Herstellung von Nitritpökelsalz: Genehmigung
Volltext
Die Herstellung von Nitritpökelsalz bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Erforderliche Unterlagen
- amtliches Führungszeugnis für den für die Herstellung Verantwortlichen
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Produktion muss in einem separaten Raum stattfinden.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben
Kosten
- Gebühr: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 530,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben