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Herstellung von Nitritpökelsalz: Genehmigung

Volltext

Die Herstellung von Nitritpökelsalz bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Erforderliche Unterlagen

  • amtliches Führungszeugnis für den für die Herstellung Verantwortlichen

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Produktion muss in einem separaten Raum stattfinden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.08.2010

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 12,00 EUR, höchstens 2060,00 EUR. (Vorkasse: nein)