Wolfenbütteler Kindertagesstätten
Die Stadt Wolfenbüttel möchte Kinder auf ihrem Bildungsweg von Anfang an bestmöglich begleiten. Sie setzt sich für ein familienfreundliches und pädagogisch wertvolles Angebot in der Kinderbetreuung für Vorschul- und Schulkinder ein.
Wolfenbüttel bietet – in städtischer und in freie Trägerschaft – Krippen, altersstufenübergreifende Gruppen, Kindergärten, Horte und zwei Familienzentren.
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Welche Formen der Kindertagesbetreuung gibt es?
Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind
- Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
- Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)
Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an. Weitere Informationen zum Betreuungs- und Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden von einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für die Kindertageseinrichtungen (Kitas) liegt bei der Stadt Wolfenbüttel. Informationen über die Kitas, deren pädagogische Konzeptionen und Anzahl der Plätze finden Sie unter Kindertagesstätten oder können in der Abteilung Kindertagesstätten erfragt werden.
Zum Anmeldeverfahren in den Kitas erhalten Sie Informationen in dem Infotext Anmeldung.
Die Zuständigkeit für die Kindertagespflege liegt beim Landkreis Wolfenbüttel. Dort erhalten Sie Beratung und Kontaktadressen über die Tagespflegepersonen sowie Informationen zum Anmeldeverfahren. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt zum Kinder- und Familien-Servicebüro auf.
Anmeldung
In welchem Zeitraum kann / muss ich mein Kind anmelden? Ab wann kann ich mein Kind anmelden?
Das Kindertagesstätten-Jahr beginnt am 1. August eines Jahres und läuft bis zum 31. Juli des Folgejahres.
Kinder, die zum neuen Kita-Jahr aufgenommen werden sollen, müssen im Januar / Februar angemeldet werden. Bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres muss Ihre Anmeldung in einer der Kitas eingegangen sein, damit sie für das neue Kita-Jahr berücksichtigen werden kann. Sie können Ihr Kind frühestens nach der Geburt anmelden.
Mein Kind soll nicht ab August, sondern erst im Laufe des Jahres in die Kita. Wann kann ich es dann anmelden?
Anmeldungen sind jederzeit, spätestens jedoch drei Monate vor dem beabsichtigten Aufnahmetermin über das Elternportal der Stadt Wolfenbüttel bei der Leitung der gewünschten Tageseinrichtung vorzunehmen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass während des laufenden Kita-Jahres Plätze nur im Rahmen freier Kapazitäten bereitgestellt werden können.
Wo melde ich mein Kind an und welche Unterlagen muss ich ausfüllen? Wo gebe ich die Unterlagen ab?
Die Anmeldung ist digital über das Elternportal Wolfenbüttel möglich:
Elternportal Wolfenbüttel: Finden Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind
Alternativ können Sie auch das Formular Anmeldeformular ausfüllen. Es ist wichtig, dass Sie das Formular vollständig ausfüllen. Falls Sie berufstätig sind, lassen Sie sich von Ihrem Arbeitsgeber bitte einen Nachweis über die Beschäftigung und Arbeitszeit ausstellen. Das ausgefüllte Anmeldeformular mit den beigefügten Unterlagen schicken Sie in Ihre „Wunsch-Kita“ (erste Priorität).
Wir bitten Sie daher, die entsprechenden Formulare auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben, per Post oder E-Mail, an die Kita der ersten Priorität zu senden beziehungsweise in den Briefkasten zu stecken.
- Städtische Kindertagesstätten: Anmeldeformular (deutsch)(PDF-Datei: PDF, 102 kB, 06.11.2023, nicht barrierefrei)
Integrationsplatz in einer städtischen Kindertagesstätte
Befindet sich Ihr Kind im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt und benötigt aufgrund einer Beeinträchtigung einen Integrationsplatz in einer städtischen Kindertagesstätte, bitten wir Sie, zunächst den regulären Anmeldeprozess über das Elternportal bei der gewünschten Kita mit Integrationsplatz durchzuführen.
Im Anschluss setzen Sie sich bitte mit der pädagogischen Fachberatung der Stadt Wolfenbüttel, Frau Sarah Linder, oder mit der Leitung der betreffenden Kindertagesstätte in Verbindung. In diesem Rahmen können offene Fragen geklärt und gemeinsam der Antrag auf einen Platz mit heilpädagogischem Förderbedarf ausgefüllt werden.
Um bei begrenzten Kapazitäten auch träger- und gemeindeübergreifend Bedarfe berücksichtigen zu können, besteht die Möglichkeit, Ihr Kind zusätzlich auf die zentrale Warteliste der Gemeinde Schladen-Werla für heilpädagogische Plätze aufnehmen zu lassen. Sofern Sie dies wünschen, wird der Antrag durch Frau Linder oder die jeweilige Kindertageseinrichtung an die Gemeinde Schladen-Werla weitergeleitet.
Bitte beachten Sie, dass städtische Kindertagesstätten keine Integrationsplätze im Krippenalter anbieten. Zudem stehen innerhalb eines laufenden Kindergartenjahres häufig keine freien Kapazitäten für heilpädagogische Plätze zur Verfügung, sodass es unterjährig zu längeren Wartezeiten kommen kann. Voraussetzung für die Beantragung eines Platzes mit heilpädagogischem Förderbedarf ist eine vorliegende Diagnostik oder ein entsprechender Nachweis über bereits bestehende Fördermaßnahmen.
Kontakt
Für weitere Informationen oder Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Informationen, Formulare und Broschüren
Die folgende Zusammenstellung von Formularen und Broschüren soll Ihnen helfen, Zeit und Wege zu ersparen. Zur Zeit ist es leider noch nicht möglich, unterschriftspflichtige Formulare via E-Mail zu versenden. Wir bitten Sie daher, die entsprechenden Formulare auszufüllen, auszudrucken und uns unterschrieben zuzusenden oder im Rathaus abzugeben.
Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung der Stadt Wolfenbüttel.
Für die städtischen Kindertagesstätten
Für alle Kindertagesstätten
Weitere Broschüren
Platzvergabe
Bis wann erhalte ich eine Zusage oder eine Absage?
Die Platzvergabe der städtischen Kitas und der Kitas in freier Trägerschaft erfolgt für die Plätze zum 1. August und 1. September eines Kita-Jahres voraussichtlich Ende März. Sofern ein Platz in Ihrer Wunschkita zur Verfügung steht, wird Ihnen eine schriftliche Platzzusage durch die jeweilige Kita-Leitung zugeschickt. Die Reihenfolge der Aufnahmen richtet sich nach sozialen und pädagogischen Gründen.
Für Plätze, die während des laufenden Kitajahres in Anspruch genommen werden, erhalten Sie spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Aufnahmetermin eine schriftliche Platzzusage.
Falls nicht ausreichend Plätze in Ihrer Wunschkita zur Verfügung stehen, erhalten Sie eine Zwischennachricht und Ihr Kind wird in die Warteliste aufgenommen. Gleichzeitg ist die Abteilung Kindertagesstätten der Stadt Wolfenbüttel im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, bei der Platzsuche in einer anderen Kindertagesstätte behilflich.
Muss ich berufstätig sein, um einen Ganztagsplatz für mein Kind zu bekommen?
Ganztagsplätze werden in der Regel von berufstätigen Sorgeberechtigten genutzt. Nur in Einzelfällen werden Ganztagsplätze an nicht berufstätige Familien vergeben. In solchen Fällen haben Sie im Elternportal auf der letzten Seite im Bereich "Anmerkungen zum Antrag/Kind" die Möglichkeit, Ihren Ganztags-Bedarf zu begründen. Alternativ wenden Sie sich persönlich an die jeweilige Kita-Leitung Ihrer Wunscheinrichtung.
Ab welchem Alter werden Kinder in den Krippen betreut?
Die Betreuung sehr junger Kinder erfordert besondere Bedingungen. Die Krippe „Okerknirpse“ der AWO, die Krippe des Studentenwerks „Zwergenbutze“ sowie Tagespflegepersonen (Vermittlung über das Familien- und Kinder-Servicebüro des Landkreises Wolfenbüttel) nehmen Kinder ab zwei Monaten auf. In allen anderen Krippen ist eine Betreuung ab dem ersten Lebensjahr möglich.
Ich kann noch keine Arbeitsbescheinigung einreichen, möchte mir jedoch eine Stelle suchen, wenn ich einen Kita-Platz habe. Was muss ich tun?
Sie haben die Möglichkeit Ihre Arbeitsplatz-Suche im Elternportal auf der letzten Seite im Bereich "Anmerkungen zum Antrag/Kind" zu vermerken. Alternativ wenden Sie sich persönlich an die jeweilige Kita-Leitung Ihrer Wunscheinrichtung.
Nach welchen Kriterien werden die Plätze belegt und wer entscheidet, welches Kind ein Platz bekommt?
Die Reihenfolge der Aufnahmen richtet sich nach der Dringlichkeit der Betreuung aus sozialen und pädagogischen Gründen.
Wie kann ich einen Platz reservieren?
Die Reservierung eines Platzes ist nicht möglich. Eine Anmeldung ist in der Regel im Januar / Februar des jeweiligen Kita-Jahres möglich.
Ich habe keinen Krippen- oder Hortplatz bekommen, was tun?
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten ist Ihnen die Abteilung Kindertagesstätten bei der Platzsuche in einer anderen Kindertagesstätte behilflich. Nutzen Sie bitte auch die Betreuungsbörse des Landkreises Wolfenbüttel. Hier erfolgt die Vermittlung von Tagesmüttern und / oder Tagesvätern.
Eingewöhnung
Wie verläuft die Eingewöhnung ab und wie lange dauert sie?
Jede städtische Kindertagesstätte (Kita) hat eigene erprobte Vorgehen zur Eingewöhnung Ihres Kindes (in der Regel stufenweise und zeitversetzt). Das Tempo bestimmt Ihr Kind. Eine Eingewöhnung kann (je nach Kind) zwei bis sechs Wochen dauern.
Kann die Eingewöhnung schon vor Eintritt in die Kita beginnen?
Die Eingewöhnung beginnt grundsätzlich erst mit der Aufnahme des Kindes in die Kita.
Wozu findet eine Eingewöhnung überhaupt statt?
Eine sanfte Eingewöhnung ist wichtig, da Ihr Kind so allmählich die Fachkräfte sowie den Kita-Alltag kennen lernen und Vertrauen fassen kann. Insofern sind Sie beziehungsweise Ihr Kind zu Beginn nicht die volle Betreuungszeit in der Kita, sondern dehnen Ihre Anwesenheitszeit langsam aus.
Ich muss wieder arbeiten. Kann ich die Eingewöhnung auch verkürzen?
Ein guter Kita-Start ist sehr wichtig für ihr Kind. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die Ihr Kind braucht.
Können auch andere Personen die Eingewöhnung übernehmen?
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Eingewöhnung selbst zu begleiten, kann dies auch eine andere Bezugsperson des Kindes übernehmen (zum Beispiel die Oma).
Gebühren und Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Für den Besuch der Kindertagesstätten gelten innerhalb der Stadt einheitliche Gebührensätze, die sich am Bruttojahreseinkommen ausrichten. In der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Wolfenbüttel finden Sie die nötigen Informationen. Die Betreuung ab der Vollendung des 3. Lebensjahres und im Kindergarten ist gebührenfrei. Für Geschwisterkinder gibt es auf Antrag eine Ermäßigung.
Mittagessen
Ein Mittagessen kann in den Kindertagesstätten kostenpflichtig gebucht werden. Das Mittagessen wird grundsätzlich zwischen der Stadt Wolfenbüttel und den Sorgeberechtigten abgerechnet. Dies gilt nicht, soweit einzelne Einrichtungen aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung unmittelbar zwischen den Sorgeberechtigten und dem beauftragten Caterer abgerechnet werden.
Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme?
In einzelnen Fällen können Anträge auf Zuschüsse für die Betreuungsgebühren beim Jugendamt des Landkreis Wolfenbüttel gestellt werden.
- Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe(PDF-Datei: PDF, 166 kB, nicht barrierefrei)
In einzelnen Fällen können Anträge auf Bildung und Teilhabe für das Mittagessen beim Sozialamt des Landkreis Wolfenbüttel oder beim Jobcenter Wolfenbüttel gestellt werden.
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - gemeinschaftliches Mittagessen in der Kita(PDF-Datei: PDF, 571 kB, nicht barrierefrei)
Pädagogik
Was ist die beste Betreuung für mein Kind?
Ihr Kind wird sich gut entwickeln, wenn es stabile und liebevolle Beziehungen sowie feinfühlige Bezugspersonen (Eltern, Großeltern, pädagogische Fachkräfte und andere vertraute Personen) erlebt. Dabei ist die Qualität der Betreuung entscheidend.
Woran kann ich eine gute Qualität in der Kita erkennen?
Ob es Ihrem Kind in der Krippe, im Kindergraten oder Hort gut geht, hängt von der pädagogischen Qualität ab. Alle Kindertagesstätten verfügen über ein schriftliches Konzept, in welchem die Kita-Teams ihre pädagogischen Ziele/Schwerpunkte formulieren. Die Konzepte finden Sie auf der jeweiligen Seite der Kita.
Warum gibt es Studientage in den Kitas?
Durch gezielte und regelmäßige interne Studientage stellen die Kitas einen hohen fachlichen Standard sicher. Insofern sind Studientage wichtige Bausteine zur Qualitätsentwicklung in den Kitas. Es werden im Jahr bis zu drei Studientage durchgeführt.
Ich bin unsicher, ob mein Kind mit seinem Entwicklungsstand in einer Regeleinrichtung richtig aufgehoben ist?
Bitte setzen Sie sich mit der Abteilung Kindertagesstätten, Frau Linder oder der jeweiligen Kita-Leitung in Verbindung. In einem gemeinsamen Gespräch kann Ihre Situation erörtert werden.
Die Leitung einer Kindertageseinrichtung umfasst ein vielfältiges und umfangreiches Aufgabenfeld und nimmt damit eine Schlüsselposition ein. Um der Vielfalt an Aufgaben und den damit verbundenen bildungs-, familien- und gesellschaftspolitischen Ansprüchen und der pädagogischen Arbeit der Einrichtung gerecht zu werden, benötigen Kita-Leitungen ein breites Spektrum an Führungsqualitäten. Neben fundiertem Wissen und Kompetenzvermittlung, regt diese Qualifizierung zu Reflexionsprozessen an, um professionelles Handeln als Kitaleitung zu ermöglichen und damit Klarheit und Sicherheit in der Leitungsrolle zu erlangen. Der Schwerpunkt dieser Qualifizierung liegt auf klassischen Management-Kompetenzen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Personalmanagement und der Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrags in der eigenen Kita. Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen sind gefordert, den digitalen Wandel mitzugestalten. Kita-Leitungen benötigen hierfür digitale Kompetenzen im Kontext von Führung, Selbstmanagement, Arbeits- und Büroorganisation. Neben dem Vertiefungsmodul „Digitale Kompetenzen“ werden digitale Unterstützungsmöglichkeiten bei weiteren Qualifizierungsinhalten beleuchtet. Digitale Lehr- und Lernwerkzeuge unterstützen das eigene Lernmanagement und damit den Lernerfolg sowie einen produktiven Austausch unter den Teilnehmenden. Die Qualifizierung schließt mit einem Zertifikat ab. Die Eigenleistung in dieser Qualifizierung besteht in der Erarbeitung von praxisbezogenen Aufgaben zu jedem Modul der Qualifizierung. Der Austausch hierzu findet in Kleingruppen statt.
Modul 1: Erziehungs- und Bildungsauftrag
- Umsetzung des KiTaG, des Niedersächsischen Orientierungsplans für Bildung und Erziehung und der ihn ergänzenden Handlungsempfehlungen
- Umsetzung und Fortschreibung der pädagogischen Konzeption der Einrichtung unter Berücksichtigung der trägerspezifischen Ausrichtungen
- Gestaltung, Steuerung und Koordination der pädagogischen Aufgaben (Kindeswohl, Umsetzung und Stärkung der Kinderrechte, Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, Inklusion, Gestaltung der Lernumgebung)
- Einschätzung und gegebenenfalls Berücksichtigung von Rahmenbedingungen, fachlichen Trends und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen
Modul 2: Selbstmanagement und Büroorganisation digital unterstützt - Weiterentwicklung der eigenen Leitungspersönlichkeit (Vertiefungsmodul Digitale Kompetenzen)
- Förderung digitaler Kompetenzen für die Rolle als Kita-Leitung
- Herausforderungen, Chancen und eigene Einstellung zu Digitalisierung im Kontext des Systems Kita
- Identifizierung von möglichen Digitalisierungsprozessen
- Fachliche Expertise digital aneignen und weiterentwickeln
- Vereinfachung von Arbeitsprozessen und Bürotätigkeiten durch digitale Unterstützung
- Online-Tools für optimiertes und individuell passendes Selbst- und Zeitmanagement beziehungsweise Projektmanagement
- Findung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Führungsrolle, Haltung und fachliche Positionierung
- Klärung des eigenen Aufgabenprofils mit dem Träger inklusive Gestaltung der Arbeitsbeziehung
Modul 3: Führung von Mitarbeitenden
- Rechtliche Vorgaben im Kontext der Personalführung (zum Beispiel Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Mutterschutz)
- Personalgewinnung, -auswahl, -einsatz und –controlling
- Einstellungsgespräche
- Konzept der Einarbeitung/Praxismentoring
- Personaleinsatzplanung, Dienstplangestaltung
- Personalentwicklung und Personalentwicklungsgespräche
- Digitale Prozesse im Personalmanagement
- Einbindung von digitalen Tools für Moderation und Teamentwicklung
Modul 4: Betriebsführung, Management und rechtlicher Rahmen
- Finanzielle Grundlagen und Kenntnisse über die Finanzstrukturen von Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen
- Betriebswirtschaftliche und verwaltungstechnische Grundlagen
- Belegungsmanagement, Steuerung und Bedarfsfeststellung
- Digitale Finanzierungs- und Budgetplanung sowie Controlling-Verfahren
- Kenntnisse über rechtliche und strukturelle Vorgaben (KiTaG, Datenschutz, der Hygiene - und Infektionsschutzbestimmungen, Gefährdungsbeurteilungen, Kinderschutz, Versicherungsrecht und Aufsichtspflicht)
Modul 5: Zusammenarbeit und Kooperation im Sozialraum
- Öffnung und Vernetzung im Sozialraum
- Einbeziehung relevanter Akteure
- Wahrnehmung und Berücksichtigung der verschiedenen Perspektiven und Bedarfe
- Schaffung von Partizipations- und Beteiligungsstrukturen
Modul 6: Organisations- und Qualitätsentwicklung
- Reflexion Einrichtungsidentität und -kultur
- Qualitätsentwicklung und –management
- Systemische/Inklusive Organisationsentwicklung
- Entwicklung von Visionen für die Einrichtung
FAQ zur Umstellung der Mittagessenversorgung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Wolfenbüttel
Diese FAQ dient der Information von Sorgeberechtigten sowie Mitarbeitenden der städtischen Kindertageseinrichtungen. Sie erläutert die Hintergründe der Umstellung der Mittagessenversorgung sowie die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
zum FAQ-Text in Leichter Sprache
1. Warum wird die Mittagessenversorgung umgestellt?
Die Umstellung der Mittagessenversorgung zum 1. August 2026 ist das Ergebnis eines mehrstufigen Beratungs- und Entscheidungsprozesses. Ausgangspunkt war ein politischer Antrag aus einer Gruppe im Rat der Stadt Wolfenbüttel mit dem Ziel, die Organisation der Mittagsverpflegung neu auszurichten und die Abrechnung künftig unmittelbar zwischen den Sorgeberechtigten und dem jeweiligen Caterer vorzunehmen. Darüber hinaus wurde durch den Stadtelternrat wiederholt der Wunsch nach einer transparenteren und stärker an der tatsächlichen Inanspruchnahme orientierten Abrechnung geäußert. Nach Beratung in der Kita-Rats-AG wurde ein öffentliches Vergabeverfahren durchgeführt.
2. Was wurde ausgeschrieben?
Gegenstand der Ausschreibung war die Mittagsverpflegung der städtischen Kindertageseinrichtungen, soweit diese durch externe Caterer versorgt werden. Bestandteil der Neuorganisation ist insbesondere die Direktabrechnung zwischen Sorgeberechtigten und Caterer.
3. Welche Qualitätsstandards gelten für das Mittagessen?
Für die ausgeschriebene Mittagsverpflegung gelten verbindliche Qualitätsanforderungen. Grundlage sind insbesondere die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen.
Darüber hinaus muss unter anderem Fleisch vollständig aus ökologischer beziehungsweise biologischer Produktion stammen. Fisch darf nur aus bestandsschonender Fischerei oder nachhaltiger Aquakultur verwendet werden. Auch eine abwechslungsreiche und kindgerechte Speisenplanung sowie geeignete Sonderkost bei Allergien oder krankheitsbedingten Einschränkungen gehören zu den Anforderungen.
Bei der Auswahl der Angebote wurden neben dem Preis weitere Qualitätskriterien berücksichtigt, insbesondere die Warmhaltezeiten, die Verwendung saisonaler Produkte, die Abwechslung der Speisepläne und der Einsatz weiterer Bio-Produkte.
4. Wie kommt der Preis von 5,35 Euro zustande und warum kosten alle Gerichte gleich viel?
Der Preis von 5,35 Euro pro Portion wurde nicht von der Stadt frei festgelegt. Er ergibt sich aus dem öffentlichen Vergabeverfahren. Dabei haben verschiedene Anbieter auf Grundlage festgelegter Anforderungen Angebote abgegeben. Den Zuschlag erhielt das unter Berücksichtigung von Preis und Qualität wirtschaftlichste Angebot.
Dass alle Gerichte 5,35 Euro kosten, bedeutet nicht, dass jedes Gericht in der Herstellung gleich viel kostet. Je nach Zutaten und Zubereitung entstehen unterschiedliche Kosten.
Der einheitliche Portionspreis beruht deshalb auf einer Mischkalkulation: Günstigere und kostenintensivere Gerichte gleichen sich über das gesamte Speisenangebot aus.
5. Wird das Mittagessen dauerhaft rund 40 Euro pro Monat teurer?
Nein. Einzelne Monate mit vielen Betreuungstagen können zwar zu höheren Rechnungsbeträgen führen als die bisherige Pauschale. Für eine sachgerechte Bewertung ist jedoch das gesamte Kita-Jahr zu betrachten. Schließzeiten, Studientage, Feiertage sowie individuelle Abwesenheiten führen dazu, dass die durchschnittliche monatliche Mehrbelastung deutlich geringer ausfällt.
Beispiel:
| Fall | Rechnung | Betrag |
| bisherige Pauschale | monatlich | 85,60 Euro |
| neues Modell bei 20 Essenstagen | 20 x 5,35 Euro | 107 Euro |
| Differenz in diesem Monat | 107 Euro - 85,60 Euro | +21,40 Euro |
| neues Modell bei 23 Essenstagen | 23 x 5,35 Euro | 123,05 Euro |
| Differenz in diesem Monat | 123,05 - 85,60 Euro | +37,45 Euro |
Solche Monate bilden jedoch den Jahresverlauf nicht realistisch ab. Im Laufe eines Jahres gibt es Schließzeiten (vier Wochen), Studientage (vier Tage), Feiertage sowie individuelle Abwesenheiten der Kinder, die bei einer Jahresbetrachtung berücksichtigt werden müssen.
6. Wie sieht die Jahresbetrachtung aus?
Im bisherigen System wurde unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme eine monatliche Pauschale erhoben. Im neuen Modell werden ausschließlich die tatsächlich in Anspruch genommenen Mittagessen berechnet. Die jährlichen Kosten hängen daher unmittelbar von der Anzahl der Betreuungstage und den individuellen Fehlzeiten des Kindes ab.
Die bisherige Pauschale beträgt ab dem Kita-Jahr 2026/2027:
85,60 Euro × 12 Monate = 1.027,20 Euro jährlich
Im neuen System beträgt der Preis:
5,35 Euro je Mittagessen
Für eine überschlägige Jahresbetrachtung kann man von folgender Rechengrundlage ausgehen:
| Berechnungsschnitt | Tage |
| Wochentage Montag bis Freitag im Jahr | circa 260 |
| abzüglich vier Wochen Schließzeit | - 20 |
| abzüglich mindestens vier Studientage | - 4 |
| abzüglich gesetzlicher Feiertage auf Betreuungstagen, soweit nicht bereits in Schließzeiten enthalten | circa -6 |
| mögliche Betreuungstage vor individuellen Abwesenheiten | circa 230 |
Daraus ergeben sich folgende Modellrechnungen:
| Variante | Essentage | Jahresbetrag | Monatsdurchschnitt | Differenz zur Pauschale |
| ohne individuelle Abwesenheiten | 230 | 1.230,50 Euro | 102,54 Euro | + 16,94 Euro/Monat |
| mit 15 individuellen Abwesenheitstagen | 215 | 1.150,25 Euro | 95,85 Euro | + 10,25 Euro/Monat |
| mit 20 individuellen Abwesenheitstagen | 210 | 1.123,50 Euro | 93,63 Euro | + 8,03 Euro/Monat |
| mit 25 individuellen Abwesenheitstagen | 205 | 1.096,75 Euro | 91,40 Euro | + 5,80 Euro/Monat |
Die tatsächlichen Kosten hängen damit nicht allein vom Preis pro Mittagessen ab, sondern davon, an wie vielen Tagen das Kind tatsächlich in der Einrichtung ist und am Mittagessen teilnimmt.
Eine dauerhaft monatliche Mehrbelastung von rund 40 Euro würde rechnerisch einer jährlichen Mehrbelastung von rund 480 Euro entsprechen. Dafür müssten im neuen System Kosten von rund 1.507,20 Euro jährlich entstehen. Bei einem Preis von 5,35 Euro je Mittagessen entspräche dies rund 282 Essenstagen im Jahr. Diese Zahl liegt deutlich über den realistischen Betreuungstagen einer Kindertagesstätte mit Schließzeiten, Studientagen und Feiertagen.
7. Was ist der Kern der Umstellung?
Der wesentliche Unterschied besteht im Wechsel von einer pauschalen Abrechnung zu einer verursachungsgerechteren Direktabrechnung. Künftig erfolgt die Abrechnung unmittelbar zwischen den Sorgeberechtigten und dem Caterer. Dadurch werden individuelle Fehlzeiten stärker berücksichtigt.
8. Wird die Umstellung begleitet?
Ja. Die Einführung wird durch die Stadt Wolfenbüttel gemeinsam mit den Kindertageseinrichtungen und den beauftragten Caterern begleitet. Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung werden ausgewertet und bei Bedarf in die Weiterentwicklung der Abläufe einbezogen.
9. Wenn das Mittagessen nicht frühzeitig abgemeldet wurde, darf es dann mit nach Hause genommen beziehungsweise mitgegeben werden?
Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die die Mitgabe zubereiteter Speisen aus Kindertageseinrichtungen untersagt, besteht nicht. Einrichtungen und Träger sind jedoch verpflichtet, die lebensmittelrechtlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Hygiene und Lebensmittelsicherheit, einzuhalten. Sobald eine Speise die Einrichtung verlässt, kann die Einhaltung der Temperaturführung, insbesondere der erforderlichen Kühl- oder Warmhaltetemperatur, sowie eine hygienisch einwandfreie Lagerung und Beförderung nicht mehr gewährleistet werden. Hieraus können gesundheitliche und haftungsrechtliche Risiken entstehen. Vor diesem Hintergrund werden zubereitete Speisen grundsätzlich nicht zur Mitnahme ausgegeben. Dies gilt auch dann, wenn ein Mittagessen nicht rechtzeitig abbestellt wurde oder vom Kind nicht verzehrt worden ist.
10. Wie wird mit Anträgen mit den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) verfahren?
Der Antrag ist vollständig auszufüllen und durch die Sorgeberechtigten bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen. Die Einrichtung kann auf Wunsch beim Ausfüllen unterstützen, entscheidet jedoch nicht über den Leistungsanspruch.
11. Welche Bankverbindung ist auf dem BuT-Antrag einzutragen?
Es ist die Bankverbindung des jeweiligen Caterers einzutragen. Diese ist dem Elternanschreiben zu entnehmen, das den Sorgeberechtigten zur Verfügung gestellt wird.
12. Darf während der Eingewöhnung Essen mit nach Hause gegeben werden, wenn das Kind die Mahlzeit ablehnt?
Auch während der Eingewöhnung gelten die lebensmittelrechtlichen Anforderungen uneingeschränkt. Aus Gründen der Produktsicherheit und Haftungsvermeidung werden zubereitete Speisen grundsätzlich nicht zur Mitnahme ausgegeben. Die Eingewöhnung in neue Speisen ist Bestandteil des pädagogischen Alltags und wird durch die Fachkräfte begleitet.
13. Können Eltern das Essen an einzelnen Tagen wegen der Menüauswahl abbestellen?
Die Mittagsverpflegung ist ein integraler Bestandteil des pädagogischen Konzepts der städtischen Kindertageseinrichtungen. Gemeinsame Mahlzeiten schaffen einen verlässlichen sozialen Rahmen, in dem Kinder Gemeinschaft erleben, Regeln des Zusammenlebens einüben und ihre Selbstständigkeit weiterentwickeln können.
Gleichzeitig stellen Mahlzeiten wichtige Bildungsgelegenheiten im Bereich der Gesundheits- und Ernährungsbildung dar. In der Gemeinschaft orientieren sich Kinder häufig am Essverhalten anderer Kinder und entwickeln Offenheit gegenüber neuen Lebensmitteln. Dadurch werden Speisen oftmals probiert und akzeptiert, die im häuslichen Umfeld bislang abgelehnt wurden. Das gemeinsame Mittagessen trägt somit dazu bei, Essgewohnheiten zu erweitern, Neugier auf unterschiedliche Lebensmittel zu fördern und langfristig ein gesundheitsbewusstes Ernährungsverhalten zu unterstützen. Eine tageweise Abbestellung aufgrund persönlicher Essensvorlieben ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
14. Wie erfolgt die Abrechnung, wenn Gruppen kurzfristig wegen Personalmangels geschlossen werden?
Kann eine Betreuung aus organisatorischen Gründen, die durch den Träger zu vertreten sind, nicht stattfinden, werden die hierdurch entstehenden Kosten den Sorgeberechtigten nicht auferlegt. Das Abrechnungsverfahren wird in diesen Fällen zwischen Träger und Caterer gesondert geregelt.
15. Eltern möchten stattdessen regelmäßig eine Brotdose mitgeben. Wie ist damit umzugehen?
Die Mittagsverpflegung ist Bestandteil des pädagogischen Alltags der Einrichtungen. Daher ist die Betreuung grundsätzlich auf die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ausgerichtet. Ob und in welchen begründeten Einzelfällen hiervon abgewichen werden kann, richtet sich nach den Regelungen des Trägers und der jeweiligen Einrichtung.
16. Wie hoch ist die Bezuschussung bei den anderen Caterern?
Die Höhe der jeweiligen Bezuschussungen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Wolfenbüttel und den einzelnen Caterern. Da sich diese hinsichtlich Leistungsumfang, Vertragsgestaltung und Kalkulationsgrundlagen unterscheiden, fällt auch die Bezuschussung unterschiedlich aus.
So beträgt das Verpflegungsentgelt bei den jetzt erfolgten Vergaben an externe Caterer 5,35 Euro je Mittagessen. Die anfallenden Küchenleistungen werden hierbei vollständig von der Stadt Wolfenbüttel übernommen. Bei den anderen Verpflegungsvarianten über beziehungsweise durch den Konzern Stadt Wolfenbüttel sind die Küchenleistungen hingegen anteilig im Verpflegungsentgelt enthalten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass keine der angebotenen Verpflegungsvarianten vollständig von den Sorgeberechtigten finanziert wird. Die Stadt Wolfenbüttel beteiligt sich in allen Fällen an den Kosten der Mittagsverpflegung, wobei Art und Umfang der Bezuschussung je nach Verpflegungsmodell variieren.
17. Welche Einrichtungen werden von welchem Caterer beliefert?
DRK-Solferino:
- Entdeckerhafen,
- Kleine Breite,
- Salzdahlum I–III.
Vomfeinsten Catering:
- Fümmelse I und II,
- Geibelstraße,
- Halchter,
- Leinde,
- Wilhelm-Raabe.
Städtisches Klinikum Wolfenbüttel:
- Alter Weg,
- Am Hofengarten,
- Groß Stöckheim,
- Karlstraße,
- Kerschensteinerweg,
- Linden.
Küche Kita Varietà:
- Halchter (Krippe),
- Salzdahlum (Krippe),
- Varietà.
18. Warum beliefert nicht ein Caterer alle Kindertageseinrichtungen?
Die Vergabe der Mittagsverpflegung erfolgte im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens. Zur Sicherstellung eines funktionierenden Wettbewerbs und einer zuverlässigen Versorgung wurde die Leistung in mehrere Lose aufgeteilt. Den Zuschlag erhielten diejenigen Unternehmen, deren Angebote unter Berücksichtigung der festgelegten Vergabekriterien als wirtschaftlich bewertet wurden.
- FAQ zur Umstellung der Mittagessenversorgung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Wolfenbüttel(PDF-Datei: PDF, 201 kB, 07.09.2026, barrierearm)
Kontakt
Sonstige Fragen
Muss mein Kind geimpft sein?
Sie müssen schriftlich nachweisen, dass Ihr Kind bei Erstaufnahme in eine Kita über einen Immun-Schutz gegen Masern verfügt und dass eine Impfberatung stattgefunden hat. Die entsprechenden Vordrucke bekommen Sie in der Regel mit dem Aufnahmebescheid zugesandt.
Was passiert, wenn das Kind nicht geimpft ist?
Wenn Sie keinen Masernschutz und keine Impfberatung nachweisen, kann keine Betreuung ihres Kindes in einer Kita stattfinden.
Warum gibt es in städtischen Kindertagesstätten Schließzeiten?
In den Sommerferien ist jede Kita drei Wochen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Oftmals werden in dieser Zeit notwendige Sanierungsmaßnahmen im Kita-Gebäude durchgeführt. Darüber hinaus nehmen die pädagogischen Fachkräfte in der Zeit einen Großteil der Urlaubstage.
Ist ein Kitawechsel innerhalb Wolfenbüttels möglich?
Ja. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der jeweiligen Kita-Leitung auf beziehungsweise sprechen Sie Herrn Sontopski an.
Praktikum in einer städtischen KiTa
Bewerbung
Wenn Sie Interesse an einem Praktikum in einer städtischen Kindertagesstätte haben, dann nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit den Kitas auf. Die KiTa wird anschließend die Bewerbungsunterlagen an die Kita-Abteilung weiterleiten. Für allgemeinen Fragen zum Bewerbungsprozess, können Sie sich gern an Frau Wittek (05331 86-451) wenden.
Informationen zu den Praktika
Schülerbetriebspraktikum
Praktikumsdauer: 2 Wochen
- Benötigte Unterlagen:
- Nachweis der Masernimmunität
- Belehrung §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz
- Belehrung § 35 Infektionsschutzgesetz
Praktikumsdauer: 3 Wochen
- Benötigte Unterlagen:
- Nachweis der Masernimmunität
- Erweitertes Führungszeugnis
- Belehrung §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz
- Belehrung § 35 Infektionsschutzgesetz
Berufsschulpraktikum
Praktikumsdauer: weniger als 3 Monate
- Benötigte Unterlagen:
- Nachweis der Masernimmunität
- Erweitertes Führungszeugnis
- Belehrung §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz
- Belehrung § 35 Infektionsschutzgesetz
Praktikumsdauer: mehr als 3 Monate
- Benötigte Unterlagen:
- Nachweis der Masernimmunität
- Erweitertes Führungszeugnis
- Bescheinigung „Arbeitsmedizinische Untersuchung im Klinikum“
- Belehrung §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz
- Belehrung § 35 Infektionsschutzgesetz
Weitere Informationen
Ärztliche Untersuchung
Das Praktikum erfolgt unter dem Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung. Die ärztliche Untersuchung wird im Städt. Klinikum Wolfenbüttel durch den arbeitsmedizinischen Dienst der Stadt Wolfenbüttel durchgeführt. Über den genauen Untersuchungstermin erhalten Sie zu gegebener Zeit eine gesonderte Mitteilung. Die Untersuchung ist verpflichtend.
Erweitertes Führungszeugnis
Zur Ableistung des Praktikums wird ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) benötigt. Per Post bekommen Sie hierfür eine Bestätigung, mit welcher Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt ein solches Führungszeugnis beantragen können. Von der Beantragung bis zum Erhalt des erweiterten Führungszeugnisses wird ein Zeitraum von rund zwei bis drei Wochen benötigt. Sollten Sie bereits ein erweitertes Führungszeugnis bei Ihrer zuständigen Berufsschule eingereicht haben, bitten wir um eine Kopie, sofern es noch nicht älter als sechs Monate ist.
Bescheinigung über die Belehrung nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Des Weiteren wird eine Bescheinigung über die Belehrung nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigt.
Über den folgenden Link gelangen Sie zur Belehrung: Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung - Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Belehrung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz
Zusätzlich zur Belehrung nach §§ 42 und 43 IfSG ist auch eine Belehrung gemäß § 35 IfSG erforderlich.
Masernnachweis
Die gesetzliche Regelung hinsichtlich der Masernimpfpflicht ergibt sich aus § 20 Absätze 8-14 des Infektionsschutzgesetzes, die erst Ende 2019 eingeführt wurde und jetzt entsprechend angewendet werden muss.
Dies bedeutet, dass auch Praktikantinnen/Praktikanten in Kindertagesstätten ab dem 1. März 2020 einen Nachweis der Masernimmunität zu erbringen haben.
Dieser Nachweis ist der Leitung der Kindertagesstätte vor Antritt des Praktikums vorzulegen. Sie erhalten diesen Vordruck per Post von der Stadtverwaltung.
⯈Ohne ein erweitertes Führungszeugnis, die Belehrung gemäß §§ 42 und 43 IfSG und den Masernnachweis ist ein Praktikum nicht möglich. Alles muss vor Antritt des Praktikums vorliegen.⯇
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zur Dienstleistung: Kindertagesstätten
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© Stadt Wolfenbüttel
Elternportal der Stadt Wolfenbüttel
Weitere Informationen
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Made with Google AI, KI-generiertDatum: 08.07.2026 Neues Bestell- und Abrechnungssystem für das Mittagessen in Wolfenbütteler Kindertagesstätten
Zum Beginn des Kitajahres 2026/2027 wird für einen Großteil der städtischen Kindertagesstätten in Wolfenbüttel ein neues Bestell- und Abrechnungssystem für das ... Mehr erfahren
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© Pixabay.comDatum: 20.11.2025 Kita-Chancenprogramm 2030: Weniger Kinder, aber mehr Chancen - Rechtsanspruch bleibt, Qualität gewinnt
In den sozialen Medien wird derzeit heftig diskutiert, ob in Wolfenbüttel zu Lasten von Kindern gespart wird oder gar über Kitas „auf ... Mehr erfahren
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© Stadt WolfenbüttelDatum: 03.10.2025 Fachtag zur partizipatorischen Eingewöhnung - Wolfenbüttels Kitas setzen neue Maßstäbe
Rund 300 pädagogische Fachkräfte aus allen städtischen Kindertagesstätten kamen am Montag, 29. September 2025, zu einem ganztägigen Fachtag in Wolfenbüttel zusammen. Im ... Mehr erfahren
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© Stadt WolfenbüttelDatum: 08.09.2023 Kinderbetreuung liegt Stadt am Herzen
Zum Rathausdialog zum Thema Kinderbetreuung/Frühkindliche Bildung hatte die Stadt Wolfenbüttel jetzt interessierte Eltern in den Ratssaal eingeladen. Das Team der Kita-Abteilung ... Mehr erfahren
zur Internetseite des Stadtelternrates
Formulare, Broschüren oder Informationen zu den Schließungszeiten städtischer Kindertagesstätten finden Sie unter der Rubrik "Was erledige ich wo"? in den Dienstleistungen.