Kaufkraftbindung mit neuem Rekord: Digitaler Wolfenbüttel Gutschein erreicht 500.000 Euro Umsatz
Am 3. September 2022 startete der digitale Wolfenbüttel Gutschein. Seitdem können Kundinnen und Kunden ihr Guthaben digital mit Hilfe einer recycelten, wiederaufladbaren Plastikkarte verwalten.
Die wohl wichtigste Neuerung gegenüber dem Vorgängergutschein liegt allerdings darin, dass Teilbeträge eingelöst werden können. Musste vorher der Gutschein in einem Geschäft komplett ausgegeben werden, kann jetzt so oft damit eingekauft werden, wie das Guthaben reicht. Das begeistert die Kundinnen und Kunden sehr, denn mittlerweile wurden in rund 19 Monaten Gutscheine im Wert von mehr als 500.000 Euro verkauft. Der Vorgängergutschein hätte dafür rund 50 Monate benötigt. Von den 500.000 Euro Umsatz ist bereits mehr als die Hälfte wieder in die teilnehmenden Betriebe zurückgeflossen. Auch diese Quote liegt deutlich über der des Vorgängers.
73 Betriebe aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen akzeptieren den Gutschein. Damit steht der Wolfenbüttel Gutschein im Vergleich mit anderen Städten sehr gut da. Das ist wohl auch der Tatsache geschuldet, dass es in der Lessingstadt schon lange einen Gutschein gibt. Die Erfolgsgeschichte begann 2005 mit der Einführung des City-Gutscheins. Das vom damaligen Stadtmarketing komplett selbst entwickelte und bis 2021 von der Image Werbegemeinschaft Wolfenbüttel e.V. verwaltet System brachte es in seinen rund 17 Jahren Betriebsdauer auf annährend 2,0 Millionen Euro Umsatz. Geld, das den vorwiegend in der Innenstadt angesiedelten Betrieben zu Gute kommt. Und zwar in voller Höhe, denn damals wie auch heute im digitalen System braucht kein teilnehmender Betrieb eine Gebühr zu bezahlen. Alle Betriebskosten werden seitens der Stadt Wolfenbüttel im Wege der Wirtschaftsförderung übernommen.
Zuletzt machte der Gutschein mit Buddel-Rabatt-Aktionen anlässlich der City-Baustelle im Juli und November 2023 mit mehr als 2.000 zusätzlich verkauften Buddel-Gutscheinen auf sich aufmerksam. Der Rabatt ist allerdings nicht Teil des städtischen Haushalts. Die dafür aufgewendeten Summen stammen aus den abgelaufenen Gutscheinen, die von ihren Besitzerinnen und Besitzern nicht eingelöst wurden. Der Stadt ist es wichtig zu betonen, dass auch das abgelaufene Guthaben wieder zurück in den Gutschein-Kreislauf zu Gunsten von Kundinnen, Kunden und Betrieben gelenkt wird. Es ist wichtig zu wissen, dass der Bundesgesetzgeber für Gutscheine festgelegt hat, dass deren Gültigkeit nach drei vollen Kalenderjahren abläuft. Praktisch bedeutet das: das laufende Jahr, in dem der Gutschein gekauft wurde, plus die drei folgenden Jahre, dann verfällt der Gutschein automatisch mit Ablauf des 31. Dezembers. Beim digitalen Gutschein reicht aber ein Blick auf die Webseite unter „Dein Gutschein“. Dort erfährt man nach Eingabe des individuellen Codes ganz einfach das Restguthaben und die Gültigkeit.
Künftig soll es weitere Aktionen mit dem Gutschein geben. Dabei hat die Stadt Wolfenbüttel neben den Bürgerinnen und Bürgern eine weitere Gruppe ins Auge gefasst: die Unternehmen am Standort. Mit Hilfe einer gesetzlichen Regelung dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freiwillig jeden Monat bis zu 50 Euro steuerfrei in Form eines Gutscheins zukommen lassen. Dabei muss der Gutschein jedoch unmittelbar in direkten Lebensumfeld eingesetzt werden können, will heißen, dass Amazon und Co. nicht steuerbegünstigt sind.
Weitere Informationen
für interessierte Unternehmen sind auf der Webseite im »Arbeitgeberportal« zu finden, die Stadt gibt dazu gern weitere Auskünfte.
Webseite: Lessingstadt Wolfenbüttel: Wolfenbüttel-Gutschein
Fragen zum Gutschein können an tourismus@wolfenbuettel.de gerichtet werden.