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Krankenversicherungsbeitrag für Studierende

Leistungsnummer: 99134035111001

Volltext

Studierende müssen bei der Einschreibung zum Studium nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Auch, wenn sie nicht in Deutschland wohnen.

Verpflichtend ist die Krankenversicherung auch für berufspraktische Zeiten, die innerhalb des Studiums abgeleistet werden.

In der Regel können Studierende über die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei familienversichert werden, sofern ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Familienversicherung ist allerdings nur bis zum Alter von 25 Jahren möglich.

Für Studierende, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine Familienversicherung über den Ehegatten bzw. Lebenspartner möglich, falls diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Ist die Krankenversicherung über die Eltern oder den/die Partner/in nicht möglich, bieten gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenkassen vergünstigte Beiträge.

Voraussetzungen

  • Altersgrenze für Familienversicherung: 25. Lebensjahr
  • Nach Ablauf der Familienversicherung ist gegebenenfalls eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten möglich. 

Erforderliche Unterlagen

- Immatrikulationsbescheinigung

Kosten

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle. 

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.07.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Urheber

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