Keine Zukunft für Schottergärten - Stadt zeigt Alternativen auf
Wie man Gärten naturnah und auch viel schöner gestalten kann, stellte Diplom Biologin Susanne Kracht auf Einladung der Stadt am Donnerstag, 14. März 2024, im Wissensort Wolfenbüttel (WOW!) zahlreichen interessierten Bürgerinnen und Bürgern vor. Warum (Vor)Gärten besser so, und nicht als Schottergärten angelegt werden dürfen, erklärte zuvor Florian Jürgens, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Bauaufsicht.
Mit Steinen versiegelte Gartenflächen sind nicht nur unschön, sondern vor allem tote Bereiche für die heimische Tierwelt, insbesondere für Vögel und Insekten. Daher schreibt auch die Niedersächsische Bauordnung vor, dass nicht überbaute Flächen grundsätzlich als Grünflächen zu gestalten sind, sofern sie nicht für eine andere Nutzung benötigt werden, klärte Jürgens auf. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat Anfang 2023 umfassend für Rechtssicherheit und -klarheit gesorgt, sodass die Bauaufsichten von Städten und Landkreisen nun auch aktiv werden müssen. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die einen Schottergarten oder Grundstücksflächen unzulässigerweise versiegelt haben, sollen aber bis zu den Herbstferien 2024 genügend Zeit haben, Schottergärten zu beseitigen.
„In dem Urteil steht zum Beispiel, entscheidend für die Bewertung des Schottergartens ist weder die Anzahl noch die Größe einzeln nach Pflanzen, entscheidend ist immer das Gesamtbild der Fläche“, sagt Jürgens. Eine Grünfläche, in der Steinelemente sind, kann also zulässig sein, eine Steinfläche, in der Grünelemente sind, ist aber unzulässig. „Wir wollen nicht auf Konfrontationskurs und mit dem Kopf durch die Wand gehen, wir wollen angemessen handeln und daher gehen wir diesen sehr langsamen und bedächtigen Weg. Aber wir sind an die Gesetze gebunden und wir werden dann nach den Herbstferien auch einschreiben müssen und es gibt keinerlei Bestandsschutz, wie Sie ihn sich vielleicht wünschen würden“, klärt Jürgens auf.
Wie es besser geht, über Naturgärten als Lebensraum, informierte nach der rechtlichen Betrachtung Susanne Kracht: „Ein Naturgarten oder naturnaher Garten ist ein Garten auch für Menschen. Er ist für die Erholung, zur Entspannung, zum Feiern, zum Leben und zur Freude gedacht. Er versorgt seine Menschen mit Obst, Kräutern, Blumensträußen, mit selbstgezogenem Gemüse, in selbstproduziertem Kompost. Ein Naturgarten ist aber vor allen Dingen auch ein Garten für Tiere. Was muss passieren, damit in meinen Garten Tiere kommen? Man muss ihnen das schmackhaft machen, ihnen Pflanzen liefern, die tierische Nutzer anziehen.“
Auf keinen Fall erreichen kann man dies mit einem Schottergarten. „Unter dem Schotter befinden sich meistens noch Sperrfolien, also eine richtig große Versiegelung. Der Boden darunter ist tot, da hält sich kein Regenwurm, nichts. Und diese vermeintliche Pflegeleichtigkeit, ich habe es tatsächlich schon gesehen, dass Leute ihren Schotter abgesaugt haben. Ich frage Sie, ist das pflegeleicht? Macht das Spaß?“, fragt Susanne Kracht in die Runde. Als Alternative zeigte sie Aufnahmen diverser anderer Gestaltungsmöglichkeiten. „Wildpflanzen sind eine Voraussetzung, dass Tiere in den Garten kommen, wenn die sich aber dauerhaft ansiedeln sollen, dann sind bestimmte Strukturen nötig“. Beispiele sind zum Beispiel eine Trockenmauer, in deren Lücken Raum für Tiere ist oder Nistmöglichkeiten, die in der freien Landschaft selten geworden sind. Strukturen im Garten können aber auch Hecken, Zäune, Mauern, Randgitter oder Modellierungen sein.
Ein ganz wichtiges Thema im Garten, sind zudem die Kreisläufe. „Ein Naturgärtner belässt in Kenntnis der Vorgänge im Boden fast alles organische Material auf seinem Grundstück. Schichtet krautiges Material in einen Komposthaufen auf oder entweder als Schichtholz- oder Benjeshecken in großen Gärten oder in kleinen Gärten geschreddert und als Mulch unter die Hecke. Und sogar Laub, auch die schwer zerrottbaren, kann man im Garten belassen. Dann macht man einfach einen Haufen und lässt ihn einen Winter in einer Ecke und dann kann das übliche Bodenleben das mit einarbeiten“, erklärt die Diplom-Biologin. Beispiele für eine naturnahe Gestaltung eines Gartens könne man sich auch im Bund-Garten an der Adersheimer Straße ansehen. Und auch der Verband Wohneigentum (ehemals deutscher Siedlerbund) biete Beratungen zur Umgestaltung von Gärten an, wie Kreisvorsitzende Waldtraut Vosswinkel nach der Veranstaltung berichtet.
Stadtbaurat Klaus Benscheidt dankte zum Abschluss Florian Jürgens und Susanne Kracht für ihre Vorträge. „Für manche wird es Ansporn sein zu sagen, das mache ich auch“, so der Stadtbaurat. Er erinnert in diesem Zusammenhang auch an den Wettbewerb „Blühende Lebensräume“. Ziel soll es sein, positive Beispiele einer lebendigen Gartengestaltung hervorzuheben. Teilnahmeberechtigt sind alle Besitzer von Hausgärten, Vorgärten und Kleingärten im Stadtgebiet von Wolfenbüttel. Dem Gewinner winken 1.000 Euro, der zweite Preis ist mit 500 Euro dotiert und der dritte Platz mit 200 Euro. Des Weiteren ist noch ein Sonderpreis über 500 Euro für die beste Umgestaltung vom grauen „Schottergarten“ zum Blühvorgarten vorgesehen. Die vollständige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Die dafür benötigten Informationen finden Interessierte unter Wettbewerb “Blühende Lebensräume“.
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