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Datum: 23.11.2023

Bund lässt Krankenhäuser und die Kommunen weiter im Regen stehen

Mit harscher Kritik an Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach spart Wolfenbüttels Bürgermeister in seinem offenen Brief zum Kranken­haus­ver­sorgungs­ver­besserungs­gesetz nicht. Er appelliert darin an die Landtags- und die Bundes­tags­ab­geordneten der Region, den vor kurzem in der Tagesschau präsentierten Zahlenspielen des Bundes­gesund­heits­ministers keinen Glauben zu schenken.

„Was der Gesundheitsminister da vorgerechnet hat, stimmt hinten und vorne nicht“, schreibt Lukanic. Dieser mediale Auftritt sei „eine Verhöhnung und Verunglimpfung der gesamten Krankenhausarbeit und deren Mitarbeitern“ gewesen, „und die haben weiterhin unseren öffentlichen Respekt und unsere kontinuierliche Wertschätzung verdient für ihre soziale Arbeit rund um die Uhr an jedem Tag“.

An vier Beispielen zeigt der Aufsichtsratsvorsitzende des Wolfenbütteler Klinikums kurzerhand auf, wo Lauterbach sich offensichtlich „verrechnet“ hat. So stellen die Liquiditätshilfen im Kranken­haus­transparenz­gesetz gar keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung. Sie dienen ausschließlich dazu, bereits bestehende Vergütungs­ansprüche der Krankenhäuser, die ihnen zum Beispiel aufgrund verzögerter Pflege­budget­verhandlungen jahrelang vorenthalten wurden, endlich zu erfüllen. Die Krankenhäuser laufen seitdem nämlich bereits der Refinanzierung der schon ausgezahlten Gehälter hinterher und haben diese Beträge bislang als offene Forderungen in ihren Büchern stehen.

Auch werden nur Maßnahmen zur Liquiditäts­verbesserung bei der Kranken­haus­pflege geplant. Im sogenannten Basisfallwert, der entscheidend für die Gesamtfinanzierung aller Kranken­haus­leistungen ist, kommt davon nichts bei den Häusern an. Also anders gesagt: Die bereits längst vereinbarten erheblichen Tarifsteigerungen für Ärzte und andere Mitarbeitende werden derzeit bei weitem nicht vollständig im Basisfallwert berücksichtigt. Sachkostensteigerungen, die über die Energie-Hilfen hinausgehen, werden auch weiterhin nicht über den Basisfallwert bezahlt und Erlösrückgänge aufgrund sinkender Fallzahlen können seit 2023 im Basisfallwert nicht mehr geltend gemacht werden und werden somit ebenfalls nicht mehr ausgeglichen.

„Schon diese vier Beispiele zeigen, dass eben nichts so positiv ist, wie vom Minister dargestellt,“ betont Lukanic und fügt hinzu, „das grundsätzliche Problem der Kosten-Erlös-Schere ist noch lange nicht gelöst. Es kommt kein einziger zusätzlicher Euro über die von der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen bei den Krankenhäusern an.“

Die künftige Krankenhausfinanzierung als „Kernstück der Reform“ sei weiterhin völlig unklar. Das vorgelegte Zahlenwerk hierzu sei mehr als fragwürdig. „Hieß es vor einem Monat noch, die Maßnahmen würden zu einer Entlastung in Höhe von fünf Milliarden Euro führen, waren es vergangene Woche schon sechs Milliarden Euro. Mittlerweile hat Bundes­gesundheits­minister Lauterbach auf diese – nicht nachvollziehbaren – sechs Milliarden Euro mal eben noch drei Milliarden Euro aus den seit langem in allen Wirtschaftsplänen der Krankenhäuser berücksichtigten Energiehilfen draufgelegt, sodass er nunmehr von neun Milliarden Euro Hilfen für die Krankenhäuser spricht“, berichtet Lukanic.

Diese Art und Weise sei weder nachvollziehbar noch seriös: „Wie hier vom Bundes­gesundheits­minister mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber auch mit den Patientinnen und Patienten umgegangen wird, ist schlichtweg unerträglich“, so Lukanic.

Als „bodenlose Frechheit“ stuft Bürgermeister Lukanic die in der taz (22. November 2023, 14.34 Uhr) getroffene Aussage ein. „Die frei gemeinnützigen Träger haben Angst vor dem Übergangszeitraum, weil sie einen systematischen Nachteil haben: Sie haben nicht die Gewinne eines börsennotierten Unternehmens und auch keine Kommune im Nacken, die Verluste trägt. Deshalb wäre es gerade für die kirchlichen Träger dramatisch, wenn wir die sechs Milliarden aus dem Transparenzgesetz nicht bekommen.“

Und Lukanic weiter: „Herr Minister Lauterbach möge bitte endlich zur Kenntnis nehmen, dass die kommunale Trägerschaft nichts mit der Refinanzierungspflicht der Krankenhausleistungen durch den Bund und die Kassen zu tun hat. Es stellt jedenfalls keine Aufgabe der Stadt Wolfenbüttel dar, für die Versäumnisse des Herrn Ministers aufzukommen.

Der offene Brief im Wortlaut.

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Büro des Bürgermeisters

Stadtverwaltung Wolfenbüttel

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38300 Wolfenbüttel