Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Leistungsnummer: 99085001012003
Leistungsbeschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Ab dem 7. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden. Bis zum 6. Lebensjahr ist dies nicht notwendig.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild,
- die Geburtsurkunde und ggf. die Namensänderungsurkunde (falls eine Namensänderung erfolgt ist, z.B. bei Namensschenkung, Adoption usw., bei ausländischen Urkunden bitte eine von einem beeidigten Übersetzer beglaubigte Übersetzung beifügen.),
- der (vorläufige) Personalausweis, falls nicht vorhanden ggf. der Reisepass oder Kinderreisepass.
- Zustimmungserklärung der/des gesetzlichen Vertreter(s)/Sorgeberechtigten, sofern es mehrere Sorgeberechtigte/gesetzliche Vertreter gibt, die mit dem Antragsteller im gemeinsamen Haushalt gemeldet, aber nicht dabei sind (siehe Formulare).
Hinweis für eingebürgerte Antragsteller:
- Der ausländische Reisepass muss zwingend vorgelegt werden. Sollte dieser eingezogen worden sein, lassen Sie sich bitte eine beglaubigte Kopie aushändigen.
Anträge/Formulare
Die Stellung eines förmlichen Antrages ist nur durch den Antragsteller möglich. Dieser muss zwecks Identitätsprüfung zwingend dabei sein. Eine Vertretung durch Bevollmächtige ist nicht möglich.
Sollte kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden sein, muss ein gesetzlicher Vertreter/Sorgeberechtigter mitkommen, der die Identität des Antragstellers bestätigen kann.
- Einverständniserklärung zur Ausstellung von Dokumenten(PDF-Datei: PDF, 367 kB, 09.01.2024, barrierearm)
Frist
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift des Kindes auf dem Reisepass enthalten sein.
Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Urheber
Bearbeitungsdauer
- 4 Woche(n)
- Die Bearbeitungszeit kann variieren.
Kosten
- Reisepass für antragstellende Personen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein) - Reisepass für antragstellende Personen über 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)