Herstellung von Nitritpökelsalz: Genehmigung
Volltext
Die Herstellung von Nitritpökelsalz bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Erforderliche Unterlagen
- amtliches Führungszeugnis für den für die Herstellung Verantwortlichen
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Produktion muss in einem separaten Raum stattfinden.
Urheber
Fachliche Freigabe
Kosten
- Gebühr: Mindestens 12,00 EUR, höchstens 2060,00 EUR. (Vorkasse: nein)