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Personalausweis beantragen

Leistungsnummer: 99008001012000

Volltext

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?


Hinweis für eingebürgerte Antragsteller:

Der ausländische Reisepass muss zwingend vorgelegt werden. Sollte dieser eingezogen worden sein, lassen Sie sich bitte eine beglaubigte Kopie aushändigen.

Zur Online Terminvergabe

Rechtsgrundlage(n)

Gebühren

  • Gebühr: 46,00 Euro
    Antragsteller ab 24 Jahren
  • Gebühr: 27,60 Euro
    Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
  • Gebühr: 30,00 Euro
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebühr: 13,00 Euro
    Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle

Anträge/Formulare

Die Stellung eines förmlichen Antrages ist nur durch den Antragsteller möglich. Dieser muss zwecks Identitätsprüfung zwingend dabei sein. Eine Vertretung durch Bevollmächtige ist nicht möglich.

Sollte ein persönliches Erscheinen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an einen zuständigen Sachbearbeiter.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     

Frist

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

Hinweise (Besonderheiten)

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

Verfahrensablauf

  1. Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises. Das können Sie ausschließlich vor Ort im Bürgeramt machen.
  2. Das digitale Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt oder vorab in einem zertifizierten Fotostudio aufgenommen werden.
  3. Bei der Antragstellung erhalten Sie den PIN-Brief zur Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID).
  4. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt.
  5. Holen Sie Ihren fertigen Personalausweis und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion (eID) bei Ihrem Bürgeramt ab.
  6. Bei Antragsstellung kann ein Direktversand gewählt werden (Pilotphase). Wenn Sie den Direktversand für den Personalausweis gewählt haben, dann erhalten Sie eine E-Mail von der Deutschen Post mit dem voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird nur Ihnen persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz übergeben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Sie müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass) ausweisen, da Ihr bisheriges Dokument (Personalausweis) bei Antragsstellung entwertet wird. Das Sperrkennwort wird ebenfalls zugestellt.
  7. Setzen Sie mit Hilfe des PIN-Briefs Ihre persönliche PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID).

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 3 Woche(n)
    • Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Rechtsbehelf

nicht angegeben