Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen
Leistungsnummer: 99006005017000
Volltext
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bewährten 8-Stunden-Tag. Nach Feierabend besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden. Unter bes timmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Arbeitnehmende in Ihrem Unternehmen abweichende Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften von der jeweils örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes bewilligen lassen, und zwar
bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Ruf-bereitschaft im öffentlichen Dienst, sofern besondere Umstände vorliegen, beispielsweise für Winterdienste, sowie
bei Schichtbetrieben zweimal innerhalb von 3 Wochen, um einen regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsel zu erreichen. Das gilt sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.
Verfahrensablauf
Sie können die Bewilligung für die Abweichungen zur Schichtarbeit schriftlich beantragen. Dafür sind die folgenden Schritte durchzuführen:
- Sie stellen einen formlosen Antrag.
- Sie senden diesen postalisch oder per E-Mail an das örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt/ das LBEG bzw., soweit gleichzeitig ein Antrag nach § 13 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz gestellt wird, an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück einschließlich der erforderlichen Unterlagen.
- Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
- Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (Osnabrück)/ LBEG prüft den Antrag.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid, der Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesendet wird.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel mit dem Bescheid zugestellt.
Online Ablauf:
- Sie melden sich im Online-Dienst an und erstellen damit Ihren Antrag. Dem Antrag fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und der Antrag wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.
- Die restlichen Schritte sind gleich zur schriftlichen Bearbeitung.
Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.
Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers statt.
Ansprechpunkt
Staatliche Gewerbeaufsicht Niedersachsen
Bei Tätigkeiten und Einrichtungen, die dem Bundesberggesetz unterliegen: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Für das Personal Juristischer Personen, die unter der Aufsicht der Landkreise stehen, sind die Landkreise zuständig.
Soweit zugleich ein Antrag auf Sonn- und Feiertagsbeschäftigung wegen Auslandskonkurrenz nach § 13 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz gestellt wird: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
Voraussetzungen
Sie können eine abweichende Ruhezeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen:
Für eine Bewilligung nach § 15 Absatz 1 Nr. 3 ArbZG:
- Die Arbeitnehmenden sind mit Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften im öffentlichen Dienst beschäftigt.
- Ein flexibler Einsatz der Arbeitnehmenden muss aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder das Daseinsvorsorge notwendig sein.
Erforderliche Unterlagen
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Für alle Betriebe:
- Angaben zur Tätigkeit
- Anzahl der Arbeitnehmenden für die eine Bewilligung erteilt werden soll
- Ansprechperson im Betrieb mit Kontaktdaten
- Gefährdungsbeurteilung, insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten
- Stellungnahme des Betriebsarztes beziehungsweise der Betriebsärztin
- Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
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Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:
- Dienst- oder Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen.
- Ablaufpläne für Tag- und Nachtdienste oder -schichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind.
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Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:
- Angaben zu Art und Schwere der Arbeit
- Gestaltung der Arbeitszeit
- Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
- Dauer der Ruhezeit am Wohnort
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Zusätzlich bei Saison- und Kampagnenbetrieben:
- Angaben zu Saison beziehungsweise Kampagne
- Gestaltung der Arbeitszeit
- Zeitraum, in dem die Arbeitszeit verkürzt wird
Kosten
- Die Erteilung der Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung Ihres Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind länderspezifisch und werden nach Verwaltungsaufwand berechnet beziehungsweise sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die Sie einsetzen möchten.
- In Niedersachsen ist die Allgemeine Gebührenordnung Grundlage für die Erhebung der Gebühren.
Frist
- Es gibt keine Frist.
- Haben Sie einen Antrag gestellt, so sind verlängerte Arbeitszeiten erst erlaubt, wenn Sie eine Bewilligung erhalten haben. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erteilt werden.
Bearbeitungsdauer
Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Die Nacht- und Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Bei anderen Gründen werden diese geprüft und längere Arbeitszeiten gegebenenfalls bewilligt.
In Niedersachsen wieder dieser Online-Dienst in Kürze zur Verfügung gestellt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung