Ausübung des Berufs als Patentanwältin/Patentanwalt im öffentlichen Dienst
Leistungsnummer: 99082015000000
Volltext
Patentanwältinnen/-anwälte,
- die als Richter oder Beamte verwendet werden, ohne auf Lebenszeit ernannt zu sein,
- die in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden oder
- die vorübergehend als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind,
dürfen ihren Beruf als Patentanwältin/-anwalt nicht ausüben, es sei denn, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Justizministerium