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Schottergärten

Laut Bauordnung gilt: Grünfläche statt Schottergarten

Grundsätzlich gilt: Nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind (§ 9 Absatz 2 Niedersächsische Bauordnung). Flächendeckende Schotter- oder Kiesflächen verbieten sich daher. Ein so genannter Schottergarten ist eine Gartenfläche, die großflächig mit Steinen bedeckt ist. Pflanzen kommen in Schottergärten gar nicht oder nur in geringer Stückzahl vor. Entscheidend ist dabei das Gesamtbild der Fläche; sie muss einen „grünen Charakter“ haben. Steinelemente sind hierbei nicht ausgeschlossen, wenn sie sich dem Bewuchs dienend zu- und unterordnen (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.01.2023, Aktenzeichen: 1 LA 20/22). Die Vegetation muss jedoch überwiegen.

Schottergarten – was jetzt?

Schotter- und Kiesflächen müssen entfernt werden, da bereits die Anlage der Fläche nicht der Niedersächsischen Bauordnung entsprach. Hauseigentümerinnen und -eigentümer müssen dies in eigener Regie und auf eigene Kosten umsetzen.

Die Bauaufsichten von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel können eine Entfernung innerhalb einer angemessenen Frist anordnen und bei Nichtbefolgung mit Zwangsmitteln und begleitenden Ordnungswidrigkeitsverfahren durchsetzen.

Gute Gründe für Grünflächen

Ein Vorgarten mit blühenden Blumen, eingefasst von einer Steinkante © Landkreis Wolfenbüttel
Grünfläche statt Schottergarten: Der "grüne Charakter" muss überwiegen. Einzelne Steinelemente, etwa eine Beet-Umfassung sind möglich.

Gut für den Wasserhaushalt und Klima: Grünflächen sind nicht versiegelt. Regen- und Schmelzwasser kann gut versickern und trägt dazu bei, dass sich Grundwasser neu bilden kann – gerade im Hinblick auf die vergangenen trockenen Jahre ist das wichtig. Grüne Gärten begünstigen die Verdunstung, bieten Beschattung und leiten Wärme in den Untergrund ab. Ortschaften können so insgesamt von einem besseren Mikroklima profitieren, Städte und Dörfer heizen sich weniger auf. Bäume und Sträucher sorgen für Beschattung.

Gut für den Boden: Der unverdichtete Boden ist ein vielfältiger Lebensraum und Kohlenstoffspeicher. Im Humus wird viel Kohlenstoff gespeichert. Die Menge an Humus begünstigt die Filterwirkung des Bodens und somit den Schutz des Grundwassers. Der Boden verhindert, dass Schadstoffe ins Grundwasser gelangen, indem diese im Boden unschädlich bleiben oder gebunden werden. Viele Bodenlebewesen, wie Insekten, wirbellose Tiere und wichtige Bakterien benötigen einen unverdichteten Boden.

Gut für Flora und Fauna: Gärten können ökologisch wertvoller Lebensraum für Insekten, Vögel, Säugetiere und Bodenlebewesen sein. Naturnahe Gärten etwa bieten für Schmetterlinge, Bienen, Hummeln und auch Vögel Nahrung und Nistmöglichkeiten sowie Verstecke. Das ist gut für die Artenvielfalt und ist auch für Gartenbesitzerinnen und –besitzer ein schöner Anblick.

Weitere Informationen

Landkreis Wolfenbüttel: Schottergärten

  1. Flyer: Vom Schottergarten zur Grünfläche - Information für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer

    Tipps und Ratschläge für eine grüne Gartengestaltung.

    © Landkreis Wolfenbüttel


Pressemitteilungen



Wettbewerb "Blühende Lebensräume"


Kontakt

Für das Gebiet der Stadt Wolfenbüttel:

Frau Marianne Dittrich

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Bauaufsicht und Denkmalschutz

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel

Für das Gebiet außerhalb der Stadt Wolfenbüttel:

Bauverwaltung und Immissionsschutz (Landkreis Wolfenbüttel)

Löwenstraße 1
(Eingang am Schulwall)
38300 Wolfenbüttel