Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen

Leistungsnummer: 99018001001000

Volltext

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Ansprechpunkt

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft  (Nachweis bei Namensänderung)
  • Aktueller, tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf
  • Bundeszentralregisterauszug (Belegart O)
  • Prüfungszeugnis
  • ggf. Promotionsurkunde;
  • Erklärung Straffreiheit: Schriftliche, formlose Erklärung mit folgendem Wortlaut: »Hiermit erkläre ich, dass ich nicht vorbestraft bin und dass weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist." (Datum und Unterschrift)
  • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

Frist

Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Hinweise (Besonderheiten)

Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:

Für die Ausübung des Beruf einer Ärztin/eines Arztes  im Ausland  wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigt. Diese Bescheinigung wird durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Niedersachsen tätig waren.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.04.2010
Fachlich freigegeben durch:

Redaktion Bund

Voraussetzungen

Die Approbation als Ärztin oder als Arzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:

o           sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt

o           nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,

o           über einen erfolgreichen Abschluss der ärztlichen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland (6-jähriges Medizinstudium) verfügen,

o           über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

nicht angegeben

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

 Niedersächsischer Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA)

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bearbeitungsdauer

Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maxi-mal drei Monate.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
  • Im weiteren Verfahren werden Sie innerhalb von vier Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
  • Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Verwaltungsgerichtliche Klage
  • Widerspruch (je nach Bundesland)