Handel mit und Vermittlung von ausgewählten Dual-Use-Gütern im EU-Ausland
Volltext
Bestimmte Güter sind in der EU mit Handelsbeschränkungen belegt. Hierzu gehören u.a. Güter mit »doppeltem Verwendungszweck«, die in Teil I, Abschnitt C, Kennungen 901 bis 999 der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) aufgeführt sind.
Dies sind z.B.
- Güter zur Werkstoffbearbeitung,
- Güter aus den Bereichen Telekommunikation und Informationssicherheit,
- Sensoren und Laser,
- Luft- und Raumfahrt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr