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Europäischer Patentanwaltin/Europäischer Patentanwalt

Volltext

Patentanwältinnen und Patentanwälte, die

  • ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben

werden als europäische Patentanwältinnen und europäische Patentanwälte bezeichnet und können u. U. in Deutschland patentanwältliche Tätigkeiten ausüben.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

keine fachliche Freigabe

Urheber

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Ansprechpunkt

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Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

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Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsgrundlage(n)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben