Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks: Anmeldung
Volltext
Die Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk VVaG gewährt Beschäftigten des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes Beihilfen zur Rente aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.
Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Steinmetz- und Steinbildhauergewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk anmelden . Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk .
Rechtsgrundlage(n)
- § 1b, Abs. 3 und 4 Betriebsaltersversorgungs-Gesetz (BetrAVG)
- Tarifverträge des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes