Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
Leistungsnummer: 99013048068000
Volltext
Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt.
Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.
Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:
- Klassenfahrten
- Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
Ansprechpunkt
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung