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Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes: Anmeldung

Volltext

Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes gewährt Beschäftigten des Gerüstbaugewerbes folgende tarifvertragliche Leistungen:

  • Urlaubsentgelt
  • zusätzliches Urlaubsgeld

Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Gerüstbaugewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes anmelden . Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, Wiesbaden.

Rechtsgrundlage(n)

Tarifverträge des Gerüstbaugewerbes

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.10.2009