Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung nach Bundesrecht
Leistungsnummer: 99088002016001
Volltext
Neben den reglementierten Berufen gibt es auch weitere, die über ein Bundesgesetz geregelt sind. Falls Sie für diese eine Anerkennung benötigen, können Sie sich direkt an die zuständige Stelle wenden und einen elektronischen Antrag stellen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen, soweit Sie im
Bundesland Niedersachsen
tätig werden möchten.
Für eine Anerkennung in einem
anderen Bundesland
nutzen Sie den Anerkennungs-Finder im Informationsportal »Anerkennung in Deutschland«.
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind abhängig von der anzuerkennenden Berufsqualifikation. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport