Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels
Die Stadt Wolfenbüttel hat den qualifizierten Mietspiegel turnusgemäß fortgeschrieben. Der neue Mietspiegel tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt den bisherigen Mietspiegel aus dem Jahr 2024. Bürgermeister Ivica Lukanic hatte den vorgeschlagenen Mietspiegel in den Gremien-Beratungslauf gegeben. Der Mietspiegel wurde dann im Rat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 beschlossen.
Ziel des Mietspiegels ist es, einen transparenten und rechtssicheren Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete in Wolfenbüttel zu gewährleisten. „Ein qualifizierter Mietspiegel schafft Verlässlichkeit und Fairness auf dem Wohnungsmarkt – sowohl für Mieterinnen und Mieter, als auch für Vermieterinnen und Vermieter“, betont Lukanic. „Mit der Fortschreibung zum 1. Januar 2026 stellen wir sicher, dass die Mietentwicklung in Wolfenbüttel auf einer aktuellen und nachvollziehbaren Datengrundlage abgebildet wird.“
Der qualifizierte Mietspiegel dient als anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß der Paragrafen 558 folgende im Bürgerlichen Gesetzbuch. Vermieterinnen und Vermieter können ihn zur Begründung von Mieterhöhungen heranziehen; Mieterinnen und Mieter erhalten eine verlässliche Orientierung über angemessene Mietpreise.
Die Fortschreibung des Mietspiegels tritt mit entsprechendem Ratsbeschluss am 1. Januar 2026 in Kraft und wird für die nächsten zwei Jahre gültig sein.
„Ich hoffe, dass durch die Bereitstellung der Fortschreibung des Mietspiegels alle Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter in Wolfenbüttel dabei unterstützt werden, miteinander in einem positiven und fairen Mietverhältnis zu stehen“, betont Lukanic.
Mietspiegel und Onlinerechner
Als Serviceangebot wird auch ein kostenfreier Onlinerechner angeboten, über den schnell und unkompliziert die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung berechnet werden kann.