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Ermäßigtes Nahverkehrsticket beantragen

Leistungsnummer: 99107028001000

Volltext

Der Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem Berechtigungsschein können Sie ermäßigte Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr kaufen. Die Tickets erhalten Sie mit dem Berechtigungsschein und Ihrem Ausweisdokument an den Verkaufsstellen Ihres öffentlichen Verkehrsverbundes.

Verfahrensablauf

  • Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
  • Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
  • Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
  • Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
  • Sie beziehen
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
    • Bürgergeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

Erforderliche Unterlagen

Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
  • Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
    • Bürgergeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
    • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen

Kosten

keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Landesredaktion Niedersachsen

Urheber

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