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Wichtige Hinweise für Hochzeitsgesellschaften

Knapp 650 Paare haben sich seit dem Umzug im Mai 2021 bis November 2022 in der Villa Seeliger ihr Ja-Wort gegeben und durch ganz viel positive Resonanz bestätigt, dass dieser Eheschließungsort ein ganz Besonderer ist. Für die meisten war es eine Selbstverständlichkeit, die erforderlichen „Spielregeln“ zur Erhaltung dieses wunderschönen Kulturdenkmals und zur gegenseitigen Rücksichtnahme für vorherige und nachfolgende Hochzeitsgesellschaften aber auch anderen Besuchern des Standesamtes beziehungsweise der Landesmusikakademie einzuhalten.

Bedauerlicherweise kam es in letzter Zeit häufiger vor, dass es durch rücksichtsloses Verhalten von gebuchten Dienstleistern (Hochzeitsausstatter, Fotografen, Fahrzeugverleihern, Musiker), Gratulanten und Hochzeitsgästen zu erheblichen Beeinträchtigungen anderer Brautpaare und Besucher kam. Insbesondere war auch festzustellen, dass unbefugte Kraftfahrzeuge ohne Ausnahmegenehmigung in den Park gefahren sind, und so freizuhaltende Verkehrsflächen für Einsatzfahrzeuge aber auch die Fluchtwege versperrt waren oder überhaupt keine Zu- oder Abfahrtmöglichkeit bestand.

Dem Brautpaar wird eine Ausnahmegenehmigung der Ordnungsbehörde für das Befahren der Auffahrt zum Standesamt und zum Parken vor der Villa Seeliger ausgestellt. Weitere Fahrzeuge dürfen nicht in den Park fahren. Das Parkhaus Löwentor befindet sich gegenüber dem Parkeingang und der öffentliche Spinnereiparkplatz ist ebenfalls fußläufig durch den Park erreichbar.

Für einen geordneten Ablauf sowie zur Freihaltung der erforderlichen Verkehrsflächen gelten ab dem 1. Januar 2023 folgende Bestimmungen:

  • Der Seeliger-Park darf nur von einem Kraftfahrzeug mit Ausnahmegenehmigung des Standesamtes befahren werden. Das Fahrzeug darf - auf den ausgeschilderten Flächen - für eine Stunde vor der Villa Seeliger abgestellt werden. In diesem Zeitrahmen sollte auch der Platz vor dem Standesamt für folgende Hochzeitsgesellschaften geräumt sein.
  • Auf dem Plateau um die Villa sowie auf den Terrassen sind jegliche Aufbauten wie zum Beispiel Blumenspaliere, Sägeböcke oder Tische, das Ausrollen von Teppichen sowie das Fotografieren/Filmen mit Drohnen nicht gestattet. Die Eingangs- und Ausgangsbereiche sowie die Terrassen sind Fluchtwege und von daher freizuhalten.
  • Musikalische Darbietungen auf dem Außengelände sind auf wenige Musikstücke zu begrenzen und in moderater Lautstärke (ohne Verstärker) erlaubt.
  • Nicht rechtzeitig erscheinende Gäste können nach Beginn der Eheschließung leider nicht mehr in den Trausaal gelassen werden.

Eine Eheschließung ist für alle Beteiligten ein ganz besonderes Ereignis. Bitte bedenken Sie aber, dass hieraus keine Sonderrechte erwachsen und sich all Ihr Tun im Rahmen gegenseitiger Rücksichtnahme bewegen muss. Dies gilt ganz besonders gegenüber anderen Hochzeitspaaren, die vor oder nach Ihnen im Standesamt sind. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass im Sinne aller Standesamtsbesucher auf die Einhaltung der oben genannten Punkte konsequent bestanden wird. Bitte informieren Sie deshalb Ihre Gäste entsprechend rechtzeitig, damit untersagte - eventuell als Überraschungsgeschenk für das Brautpaar gedachte - Aktionen an anderer Stelle geplant werden können.

Der Seeliger-Park bietet zahlreiche Möglichkeiten um mit Ihren Gästen und Gratulanten ganz entspannt auf Ihr Glück anzustoßen und auf schönen Erinnerungsfotos festzuhalten.

Das Team vom Standesamt Wolfenbüttel wünscht Ihnen viel Freude bei den Vorbereitungen für Ihre Hochzeit und wird eventuelle Fragen Ihrerseits gern beantworten.

  1. Wichtige Hinweise für Hochzeitsgesellschaften

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