Ehrenzeichen des Landes
Leistungsnummer: 99035004067000
Volltext
Ehrenamtlich tätigen Personen, die sich unter persönlichem Einsatz vorbildlich in den Dienst ihrer Mitmenschen gestellt haben, kann die Niedersächsische Verdienstmedaille für vorbildliche Verdienste um den Nächsten verliehen werden. Die Landesmedaille wird als höchste Auszeichnung an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen um das Land Niedersachsen verdient gemacht haben.
Ansprechpunkt
Zuständig für die Bearbeitung von Auszeichnungsanregungen mit Blick auf die Niedersächsische Verdienstmedaille ist die Niedersächsische Staatskanzlei.
Die Staatskanzlei bearbeitet außerdem auch Ordensanregungen im Zusammenhang mit dem
Niedersächsischen Verdienstorden
sowie dem
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)
.
Anderweitige Ehrungen
erfolgen in Niedersachsen u. a. durch die Verleihung
- der Niedersächsischen Sportmedaille,
- der Medaille für Rettung von Menschen aus Lebensgefahr,
- des Ehrenzeichens für Verdienste im Feuerlöschwesen und
- von Fahnenbändern.
Ebenso erfolgt eine Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen.
Urheber
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
nicht angegeben