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Hunderegister Abmeldung wegen Aufgabe der Hundehaltung

Volltext

Die Aufgabe der Hundehaltung ist der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular geschehen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach Aufgabe der Hundehaltung zu erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal