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Sachverständigenwesen: Erweiterung des Bestellgebietes eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Volltext

Zu den Aufgaben der Kammern gehört die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Deren Sachgebiet (Bestellgebiet) umfasst die Beurteilung von gewerblichen Leistungen, Waren und Preisen.

Wird das Sachgebiet einer Bestellung geändert oder erweitert, so genügt statt der Eidesleistung die Bezugnahme auf den früher geleisteten Eid.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Kammer.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Jeder Sachverständige hat vor der öffentlichen Bestellung und Vereidigung seine Eignung als Sachverständiger hinsichtlich

  • seiner persönlichen und beruflichen Unabhängigkeit sowie Unparteilichkeit,
  • seiner wirtschaftlichen Verhältnisse,
  • seiner persönlichen Zuverlässigkeit

nachgewiesen und seine besondere Sachkunde in dem Bestellgebiet unter Beweis gestellt.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.07.2010