Arbeit und Beruf

  • Familie und Kind

  • Krankheit und Gesundheit

  • Umzug


Die Themen-Kästen sehen so aus:

Sie können auf den passenden Themen-Kasten klicken.

Dann öffnet sich eine Liste mit alle Dienstleistungen,

die zu diesem Thema gehören.




Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache

© Lebenshilfe Braunschweig

Wolfenbütteler Kinder·tages·stätten

Die Stadt Wolfenbüttel möchte Kinder in ihrer Bildung

schon von Anfang an gut begleiten.

Darum ist für die Stadt Wolfenbüttel wichtig:

Wir haben gute Angebote für Kinder·betreuung.

Die Angebote sind für Schul·kinder.

Und die Angebote sind für Kinder,

die noch nicht in die Schule gehen.

Die Angebote sollen auch gut für die Familie sein.

Welche Art von Kinder·betreuung gibt es?

Es gibt in Wolfenbüttel diese Angebote für Kinder·betreuung:


Kinder·tages·stätten

In Kinder·tages·stätten werden die Kinder regelmäßig betreut.

Zum Beispiel von Montag bis Freitag.

Die Kinder sind immer in der gleichen Gruppe.

Als Abkürzung für Kinder·tages·stätten sagt man oft auch: Kita.

Mehr Informationen finden Sie auf der Internet·seite vom

Niedersächsischen Kultus·ministerium.


Zu den Kinder·tages·stätten gehören:

  • Krippen·gruppen

  • Kindergarten·gruppen

  • Hort·gruppen

  • Gruppen für Kinder im verschiedenen Alter


Kinder·tages·pflege

Bei der Kinder·tages·pflege ist die Betreuung für ein Kind alleine.

Die Betreuung ist nicht in einer Gruppe.

Das Kind hat immer dieselbe Betreuungs·person.

Die Person nennt man auch Tages·pflege·person.

Die Betreuung kann an diesen Orten sein:

  • bei dem Kind zuhause oder

  • bei der Tages·pflege·person zuhause oder

  • in anderen Räumen.

Die Kinder·tages·pflege ist vor allem für Kinder unter 3 Jahren.

Und für Schul·kinder.

Wo bekomme ich mehr Informationen?

Die Stadt Wolfenbüttel ist für die Kitas zuständig.

Sie wollen mehr Informationen zu einer bestimmten Kita?

Zum Beispiel wie viele Plätze es in der Kita gibt?

Oder wie die Kita ihre Arbeit macht?

Dann können Sie hier auf diese Internet·seite schauen: Kinder·tages·stätten

Sie können auch bei der Abteilung Kinder·tages·stätten fragen.

Die Kontakt·daten finden Sie hier: Abteilung Kinder·tages·stätten


Sie wollen mehr Informationen zur Anmeldung in einer Kita?

Dann können Sie auf diese Internet·seite gehen: Anmelde·verfahren Kita


Der Landkreis Wolfenbüttel ist für die Kinder·tages·pflege zuständig.

Sie wollen mehr Informationen über Angebote der Kinder·tages·pflege?

Zum Beispiel Kontakt·daten für Tages·pflege·personen.

Oder Informationen zur Anmeldung.

Dann melden Sie sich bitte beim Kinder- und Familien-Service·büro.

Anmeldung

Ab wann kann ich mein Kind anmelden?

Das Kita-Jahr fängt immer am 1. August im Jahr an.

Das Kita-Jahr geht dann bis zum 31. Juli im nächsten Jahr.

Zum Beispiel ist ein Kita-Jahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024.

Ihr Kind soll zum 1. August in die Kita?

Dann müssen Sie Ihr Kind im Januar oder Februar

von dem Jahr anmelden.

Sie müssen Ihr Kind spätestens bis zum 28. Februar anmelden.

Sonst bekommt Ihr Kind vielleicht keinen Platz in der Kita.

Sie können Ihr Kind frühestens nach der Geburt anmelden.



Mein Kind soll erst nach August in die Kita.
Wann kann ich es dann anmelden?

Ihr Kind soll einen Platz in einer Kita bekommen.

Aber Ihr Kind soll nicht zum 1. August in die Kita gehen?

Ihr Kind soll erst später in dem Jahr in die Kita gehen.

Die Stadt Wolfenbüttel möchte Ihnen gerne dabei helfen.

Aber es gibt dann keine Garantie für einen freien Kita-Platz.

Bitte sprechen Sie in diesem Fall mit der Abteilung Kinder·tages·stätten.



Wo melde ich mein Kind an?
Welche Unterlagen brauche ich dafür?
Wo gebe ich die Unterlagen ab?

Sie müssen das Formular Aufnahme·antrag ausfüllen.

Sie müssen das Formular komplett ausfüllen.

Haben Sie eine Arbeit?

Dann brauchen Sie eine Bescheinigung von Ihrem Arbeit·geber.

Auf der Bescheinigung muss stehen:

  • Sie haben eine Arbeit.
  • Das sind Ihre Arbeits·zeiten.

Haben Sie den Aufnahme·antrag komplett ausgefüllt

und unterschrieben?

Dann schicken Sie den Aufnahme·antrag mit den Unterlagen

an Ihre Wunsch-Kita.

Das ist die Kita,

in der Ihr Kind am liebsten einen Platz bekommen soll.

Bitte schicken Sie den Aufnahme·antrag und die Unterlagen

mit der Post oder als E-Mail.

Wegen der Corona-Pandemie können Sie die Unterlagen leider

nicht persönlich bei der Kita abgeben.


Den Aufnahme·antrag gibt es hier in 3 Sprachen:

Platz·vergabe

Wann bekomme ich die Zusage oder Absage?

Sie melden Ihr Kind im Januar oder Februar an.

Im März bekommen Sie dann einen Brief von der Kita-Leitung.

In dem Brief steht:

Ihr Kind hat einen Platz in der Kita bekommen.

Oder Ihr Kind hat leider keinen Platz in der Kita bekommen.

Ihr Kind hat leider keinen Platz bekommen?

Dann können Sie bei der Abteilung Kinder·tages·stätten

Hilfe bei der Suche nach einen neuen Platz bekommen.



Mein Kind soll einen Ganz·tags·platz in der Kita haben.
Muss ich dafür eine Arbeit haben?

Bei einem Ganz·tags·platz wird Ihr Kind auch am Nachmittag betreut.

Im Normalfall sind die Ganz·tags·plätze

für Kinder mit berufs·tätigen Eltern.

Denn durch die Arbeit können die Eltern das Kind am Nachmittag

nicht selbst betreuen.

Sie haben keine Arbeit und möchten trotzdem einen Ganz·tags·platz

für Ihr Kind?

Dann müssen Sie im Aufnahme·antrag genau aufschreiben:

Darum ist ein Ganz·tags·platz wichtig für mein Kind.



Gibt es in Wolfenbüttel genug Krippen·plätze?

Krippen sind Betreuungs·angebote für Kinder jünger als 3 Jahre.

Die Stadt Wolfenbüttel möchte ein gutes Betreuungs·angebot

für Familien bieten.

Darum arbeitet die Stadt Wolfenbüttel daran:

Es gibt genug Krippen·plätze.

Ein weiteres Angebot für die Betreuung von sehr jungen Kindern

ist die Kinder·tages·pflege.



Ab welchem Alter können Kinder in die Krippe?

Die Betreuung von sehr jungen Kindern ist anders

als die Betreuung von älteren Kindern.

Darum kann nicht jede Einrichtung das bieten.

In diesen Krippen können schon Babys ab 2 Monaten zur Betreuung:

  • Krippe Okerknirpse (AWO)

  • Krippe Zwergenbutze (Studentenwerk)

  • Tages·pflege·personen Kontakt über das Kinder- und Familien-Service·büro
    vom Landkreis Wolfenbüttel

In allen anderen Krippen können Kinder ab 1 Jahr zur Betreuung.



Ich habe gerade noch keine Arbeit.
Darum habe ich auch keine Arbeits·bescheinigung.
Aber ich suche eine Arbeit,
wenn mein Kind einen Kita-Platz hat.
Was muss ich tun?

Bitte schreiben Sie auf den Aufnahme·antrag:

Ich suche eine Arbeit.

Die Abteilung Kinder·tages·stätten versucht einen

passenden Kita-Platz für Sie zu finden.



Kann mein Kind an bestimmten Tagen auch einige Stunden länger bleiben?

Die Betreuung ist im Normalfall immer entweder:

  • Halb·tags-Betreuung
    Das ist bis 12 Uhr.

  • Drei·viertel-Betreuung.
    Das ist bis 14 Uhr.

  • Ganz·tags-Betreuung
    Das ist bis 17 Uhr.

Sie können bei den meisten Kitas nur zwischen

diesen 3 Möglichkeiten wählen.

Sie können nicht jede Woche spontan sagen:

Heute soll mein Kind länger bleiben.


In einigen Kitas kann die Betreuung auch länger sein.

Diese Kitas bieten eine 18-Uhr-Betreuung.

Das bedeutet:

Die Betreuung ist bis 18 Uhr.

Für die 18-Uhr-Betreuung müssen Sie dann etwas mehr Geld bezahlen.

Für einen ganzen Monat 18-Uhr-Betreuung sind es 30 Euro extra.

Für nur einen Tag 18-Uhr-Betreuung sind es 2 Euro extra.

Wichtig:

Bitte fragen Sie bei Ihrer Wunsch-Kita nach:

Gibt es hier die 18-Uhr-Betreuung?



Wie wird entschieden:
Welche Kinder bekommen einen Kita-Platz?

Es wird geprüft:

Für welche Kinder ist ein Platz in der Kita am wichtigsten.

Dabei wird auf soziale und pädagogische Gründe geachtet.

Zum Beispiel:

Welche Kinder brauchen mehr Förderung?

Und welche Kinder brauchen mehr soziale Kontakte?



Bekommt mein Kind automatisch einen Kita-Platz?

Sie müssen immer einen Aufnahme·antrag stellen.

Nur so können Sie einen passenden Kita-Platz bekommen.

Aber es gibt keine Garantie für einen Kita-Platz.



Wie kann ich einen Platz für mein Kind reservieren?

Sie können einen Kita-Platz nicht reservieren.

Sie müssen Ihr Kind im Januar oder Februar vom Kita-Jahr

mit dem Aufnahme·antrag anmelden.



Ich habe keinen Krippen-Platz
oder Hort-Platz für mein Kind bekommen.
Was kann ich tun?

Die Abteilung Kinder·tages·stätten hilft Ihnen bei der Suche

nach einem Platz in einer anderen Kita.

Bitte nutzen Sie such die Betreuungs·börse vom Landkreis Wolfenbüttel.

Hier können Sie Tages·mütter und Tages·väter finden.

Kitas in städtischer Trägerschaft

Städtische Trägerschaft bedeutet:

Die Kitas gehören zu der Stadt Wolfenbüttel.

Die Stadt Wolfenbüttel ist für die Kitas verantwortlich.

Und die Stadt Wolfenbüttel ist der Arbeitgeber

für das Personal in den Kitas.

Die Kitas werden mit Geld von der Stadt Wolfenbüttel unterstützt.

Aktuell sind das 15 Kitas:

Mehr Informationen

Brauchen Sie mehr Informationen?

Dann können Sie sich hier melden:

Kindertagesstätten

Stadtverwaltung Wolfenbüttel

Stadtmarkt 3-6

38300 Wolfenbüttel

Telefon: 0 53 31 86 0

Das ist die Telefon·nummer von der Zentrale.

E-Mail: schulamt@wolfenbuettel.de

Kitas in freier Trägerschaft

Freie Trägerschaft bedeutet:

Die Kitas gehören nicht zu der Stadt Wolfenbüttel.

Die Kitas gehören zu einer bestimmten Einrichtung.

Das kann zum Beispiel eine Kirchen·gemeinde sein.

Oder ein Verein aus der Wohl·fahrt.

Die Einrichtung ist als Träger für die Kita verantwortlich.

Und die Einrichtung ist der Arbeitgeber

für das Personal in den Kitas.

Aktuell sind das in Wolfenbüttel 12 Kitas:

Mehr Informationen

Brauchen Sie mehr Informationen?

Dann können Sie sich hier melden:

Kindertagesstätten

Stadtverwaltung Wolfenbüttel

Stadtmarkt 3-6

38300 Wolfenbüttel

Telefon: 0 53 31 86 0

Das ist die Telefon·nummer von der Zentrale.

E-Mail: schulamt@wolfenbuettel.de



Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache

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Neue Regeln beim Wohn∙geld ab 2023

Die Stadt Wolfenbüttel und der Landkreis Wolfenbüttel empfehlen:

Stellen Sie ab Januar einen neuen Wohn∙geld∙antrag.

Der Grund dafür ist:

Die Gesetze zum Wohn∙geld haben sich geändert.

Seit 2023 haben nun viel mehr Menschen

die Möglichkeit Wohn∙geld zu bekommen.

Wir empfehlen:

Geben Sie den Antrag auf Wohn∙geld so früh wie möglich ab.



Was ist Wohn∙geld?

Beim Wohn∙geld bekommen Menschen einen Miet∙zuschuss.

Das bedeutet:

Sie bekommen etwas Geld für ihre Miete.

Aber sie bekommen nicht das Geld für die ganze Miete.

Das Wohn∙geld ist eine Hilfe für Menschen mit wenig Geld.

Das Wohn∙geld ist für Personen,

die Miete bezahlen.

Aber das Wohn∙geld ist auch für Personen,

die in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus wohnen.

In dem Fall heißt das Wohn∙geld Lasten∙zuschuss.



Ich bekomme schon Wohn∙geld.

Muss ich einen neuen Antrag stellen?

Sie bekommen schon Wohn∙geld?

Dann müssen Sie nichts tun.

Die Umstellung passiert automatisch.



Wer kann Wohn∙geld bekommen?

Sie wollen Wohn∙geld beantragen.

Sie wissen aber nicht:

Kann ich überhaupt Wohn∙geld bekommen?

Und wie viel Wohn∙geld kann ich bekommen?

Dafür sind diese Punkte wichtig:

  • Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt?

  • Wie hoch ist das Einkommen von allen Personen

    in Ihrem Haushalt?

  • Wie hoch ist die Miete?

Diese Punkte entscheiden über die Höhe vom Wohn∙geld.

Denn das Einkommen von allen Personen im Haushalt

darf nicht höher sein als ein bestimmter Wert.

Und die Miete darf nicht höher sein als ein bestimmter Wert.



Welche Unterlagen brauchen Sie?

Sie müssen diese Unterlagen abgeben:

  • den ausgefüllten Antrag
  • seinen Nachweis über die Miete.

Das kann zum Beispiel der Miet∙vertrag sein.

  • Nachweise über das Einkommen von allen Personen im Haushalt.
  • Zum Einkommen gehört zum Beispiel:

    • das Gehalt von der Arbeit

    • Geld von Unterhalts∙zahlungen

    • Kranken∙geld


Wie viel Wohn∙geld kann ich bekommen?

Seit dem Jahr 2023 gibt es mehr Wohn∙geld.

Vorher gab es im Durchschnitt etwa 180 Euro im Monat.

Seit 2023 sind es etwa 370 Euro im Monat.

Aber nicht alle Menschen

bekommen den gleichen Betrag als Wohn∙geld.

Die Höhe vom Wohn∙geld hängt von der Miete und dem Einkommen ab.



Wo mache ich den Antrag?

Das hängt davon ab:

Wo wohnen Sie?


Stadt Wolfenbüttel

Wohnen Sie in der Stadt Wolfenbüttel?

Dann machen Sie den Antrag beim Bürger∙amt.

Die Abteilung heißt „Bürger∙dienste und Wohn∙geld“.

Sie können den Antrag auch von der Internet∙seite

der Stadt Wolfenbüttel herunterladen:

Antrag Wohn∙geld Stadt Wolfenbüttel


Landkreis Wolfenbüttel

Wohnen Sie im Landkreis Wolfenbüttel?

Dann können Sie den Antrag bei der Kreisverwaltung

oder bei Ihrer Gemeinde machen.

Sie können den Antrag auch von der Internet∙seite

vom Landkreis Wolfenbüttel herunterladen:

Antrag Wohn∙geld Landkreis Wolfenbüttel



Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können das Wohn∙geld frühestens ab dem Monat bekommen,

in dem Sie den Antrag abgeben.

Sie bekommen das Wohn∙geld normalerweise für 12 Monate.

Manchmal können Sie auch länger Wohn∙geld bekommen.

Und manchmal können Sie auch kürzer Wohn∙geld bekommen.

Wollen Sie nach den 12 Monaten weiter Wohn∙geld bekommen?

Dann müssen Sie wieder einen neuen Antrag stellen.

Machen Sie den Antrag 2 Monate vor dem Ende von Ihrem Wohn∙geld.

Dann bekommen Sie das Wohn∙geld wahrscheinlich ohne Pause weiter.



Wann bekomme ich über meinen Antrag Bescheid?

Durch die neuen Regeln können nun

viel mehr Menschen Wohn∙geld bekommen.

Das bedeutet auch:

Wir müssen sehr viele Anträge bearbeiten.

Darum kann es aktuell länger dauern

bis Sie eine Antwort von uns bekommen.

Wichtig ist:

Sie bekommen das Wohn∙geld immer ab dem Monat,

in dem Sie den Antrag abgeben haben.

Sie bekommen den Bescheid erst später?

Dann bekommen Sie eine Nach∙zahlung.



Was sollte ich noch wissen?

Sie bekommen Wohn∙geld.

Aber Sie haben jetzt vielleicht mehr Geld?

Zum Beispiel weil Sie mehr Geld bei der Arbeit verdienen.

Das müssen Sie immer sofort der Wohn∙geld∙stelle sagen.

Denn Sie brauchen dann weniger Hilfe.

Dann kann es sein:

Sie bekommen weniger Wohn∙geld.

Die Wohn∙geld∙stelle muss regelmäßig prüfen:

Stimmen Ihre Angaben?

Haben Sie die Wahrheit im Antrag gesagt?

Hat sich etwas geändert?

So wollen wir verhindern:

Eine Person bekommt Wohn∙geld.

Aber diese Person braucht die Hilfe eigentlich gar nicht.



Gesetze

Die Regeln zum Wohn∙geld stehen in diesem Gesetz:

Wohn∙geld∙gesetz

Die Abkürzung ist WoGG.

Paragraf 22 und Paragraf 25 sind die Grundlage für das Wohn∙geld.



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Wahlen

Wahlen sind die einfachste Form von politischer Beteiligung.

Mit den Wahlen können die Bürger die Politik mit·gestalten.

Denn die Bürger entscheiden bei der Wahl:

Dieser Politiker oder diese Politikerin soll meine Meinung

in der Politik vertreten.

Deshalb gehören Wahlen auch immer zu einer Demokratie dazu.

Denn in einer Demokratie bestimmt das Volk.

Welche Wahlen gibt es?

Es gibt bei uns in Niedersachsen 4 Wahlen:


Kommunal·wahl

Bei dieser Wahl geht es um die Politik und Regierung im eigenen

Landkreis, in der eigenen Gemeinde oder in der eigenen Stadt.

Die Kommunal·wahl ist alle 5 Jahre.

Mehr Informationen in einfacher Sprache finden Sie

auf der Internet·seite von der Landes·zentrale für politische Bildung:

Kommunalwahl kurz und knapp - Wahlen in Niedersachsen


Landtags·wahl

Bei dieser Wahl geht es um die Politik und Regierung

für Niedersachsen.

Die Landtags·wahl ist alle 5 Jahre.

Mehr Informationen in einfacher Sprache finden Sie

auf der Internet·seite von der Landes·zentrale für politische Bildung:

Die Landtagswahl in einfacher Sprache - Wahlen in Niedersachsen


Bundestags·wahl

Bei dieser Wahl geht es um die Politik und Regierung

für ganz Deutschland.

Die Bundestags·wahl ist alle 4 Jahre.

Mehr Informationen in Leichter Sprache finden Sie

auf der Internet·seite vom Bundes·wahl·leiter:

Was muss ich über die Bundestags-Wahl wissen?


Europa·wahl

Bei dieser Wahl geht es um die Politik in der Europäischen Union.

Die Europa·wahl ist alle 5 Jahre.

Mehr Informationen in Leichter Sprache finden Sie

auf der Internet·seite vom Bundes·wahl·leiter:

Was muss ich über die Europa-Wahl wissen?

Brief·wahl

Wahlen sind in Deutschland immer auf einem Sonntag.

Viele Leute gehen dann an dem Tag ins Wahl·lokal.

Vielleicht können Sie an dem Wahl·Sonntag aber nicht?

Oder Sie möchten nicht in das Wahl·lokal gehen?

Dann können Sie mit Brief·wahl wählen.



Was ist die Brief·wahl?

Bei der Brief·wahl bekommen Sie die Stimm·zettel für die Wahl

mit der Post nach Hause.

Sie können dann Ihre Kreuze auf dem Stimm·zettel machen.

Dann schicken Sie die Unterlagen wieder mit der Post zurück.


Wer kann mit Brief·wahl wählen?

Jede wahl·berechtigte Person kann mit Brief·wahl wählen.

Sie müssen im Wähler·verzeichnis eingetragen sein.

Und Sie müssen die Unterlagen für die Brief·wahl beantragen.


Wie muss ich den Antrag auf Brief·wahl machen?

Sie machen den Antrag bei der Gemeinde·behörde.

Sie können den Antrag schriftlich machen.

zum Beispiel per Brief oder E-Mail.

Sie können den Antrag auch über diese Internet·seite machen:

www.wahlschein.de

Sie können den Antrag auch persönlich machen.

Dann können Sie die Unterlagen vielleicht schon direkt mit·nehmen.

Oder auch direkt schon ausfüllen und wieder abgeben.

Sie können den Antrag aber nicht über das Telefon machen.

Für den Antrag müssen Sie diese Sachen aufschreiben:

  • Vorname und Nachname
  • Geburts·datum
  • ganze Adresse

Kann eine andere Person den Antrag für mich machen?

Ja, das geht.

Aber die Person braucht dann eine schriftliche Erlaubnis von Ihnen.

Die Erlaubnis heißt: Vollmacht.

Menschen mit Behinderung können den Antrag

auch mit der Hilfe von einer anderen Person machen.


Wann muss ich den Antrag für Brief·wahl machen?

Machen Sie den Antrag so früh wie möglich.

Sie haben Ihre Wahl·benachrichtigung noch nicht bekommen?

Sie können trotzdem schon Brief·wahl beantragen.


Die Wahlen sind immer auf einem Sonntag.

Sie können die Unterlagen für Brief·wahl

bis zum Freitag vor der Wahl beantragen.

Es gibt auch Ausnahmen:

Zum Beispiel wenn Sie plötzlich schwer krank geworden sind.

Dann können Sie die Brief·wahl auch noch

bis zum Wahl·tag beantragen.


Wann bekomme ich die Unterlagen für die Brief·wahl?

Die Stimm·zettel müssen gedruckt sein.

Dann erst können Sie die Unterlagen für die Brief·wahl

bekommen.

Meistens ist das etwa 4 Wochen vor der Wahl.


Wann muss ich den Wahl·brief abschicken?

Auf dem Umschlag von Ihrem Wahl·brief steht eine

Empfänger·adresse.

Sie können den Wahl·brief dort direkt abgeben.

Das können Sie bis spätestens 18 Uhr am Wahl·tag machen.

Denn um 18 Uhr endet die Wahl.

Dann fängt die Auszählung der Stimmen an.


Sie können den Wahl·brief auch mit der Post schicken.

Dafür müssen Sie den Wahl·brief spätestens am Mittwoch vor der Wahl

in den Briefkasten werfen.

Nur so ist sicher:

Der Wahl·brief kommt rechtzeitig an.

Sie haben die Unterlagen für die Brief·wahl bekommen?

Dann füllen Sie diese am besten direkt aus.


Wer zahlt das Porto?

Sie müssen keine Brief·marke auf den Wahl·brief machen.

Wohnen Sie im Ausland?

Dann müssen Sie eine passende Brief·marke

auf den Wahl·brief machen.



Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache

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